Armee-Kennzeichen -> legal?

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Fursty Ferret
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?

Beitrag von Fursty Ferret »

Ist ja getarnt
Das kannst Du vergessen, mein lieber Axel. Mit dem Kühlergrill ist der ganz bestimmt nicht getarnt :P :wink:
da ist es m.M. nach nicht nötig , die Herrschaften durch so eine klar definierte Sache wie zwei nebeneinander liegende Schilder überhaupt erst auf den Plan zu rufen
Sehe ich auch so. Zumal die einem alleine schon wegen der Kennzeichen richtig Ärger machen können. Da ist man mit 10€ noch sehr gut bedient...
 

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Christian
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krankenhausen
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?

Beitrag von krankenhausen »

Ich denke auch wir kommen da nur zu einem Schluss:

Oliv Landy steht 100% hinter dem Gesetz und den geltenden Vorschriften und kann an dieser Stelle nur davor warnen die deutschen Nummernschilder neben den ehemaligen Militärschildern im Bereich der StVO zur Schau zu stellen.

Alles andere muss jeder mit sich selbst ausmachen.
 

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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?

Beitrag von BV155 »

Bei Verkehrsrechtsfragen mische ich mich auch immer gerne ein. Nur wie im richtigen Leben meist zu spät :)
Die FZV ist da in der Tat mit § 10 eindeutig. Ein zweites Kennzeichen am Fahrzeug (auch die lustigen US-Amerikanischen Designschilder oder manchmal sogar das den norddeutschen bekannte z. B. "THW DM 2008") führt fast zwangsläufig zur Verkehrskontrolle. Ist ja quasi ein Hinweis darauf, dass der Fahrer gerne kontrolliert werden möchte; und dann noch so ein komisches Auto! :lol:
An einem guten Tag verstößt man nur gegen die §§ 10, 48 FZV, 24 StVG; an einem schlechten Tag vielleicht sogar gegen § 22 StVG - Kennzeichenmissbrauch, Straftat-!!
Übrigens bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Gradgegen die Fahrbahn geneigt ist ok, aber die Knz müssen auch beiderseits der Fahrzeuglängsachse in einem Winkelbereich von je 30 Grad stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Fazit: ausschließlich das von der Zulassungsstelle ausgegebene Knz sichtbar am Fahrzeug angebracht und alles ist gut. Die anderen immer erst abseits des öffentlichen Verkehrsraumes anbringen oder abdecken.
 

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