Bei Verkehrsrechtsfragen mische ich mich auch immer gerne ein. Nur wie im richtigen Leben meist zu spät
Die FZV ist da in der Tat mit § 10 eindeutig. Ein zweites Kennzeichen am Fahrzeug (auch die lustigen US-Amerikanischen Designschilder oder manchmal sogar das den norddeutschen bekannte z. B. "THW DM 2008") führt fast zwangsläufig zur Verkehrskontrolle. