Not-Klapp-Sitz bei LR90 eintragen lassen und LKW bleiben
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bronisius
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Not-Klapp-Sitz bei LR90 eintragen lassen und LKW bleiben
Hi,
ich würde mir gerne zwei Klapp-Notsitze in Fahrtrichtung hinten in meinen LR90 Soft Top einbauen und auch eintragen lassen. Mein Dicker ist als LKW zugelassen und wird auch entsprechend besteuert.
Hat schon mal jemand soetwas gemacht.
Eine Bitte: Ich würde gerne Lösungen von denen mitgeteilt bekommen, die das tatsächlich schon mal durchgeführt haben und wo es auch gelungen ist / gescheitert ist.
Danke!
Gruß,
Goran
ich würde mir gerne zwei Klapp-Notsitze in Fahrtrichtung hinten in meinen LR90 Soft Top einbauen und auch eintragen lassen. Mein Dicker ist als LKW zugelassen und wird auch entsprechend besteuert.
Hat schon mal jemand soetwas gemacht.
Eine Bitte: Ich würde gerne Lösungen von denen mitgeteilt bekommen, die das tatsächlich schon mal durchgeführt haben und wo es auch gelungen ist / gescheitert ist.
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Goran
Welche Farbe ein Landy hat ist völlig egal - Hauptsache matt!!!!
1986 exMOD LR90 ST/HT 200TDi (ex 2,5 N/A)
1984 exMOD Sankey Wide Track 3/4 ton Trailer Plane / Spriegel
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bonni
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obwohl ich es erst garnicht versucht habe, will ich dir antworten:
kurz: es ist nicht erlaubt
wenn ein fahrzeug als lkw zugelassen ist, dann darf auf der ladefläche NIEMAND transportiert werden. sitzen auf einem sitz gleich welcher art gilt auch als "transport". bis vor einiger zeit war es erlaubt, personen auf der ladefläche mitzunehmen, die dann "...die ladung sichern..."
das ist mit der letzten änderung der straßenverkehrsordnung / straßenverkehrszulassungsordnung allerdings nun gänzlich verboten.
es dürfen streng genommen auch keinerlei sitze oder sitzgelegenheiten auf einer ladefläche montiert sein.
nichtsdestotrotz fahre ich seit beginn meiner bomberfreundschaft mit zwei dieser "notsitze" auf der ladefläche und habe diverse tüv-termine ( alle zwei jahre ) hinter mir, und noch nie hat ein prüfer auch nur einen blick auf die ladefläche geworfen
lieben gruß,
der martin+
allerdings nehme ich für im "normalen" straßenverkehr auch niemanden auf der ladefläche mit, weil es einfach zu gefährlich ist.
im gelände sieht das dann schon anders aus, ist aber da ist auch kein "öffentlicher verkehrsraum"...
kurz: es ist nicht erlaubt
wenn ein fahrzeug als lkw zugelassen ist, dann darf auf der ladefläche NIEMAND transportiert werden. sitzen auf einem sitz gleich welcher art gilt auch als "transport". bis vor einiger zeit war es erlaubt, personen auf der ladefläche mitzunehmen, die dann "...die ladung sichern..."
das ist mit der letzten änderung der straßenverkehrsordnung / straßenverkehrszulassungsordnung allerdings nun gänzlich verboten.
es dürfen streng genommen auch keinerlei sitze oder sitzgelegenheiten auf einer ladefläche montiert sein.
nichtsdestotrotz fahre ich seit beginn meiner bomberfreundschaft mit zwei dieser "notsitze" auf der ladefläche und habe diverse tüv-termine ( alle zwei jahre ) hinter mir, und noch nie hat ein prüfer auch nur einen blick auf die ladefläche geworfen
lieben gruß,
der martin+
allerdings nehme ich für im "normalen" straßenverkehr auch niemanden auf der ladefläche mit, weil es einfach zu gefährlich ist.
im gelände sieht das dann schon anders aus, ist aber da ist auch kein "öffentlicher verkehrsraum"...
in memoriam 95 KE 77
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bronisius
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Hi Kollege,
ja, ich weiß, was Du meinst. Problem ist nur, daß bei nicht-eingetragenen Sitzen im Falle eines Unfalls auch kein Versicherungsschutz besteht, oder?
