92 KE 98 lebt.....

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mercedes-wolf
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92 KE 98 lebt.....

Beitrag von mercedes-wolf »

Melde seit 19.10.06 18.45 Uhr MESZ Land Rover 110 FFR RHD ehem. 92 KE 98 wieder im Dienst. Neues Kennzeichen: DO- KE 98.

@ Kieler: die Dixton Bate wurde im Brief mit der jeweiligen TP4 Nummer vermerkt und für gut befunden... :twisted:
 

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Kieler
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Beitrag von Kieler »

Herzlichen Glückwunsch zur Indienststellung des Landy! Das neue Kennzeichen ist ja nahezu identisch mit dem alten Kennzeichen, da hättest Du ja gleich das britische Kennzeichen dranlassen können :lol:

Zur Dixon-Bate-Kupplung:
Mit Deiner Kupplung hast Du Glück, da sie eine TP 4 Nummer hat. :D Meine Kupplung ist jedoch so alt wie das Fahrzeug (Bj. 1976) und hat daher auch keine TP 4 Nummer (konnte jedenfalls keine entdecken). :cry: Ansonsten werden unsere Kupplungen wahrscheinlich baugleich sein. :roll:

Zur Eintragung komme ich jetzt folgendermaßen: Die Dixon-Bate-Kupplung habe ich zum TÜV-Nord-Institut für Fahrzeugtechnik usw. nach Essen geschickt (der Postbote tut mir leid). Dort wird ein Gutachten erstellt und eine Nummer eingeschlagen, dann schicken die mir den ganzen Kram zurück (der Postbote beantragt Frührente) und ich darf die Kupplung wieder anschrauben. :roll: Mit montierter Kupplung und Gutachten führe ich das Auto beim örtlichen TÜV vor (der die Eintragung bisher abgeleht hatte), damit muß :!: er die Kupplung nun eintragen (lt. Aussage TÜV-Institut). Ist zwar alles etwas umständlich, aber wenn es denn funktioniert, soll es mir recht sein. :roll: Ferret Mk 1/2 ist bereits einen ähnlichen Weg gegangen. Ich frage mich nur, warum der örtliche TÜV einen nicht auf diese Möglichkeit hinweist. :o

Viele Grüße

Kieler
 

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Volker
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Beitrag von Volker »

Mit Deiner Kupplung hast Du Glück, da sie eine TP 4 Nummer hat.
Die Dixon-Bate-Kupplung habe ich zum TÜV-Nord-Institut für Fahrzeugtechnik usw. nach Essen geschickt. Dort wird ein Gutachten erstellt und eine Nummer eingeschlagen...
Was wirst Du für Augen machen :shock: , wenn diese Nummer dann mit TP anfängt. :wink:
Das hat Micha doch die ganze Zeit versucht zu erklären.

Die Nummer direkt hinter TP z. B. 4 zeigt wohl an, wer die Nr erteilt hat. Bei mir ist es eine TP9 ...
damit muß er die Kupplung nun eintragen
So ganz pauschal ist das nicht richtig. Er hat den korrekten Anbau zu prüfen (Festigkeit der Schrauben, Steckdose, gelbe Kontrolleuchte für Blinker etc).
Und wenn ich mich richtig erinnere, gehörte zum Eintrag der Anhängerkupplung immer die Kontrolle der Bremsen dazu.
 

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mercedes-wolf
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Beitrag von mercedes-wolf »

Danke Volker!
@ Kieler
Nun wird die Kupplung sehr warscheinlich von Herrn Dipl. Ing. Conrads beim Tüv Nord in Essen geprüft. Gem. § 13 Fahrzeugteileverordnung für eine Bauartgenehmigung im Einzelfall.
Es werden dann "keine technischen Bedenken gegen die Verwendung an einem Kraftfahrzeug, für einen D-Wert bis 6,1 kN und eine statische Stützlast bis 150 kg (ein bischen Angst hat der TÜV Onkel schon...) in Verbindung mit einer bauartgen. NATO-Zugöse (die am Sankey) ähnlich VG 74059 mit einer axialen Drehbarkeit von maximal +- 15 Grad, erhoben.
Zur Erteilung der Einzel-Bauartgenehmigung ist dann dieses Gutachten der zuständigen Verwaltungsbehörde(Zulassungsstelle) und NICHT dem TÜV vorzulegen.
So wirds gemacht.
Es wundert mich nur, dass die Herren in Essen die Bauartgenehmigung ohne Sichtung der Montage am Fahrzeug vornehmen. Aber schließlich sind das ja die Profis und die werden schon wissen was sie zun.
 

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Beitrag von NFG-MSG »

Die kuplung hättes du beim Schale in Hackhausen mit TP und Gutachten bekommen
vieleicht hätte er sogar getauscht deine abgegebn und mit ein bischen Skonto
die andere mit genommen.
Nun ja.:shock:


Gruss Jürgen
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Oli
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Beitrag von Oli »

Ferret MK 1/2 hat geschrieben: Es werden dann "keine technischen Bedenken gegen die Verwendung an einem Kraftfahrzeug, für einen D-Wert bis 6,1 kN und eine statische Stützlast bis 150 kg (ein bischen Angst hat der TÜV Onkel schon...) in Verbindung mit einer bauartgen. NATO-Zugöse (die am Sankey) ähnlich VG 74059 mit einer axialen Drehbarkeit von maximal +- 15 Grad, erhoben.
Nur 6,1 KN ? Das reicht ja gerade für ca. 1000 Kg Anhängelast.
Andere haben da mehr. ich habe glaube ich 8 KN und bei FWD gabe es
16 KN für 3.5 Tonnen.

Jürgen wiviel KN D-Wert gibts denn da ?

bye
Oli
 

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Kieler
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Beitrag von Kieler »

@Ferret MK 1/2:
Der TÜV in Essen prüft die Kupplung und erstellt dafür das Gutachten. Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Montage macht der örtliche TÜV. Daher muß der Landy dort (mit montierter Kupplung) vorgeführt werden. Danach geht es zur Zulassungsstelle.

@Oli:
Der Lightweight hat 2020 kg Anhängelast (gebremst). Ich nehme doch stark an, daß die Kupplung dafür mindestens geeignet ist, denn nach meinen Unterlagen müßte sie sogar für bis zu 4,07 t gedacht sein. 1000 kg Anhängelast wären auch mir etwas wenig.

@Volker:
"Damit muß er die Kupplung eintragen." war s i n n g e m ä ß die Aussage des TÜV-Essen. Ich gehe davon aus, daß er das erst nach Überprüfung des korrekten Anbaus (Festigkeit der Schrauben, Steckdose, gelbe Kontrolleuchte für Blinker usw.) macht. Dagegen ist ja nichts einzuwenden.

Viele Grüße

Kieler
 

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NFG-MSG
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Beitrag von NFG-MSG »

D Wertberechnun gehe mal da hin http://parts.grade.de/spezial/man/index ... rbindu-789
da findes du die erschöftende auskumft.8)


Grus Jürgen
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