Rundumleuchte ??
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Waldschrad
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Rundumleuchte ??
hallo leute,weiß jemand von euch ob man eine rundumleuchte eintragen muß.danke für die vielen antworten!!!!
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KingLoui
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Habe hier einen Hinweis gefunden, vielleicht hilft er Dir ja weiter:
http://www.horizont.com/signaltechnik/r ... uchte.html
Sieht aus, als ob es eher Sonderfahrezugen (irgendein Paragraph wird es warscheinlich näher definiren) vorbehalten ist.
Gruß
Daniel
http://www.horizont.com/signaltechnik/r ... uchte.html
Sieht aus, als ob es eher Sonderfahrezugen (irgendein Paragraph wird es warscheinlich näher definiren) vorbehalten ist.
Gruß
Daniel
www.halt-umweltzone.de
www.stoppt-die-umweltzone.de
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Volker
- Quasselstrippe
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§ 52 StVZOirgendein Paragraph wird es warscheinlich näher definiren
So wie ich das verstehe, braucht die Rundumleuchte wohl nicht extra eingetragen werden, nur das Fahrzeug muß bereits anerkannt dafür sein, die Dinger dranhaben zu dürfen.
Der bekannteste Grund (für die gelbe) ist die ungewöhnliche Breite oder Länge. Berechtigt aber nur zur Führung der Rundumleuchte, wenn die Führung behördlich vorgeschrieben ist.
Das ist alles Spielverderberei!
Bonni wird das bestimmt noch genauer wissen.
Bully hat ja auch seine Erlebnisse mit der blauen Leuchte im Oldtimer-Bereich geschildert!
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Oli
- 1000er-Gott
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Hi,
wenn du vor einer Unfallstelle o.ä. warnst und nicht fährst kannst du Sie benutzen, da wird dir keiner einen Strick daraus drehen. Alles andere ist nicht, außer du bist ein Fahrzeug der Müllentsorgung oder hast Sonderabmessungen.
Während der Fahrt kannst du den Bajonettsockel dran haben, und wenn du dann stehst einfach draufstecken.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1.
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2.
Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3.
Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4.
Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Wenn du keins der in $52, Abs.4 abschließend aufgezählten Autos hast und auch keine Ausnahmegenehmigung nach §70 aufweisen kannst darfst du nicht damit fahren.
bye
Oli
wenn du vor einer Unfallstelle o.ä. warnst und nicht fährst kannst du Sie benutzen, da wird dir keiner einen Strick daraus drehen. Alles andere ist nicht, außer du bist ein Fahrzeug der Müllentsorgung oder hast Sonderabmessungen.
Während der Fahrt kannst du den Bajonettsockel dran haben, und wenn du dann stehst einfach draufstecken.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1.
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2.
Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3.
Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4.
Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
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bye
Oli
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V8 Cologne
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Die elegenteste Lösung ist es die Rundumleuchte Steckbar zu machen. Von Hella gibt den Stecksockel für ca 15 €, darauf passen die Rundumleuchten. Einfach draufstecken und mit einer Fügelmutter sichern und gut ist. So Kommen die dinger auch nicht weg und du must es nicht eintragen.
Chris V8
Chris V8
Nur die harten kommen in den Garten.
Runter kommen sie alle.
LR 110 V8 Bj.90
LR 109 Bj.70 Benzin Santana
LR 88 Cut Bj.72 2,5L B.
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Waldschrad
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bonni
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hatte kürzlich mal deswegen geblättert und kann olis ausführungen nur bestätigen.Bonni wird das bestimmt noch genauer wissen.
habe aber auch noch einmal beim "freundlichen blaukittel meines vertrauens" nachgefragt, wie er solche teile rechtlich einordnet:
es kommt demnach in erster linie auf die genaue beschreibung ( widmung ) des herstellers an, sprich: ist es eine "rundumleuchte" im sinne des §52 stvzo, oder ist es eine "warnleuchte" im sinne des §38 stvo.
die "rundumleuchte" darf definitiv nur in den beschriebenen fällen angebracht und verwendet werden, ist also für unsere fälle leider nicht möglich.
allerdings darf, wie hier auch schon erwähnt, durchaus eine art "mobiles" warnlicht, auch aufsteckbar, benutzt werden.
wenn ihr mich schon so genau fragt, dann muss ich aber auch sagen, dass diese warnleuchte ebenfalls NUR IN DEN GENANNTEN FÄLLEN benutzt werden darf, also käme ( rein rechtlich und praktisch gesehen ) für unsereiner nur die variante " warnen vor einer unfallstelle " in betracht...
aber auch hier gilt:
wo kein kläger, da kein richter
lieben gruß,
martin+
in memoriam 95 KE 77
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Robert Grunow
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bonni
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...Oder ein rote Umleuchte, denn meines Wissens nach kennt die
STVZO nur gelbe(orange) bzw. Blaue!
genau: es ist alles rund um ( zusätzliche ) leuchten in der stvzo geregelt. und deshalb ist eine irgendwie andersartige leuchte wie z.b. "rotes licht" NICHT ZULÄSSIG !
wenn ihr also auf der sicheren seite bleiben wollt, dann ist die variante
"gelbes warnlicht ( auch als rundumlicht ) in der mobilen ( aufsteckbaren / abnehmbaren ) form" die einzige, die euch keine rechtlichen probleme bereiten wird.
viel spaß bei der entscheidungsfindung wünscht
martin+
in memoriam 95 KE 77
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krankenhausen
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