Das würde ich gerne vermeiden.
Gruß,
Goran
ja, ich weiß, was Du meinst. Problem ist nur, daß bei nicht-eingetragenen Sitzen im Falle eines Unfalls auch kein Versicherungsschutz besteht, oder?
Das würde ich gerne vermeiden.
Gruß,
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siggi109
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bronisius hat geschrieben:Hi Kollege,
ja, ich weiß, was Du meinst. Problem ist nur, daß bei nicht-eingetragenen Sitzen im Falle eines Unfalls auch kein Versicherungsschutz besteht, oder?
Das würde ich gerne vermeiden.
Gruß,
Goran
wenn du in irgendeinem gelände rumgurkst besteht meines erachtens sowiso
kein versicherungschutz gleich welcher art.
kfz-versicherungen decken nur das ,,normale risiko,, ab.im geläne besteht
aber ein erhötes risiko und das ist nicht abgedeckt............
nur ein doofer rammt nen rover.
( 21 GX 56 )
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bronisius
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Kieler
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Du darfst Sitze im Laderaum einbauen. Im Lighty habe ich hinten die beiden Radkastensitzbänke mit zusammen 4 Sitzplätzen, mit Fahrer- und Beifahrersitz dürfen in den Lighty also 6 Leute rein. Alle Sitzplätze sind TÜV-abgenommen, in die Papiere eingetragen (als vollwertige Sitzplätze, nicht als Notsitze) und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Allerdings hat der Lighty eine Pkw-Oldtimerzulassung. Du müsstest also den 90er als Pkw zulassen (für Pkw-Oldtimer ist er wohl zu neu), dann dürfen die Sitze hinten rein. Lkw-Zulassung und gleichzeitig Pkw-Bestuhlung geht nicht.
Viele Grüße
Kieler
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Defender 110 TD5 in "Libyen Sand matt"
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bonni
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ohne es final belegen zu können:bronisius hat geschrieben:...Problem ist ... daß bei nicht-eingetragenen Sitzen im Falle eines Unfalls auch kein Versicherungsschutz besteht, oder?...
der versicherungsschutz erlischt NICHT, nur weil du sitze auf deiner lkw-ladefläche montiert hast.
anders sieht es aus, wenn im schadensfall jemand auf den sitzen / der ladefläche gesessen hat.
eine letztendlich sichere auskunft wird dir der versicherungsmann deines vertrauens geben können.
im übrigen bin ich mir auch ziemlich sicher, dass ein versicherungsschutz nur für den betrieb des fahrzeuges im bereich des öffentlichen verkehrsraumes gilt und damit außerhalb, also auch im bereich abgesperrter offroadgelände grundsätzlich NICHT gewährt wird.
in memoriam 95 KE 77
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Kieler
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Und mit der Kfz-Steuer gilt es auch aufzupassen:
Wenn irgendwann festgestellt wird, daß das Auto trotz Lkw-Besteuerung als Pkw genutzt wurde, wird man neben einer safigen Nachzahlung auch mit einer Buße wegen Steuerhinterziehung rechnen müssen.
Viele Grüße
Kieler
Wenn irgendwann festgestellt wird, daß das Auto trotz Lkw-Besteuerung als Pkw genutzt wurde, wird man neben einer safigen Nachzahlung auch mit einer Buße wegen Steuerhinterziehung rechnen müssen.
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bronisius
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Kieler
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Und ob, wenn die Einstufung (und damit die Nutzung) vorher mit dem Finanzamt besprochen wurde, der Eigentümer das Auto später aber anders nutzt als vorher abgesprochen. Von nachträglichen Umbauten (hier ist der Einbau von zusätzlichen Sitzen gemeint) ganz zu schweigen ...bronisius hat geschrieben:Wohl kaum, wenn die Einstufung vorab mit dem FA besprochen wurde.
