Not-Klapp-Sitz bei LR90 eintragen lassen und LKW bleiben

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bonni
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Beitrag von bonni »

hey goran, wie ist denn der stand der dinge?

hab mal in einer ruhigen minute nachgeschaut in den tiefen der straßenverkehrsordnung: demnach ist das thema "personenbeförderung" geregelt im § 21 stvo.

explizit zu unserem thema gibt es ausführungen im absatz 2:

"die mitnahme von personen auf der ladefläche oder in laderäumen von kraftfahrzeugen ist verboten. dies gilt nicht, soweit auf der ladefläche oder in laderäumen mitgenommene personen dort notwendige arbeiten durchzuführen haben."

die weiteren ausführungen im absatz 2 regeln baustellenfahrzeuge innerhalb von baustellen sowie anhänger, die für land- und forstwirtschaftliche zwecke eingesetzt werden.


die "3. verordnung über ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen vorschriften" macht aussagen zu diesem absatz 2 :
"auf der ladefläche und in laderäumen von kfz dürfen seit der am 01.01.06 in kraft getretenen neufassung des absatz 2... grundsätzlich keine personen mehr mitgenommen werden. wegen der mit einer solchen beförderung verbundenen gefahren hat der verordnungsgeber die rechtslage weitgehend an die zur ( seit langem verbotenen ) mitnahme auf ladeflächen von anhängern angeglichen. ladefläche ist die fläche zur beförderung von gütern und gegenständen.
das beförderungsverbot gilt auch für rings umschlossene ladeflächen mit sitzen. absatz 2 satz 2 erlaubt die mitnahme von personen nur noch dann, wenn diese auf der ladefläche oder im laderaum arbeiten müssen. es genügt zum beispiel nicht mehr, wenn sie bei oder nach der lieferung arbeiten auszuführen haben.
aus anderen als in den in absatz 2 bezeichneten gründen dürfen personen auf ladeflächen nur mit besonderer erlaubnis mitgenommen werden. ausnahmenerteilung durch die straßenverkehrsbehörden gemäß § 46 absatz 1 nr. 5a stvo..."

dort steht dann:
"... die straßenverkehrsbehörden können in bestimmten einzelfällen oder allgemein für bestimmte antragsteller ausnahmen genehmigen... von dem verbot der unzulässigen mitnahme von personen ..."


quelle: beck'sche kurzkommentare hentschel/könig/dauer, 40. auflage straßenverkehrsrecht

übrigens:
der verwarnungsgeldkatalog sieht für einen ( folgenlosen ) verstoß gegen das mitnahmeverbot von personen auf der ladefläche eine verwarnung mit verwarnungsgeld in höhe von 5 euro vor :idea:

in diesem sinne, lieben gruß,

der martin+
 

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schulle39
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Beitrag von schulle39 »

Hm, eigentlich wollte ich ja nix dazu schreiben, schließlich hat der Themenstarter extra geschrieben: nur wer genau das schon mal in seinem LR durchgeführt hat, möge sich hierzu äußern...


Aber:

Ich habe in meinem Betrieb einen Vito, der ist als LKW zugelassen und hat eine Sitzbank im Laderaum, Sitzplatzanzahl laut Brief bis zu 6 Personen.
Das hat dazu geführt, dass der Fahrzeugführer bei Daimler-Benz nachgefragt hat, ob er in einem LKW dann auch Personen mitnehmen darf, und DB hat geantwortet: ja, wenn das so eingetragen ist, no problem.

Fazit: Ich habe einen LKW mit 6 Sitzplätzen, und das ist legal so. Rechtliche Grundlage: keine Ahnung, aber so isses eingetragen und offensichtlich auch legal!

Hilft das jetzt weiter? Vermulich nicht, aber es haben ja auch schon andere vor mir Vermutungen und Hypothesen geäußert.

Schönes Wochenende noch,

Schulle
 

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elvis
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Beitrag von elvis »

Ganz ehrlich: Wieviele von Euch schlechten Menschen haben sich jetzt gedacht: "Och, für fünf Euro ... kann man ja mal ne Ausnahme machen....."

Schämt Euch!
 

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Sifu
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Beitrag von Sifu »

Also der Gedanke ist jetz gekommen , ABER der Versicherungsschutz wird im falle eines Unfalles wohl wegfallen .
 

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elvis
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Beitrag von elvis »

....aber sowas von.

Und außerdem kämen dann die "Kollegen" und würden die Hand richtig aufhalten. Dann wäre es nämlich nicht mehr so ganz folgenlos.
 

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bonni
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Beitrag von bonni »

schulle hat geschrieben:... extra geschrieben: nur wer genau das schon mal in seinem LR durchgeführt hat, möge sich hierzu äußern...
"die spitze" ist durchaus angekommen.
allerdings schreibe ich hier nicht aus blauem dunst, sondern gebe die offizielle rechtliche seite wieder...

schulle hat geschrieben:...habe in meinem Betrieb einen Vito, der ist als LKW zugelassen und hat eine Sitzbank im Laderaum, Sitzplatzanzahl laut Brief bis zu 6 Personen ... LKW mit 6 Sitzplätzen, und das ist legal so. Rechtliche Grundlage: keine Ahnung, aber so isses eingetragen und offensichtlich auch legal...
da hast du genau den punkt getroffen:
es gab vor einiger zeit einen beitrag in einem der tv-politmagazine, die dieses thema behandelten:
es wurde beschrieben ( und bewiesen ), dass mercedes benz als einziger hersteller es geschafft hatte, ihren typ "sprinter" entgegen aller geltenden regeln als lkw zuzulassen, obwohl auf der ladefläche/im laderaum sitzplätze in form von üblichen sitzbänken montiert waren. es wurde versucht, die rechtlichen hintergründe zu erforschen, da andere hersteller dieses privileg NICHT bekamen. allerdings blieben die hintergründe sehr nebulös, der verdacht des "mauschelns" stand hartnäckig im raume.
 

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Beitrag von Kieler »

schulle39 hat geschrieben: ... Ich habe in meinem Betrieb einen Vito, der ist als LKW zugelassen und hat eine Sitzbank im Laderaum, Sitzplatzanzahl laut Brief bis zu 6 Personen.
Das hat dazu geführt, dass der Fahrzeugführer bei Daimler-Benz nachgefragt hat, ob er in einem LKW dann auch Personen mitnehmen darf, und DB hat geantwortet: ja, wenn das so eingetragen ist, no problem.

Fazit: Ich habe einen LKW mit 6 Sitzplätzen, und das ist legal so. Rechtliche Grundlage: keine Ahnung, aber so isses eingetragen und offensichtlich auch legal!

Hilft das jetzt weiter? Vermulich nicht ...
Bei der Lkw-Zulassung kommt es immer auf das Verhältnis von Ladefläche zur Gesamtfläche an. Die Ladefläche muß überwiegen. Die Flächen sind beim Landrover aber anders als beim Vito. Das gut gemeinte Beispiel hilft also leider nicht weiter.

Viele Grüße

Kieler
 

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schulle39
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Beitrag von schulle39 »

bonni hat geschrieben: "die spitze" ist durchaus angekommen.
Sorry Bonni, aber die Spitze ging nicht in deine Richtung. Allerdings merkt der es nicht, nicht hier und auch nicht in anderen Threads :cry:

Schulle

PS: war trotzdem interessant, die Sache mit Daimler Benz - Honi soit, qui mal y pense!
 

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