sonntagsfahrverbot

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bonni
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sonntagsfahrverbot

Beitrag von bonni »

hi folks!

erinnert ihr euch an das leidige thema "mit-dem-bomber-und-anhänger-am-wochenende-unterwegs-sein" hier im forum?

ist wohl schon eine zeitlang her, denn ich finde den beitrag nicht mehr.
auf alle fälle aber gibt es sogar auch bei diesem thema licht am horizont:
der gesetzgeber hat nämlich den entsprechenden paragraph 30 der straßenverkehrsordnung überarbeitet, und das auch noch zum vorteil für viele geländewagenfahrer :D

bislang durften als "lkw" zugelassene fahrzeuge mit einem anhänger gleich welcher art an sonn- und feiertagen NICHT fahren.
nun gilt eine praxisgerechtere regelung, die wahrscheinlich auch ausfluss der vielen verstöße gegen die alte regelung ist:

"...vom sonntagsfahrverbot sind ausgenommen:

1.1 - 1.5 ...

1.6 wohnwagenanhänger und andere anhänger, die zu sport- und freizeitzwecken hinter lastkraftwagen mit einer zulässigen gesamtmasse bis zu 3,5 to mitgeführt werden

..."

diese regelung gilt ab sofort.

nie wieder schlechtes gewissen, keine laufereien mehr für ausnahmegenehmigungen und alles wird gut :wink:

lieben gruß und glückauf!

der martin+
 

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RangeJever
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Beitrag von RangeJever »

Klasse,
danke für Deinen Beitrag, brauche ich mir jetzt mit meinem Wohn- Sankey keine Gedanken mehr machen.
 

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Viele Grüße

RangeJever


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KingLoui
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Beitrag von KingLoui »

Hallo Bonni,

eigentlich... :wink:

will ich ja gar kein Spielverderber sein, aber ich befürchte - bitte korrigiere mich wenn ich falsch liegen sollte - daß wir Sankeyjünger von dieser Regelung nicht in der Weise profitieren, wie bei der ersten Lektüre vermutet werden könnte.

Denn:
sind mit "die zu sport- und freizeitzwecken" vielleicht nicht ausschließlich jene Anhänger gemeint, die vom Gesetzgeber mit einem grünen Nummernschild bedacht worden sind? Also z.B. Hundetransportanhänger, Bootstrailer usw., die keiner anderen Verwendung zugeführt werden dürfen? Vom Wohnwagen dann mal abgesehen.

Hoffend, damit falsch zu liegen,
KingLoui
 

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Beitrag von Waldschrad »

daniel ich glaube das kiegst du falsch,denn nicht jeder sportanhänger hat eine grüne nummer ! die grünen nummern sind rar gesät und werden eigentlich höchst ungerne herausgegeben.
 

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KingLoui
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Beitrag von KingLoui »

Hi Achim,

da haste im Prinzip ja recht. Wenn ich mir´s so recht überlege, habe ich auch irgendwie selten einen Pferdeanhänger mit grüner Nummer gesehen :roll: Vielleicht sind die Ämter inzwischen auch einfach davon ab.

Aber das bedeutet ja noch nicht automatisch, daß es sich dann nicht trotzdem um einen Sport- oder Freizeitanhänger handelt. Ich meine, solche Anhänger wie für Pferde, Hunde, Kanus, Segelflieger, ... etc pp. entsprechen schon dem Sport und Freizeitgedanken. Weil er nur zweckgebunden eingesetzt werden kann/darf. Ein normaler (Transport-)Anhänger ist doch eher ein "Nutzanhänger", auch wenn wir regelmäßig Touren zur Erreichung eines sportlichen Zieles unternehmen sollten.


Ich weiß, ich bin heute wieder pingelich. Gibbet hier nich nen Advokaaten, der das mal reschaschieren könnte?

Grüße,
Daniel
 

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Beitrag von krankenhausen »

Wenn in Deinem Sankey am Sonntag Campingzubehör drin ist = Freizeit
Wenn aber ein kommerzieller Transport durchgeführt wird, dann nicht.
Transportierst Du Schutt vom Bau, dann zählt das wohl nicht als Sport oder Freizeit
 

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Beitrag von KingLoui »

krankenhausen hat geschrieben:Wenn in Deinem Sankey am Sonntag Campingzubehör drin ist = Freizeit
Wenn aber ein kommerzieller Transport durchgeführt wird, dann nicht.
Transportierst Du Schutt vom Bau, dann zählt das wohl nicht als Sport oder Freizeit
Sollte es einem der Verordnungsgeber so einfach machen?