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bronisius
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Wir reden aneinander vorbei. Das FA soll vorher die Fakten wissen und danach entscheiden ob hop oder top.
Weder sollen nachträglich Umbauten vorgenommen werden noch soll das Fahrzeug anders als besprochen genutzt werden. Selbst mit der Genehmigung würde ich die Sitze nur gelegentlich enbauen. Die meiste Zeit habe ich ein breites Brett für die Hunde und ihre Kissen hinten drin. Da passen die Sitze beim besten Willen nicht rein!
Gruß
Goran
Weder sollen nachträglich Umbauten vorgenommen werden noch soll das Fahrzeug anders als besprochen genutzt werden. Selbst mit der Genehmigung würde ich die Sitze nur gelegentlich enbauen. Die meiste Zeit habe ich ein breites Brett für die Hunde und ihre Kissen hinten drin. Da passen die Sitze beim besten Willen nicht rein!
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Ich glaube, die Anfrage kannst Du dir beim Finanzamt sparen. Wenn hinten Sitze eingebaut sind, wird das Finanzamt einer Zulassung als Lkw leider nicht zustimmen. Dabei ist es egal, ob die Sitze ständig oder nur vorübergehend eingebaut sein sollen.
Bei Lkw-Zulassung wird vom Finanzamt sogar häufig verlangt, daß die Aufnahmen für die ungenehmigten Sitze unbrauchbar gemacht werden (wo auch immer die beim Landrover wären). Die sind da also recht streng und wollen verhindern, daß später doch jemand weitere Sitze einbaut, auch wenn sie nur vorübergehend sein sollten.
Trotzdem viel Erfolg wünscht
Kieler
Bei Lkw-Zulassung wird vom Finanzamt sogar häufig verlangt, daß die Aufnahmen für die ungenehmigten Sitze unbrauchbar gemacht werden (wo auch immer die beim Landrover wären). Die sind da also recht streng und wollen verhindern, daß später doch jemand weitere Sitze einbaut, auch wenn sie nur vorübergehend sein sollten.
Trotzdem viel Erfolg wünscht
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fatz
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die zulassung wird dir das FA nicht verweigern. koennen die gar nicht. das ist nicht deren
zustaendigkeit, wohl aber die steuerliche einstufung als lkw. die koennen dir trotz lkw-zulassung
auch einen pwk-steuerbescheid aufbrummen. dann hast alle nachteile.
nur um auch mal klugzuscheissen.
zustaendigkeit, wohl aber die steuerliche einstufung als lkw. die koennen dir trotz lkw-zulassung
auch einen pwk-steuerbescheid aufbrummen. dann hast alle nachteile.
nur um auch mal klugzuscheissen.
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in memoriam Brumml, 1989er exMOD 110 hardtop
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bonni
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fatz hat geschrieben:... die koennen dir trotz lkw-zulassung
auch einen pwk-steuerbescheid aufbrummen...
DAS ist genau das problem:
straßenverkehrsamt / tüv können in die bezeichnung "fahrzeugart" theoretisch ( und auch praktisch ) alles hineinschreiben, was sie wollen.
das finanzamt setzt die STEUER fest, und diese jungs haben in der tat die möglichkeit, abweichend von der in den fahrzeugpapieren eingetragenen fahrzeugart ( pkw / lkw / zugmaschine usw. ) ein offiziell als "lkw" eingetragenes fahrzeug tatsächlich steuerlich als "pkw" anzusehen und entsprechend zu besteuern.
und dazu lassen sich die jungs im zweifel sogar bilder zeigen oder sogar das fahrzeug vorführen...
dieses problem ist in der vergangenheit häufig aufgetreten bei den versuchen, einen 90er als "lkw" zuzulassen/ zu besteuern, aber auch bei den hinlänglich bekannten diskussionen darum, ab wann und wie ein pickup als pkw oder lkw zu besteuern sei...
gab dazu hier mal einen riesen-threat im forum
in memoriam 95 KE 77