Sportzwecke mag ja dem Officer noch ersichtlich sein, aber Freizeitzwecke? Werkzeug und Baumaterial innen Schrebergarten karren und da rumbasteln weils schön, ist gehört auch zur Freizeit. Oder zum Geldverdienen.

Ich meine nur - wer zieht die Grenze?

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Beitrag von krankenhausen »

Ich meine mich zu erinnern das mein Nachbar mit seinem Hobby Pferdeanhänger erwischt worden ist wie er unter der Woche bei einem Umzug geholfen hat. Die Schlafmatratze hat oben rausgeschaut. Dass ist kein Freizeitvergnügen und wurde mit einer Geldbuße belegt.
 

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Beitrag von Waldschrad »

krankenhausen ,da hast du recht wenn er eine grüne nummer an seinem pferdeanhänger hat ist er steuerbefreit.aber hier hat er in zweckentfremdet daher die geldbuße.sport oder freizeit wer zieht da die grenze,manchmal wird man in deutschland schon fürs fragen bestraft.also sankeys anhängen und los. hast du was in sachen farbe für mich machen können?
 

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Beitrag von Oli »

Hallo,

klasse, dann darf mein 109er mit 58 PS auch wieder als Autobahnhindernis mit 2,5 tonnen Anhänger Sonntags fahren ;)

bye Oli
 

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Beitrag von KingLoui »

Also Krankenhausen,

das eine Matraze kein Freizeitvergügen darstellt halte ich gelinde gesagt für eine freche Lüge!

Die Plane vom Pferdeanhänger während der Fahrt stets geschlossen halten war die erste Instruktion von Bauer Schollenbruch.

Daniel
 

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KingLoui
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Beitrag von KingLoui »

Hier steht auch etwas, was für uns z.B. bei der Fahrt zumindest zu den einschlägigen Treffen für zutreffend halte, wenn der Sankey mit Zelt, EPA und anderem Gerödel vollgestopft ist. Denn Zelt, KTM und Tarnnetz sind dann Bestandteil des Fahrzeuges.

1. Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für:
(...)
1.3 Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger)."


Quelle
 

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Beitrag von Norbert.N »

KingLoui hat geschrieben:... gehört auch zur Freizeit. Oder zum Geldverdienen.

Ich meine nur - wer zieht die Grenze?
... scheinbar wurde die nicht präzise definiert :? - gibt also Spielraum :roll: ... ich würde es mal so sagen: solange kein eindeutiger gewerblicher Zweck zu erkennen ist - wobei die Zulassung auf eine Firma schon ein erheblicher Anfangsverdacht ist :oops: - handelt es sich um Transporte in der Freizeit - und weil Firmen ihr Viechzeuch ja auch am Wochenende zur Veranstaltung karren dürfen sollen, wurde der Kreis der "Freigestellten" um die Sportsleute erweitert ... im Zweifelsfall muss halt der Sachverhalt gerichtlich geklärt werden :twisted: ... bis dahin gehe ich das Risiko ein und transportiere meinen Liebling kreuz und quer durch Deutschland :D

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Viele Grüße vom Südrand vom Pott

Norbert
 

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Re: sonntagsfahrverbot

Beitrag von Anoplophora »

bonni hat geschrieben: 1.6 wohnwagenanhänger und andere anhänger, die zu sport- und freizeitzwecken hinter lastkraftwagen mit einer zulässigen gesamtmasse bis zu 3,5 to mitgeführt werden
der martin+
hm...auf was bezieht sich denn hier die 3,5 to Angabe? Auf das Zugfahrzeug oder auf Zugfahrzeug und Anhänger gemeinsam? Formaljuristisch gehört der Zusatz "mit einer zulässigen Gesamtmasse [...]" zum "Lastkraftwagen".

Super Sache, dann wird's doch noch was mit dem Sankey...

Horrido
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Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben. (Alexander von Humboldt)

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Beitrag von siggi109 »

ich sach mal,wenn ich einen minibagger oder bauschutt/baumaterial
auf dem anhänger habe,kann man von ,,geweblicher nutzung,, sprechen.
ein verunfallter,zugelassener PKW auf autotransporteranhänger dürfte gewerbliche nutzung sein.
ein zugelassener GW/PKW mit startnummern oder speziellen an-oder aufbauten die auf motorsport schliessen lassen ist keine gewerbliche nutzung.
wohn,pferde,boots,segelflug und andere sportanhänger sind
offensichtlich sport/freizeit orientiert.
ein sankey mit zeltgedöns drinn ist leider nicht eindeutig......


gruss siggi109 :wink:
 

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nur ein doofer rammt nen rover.
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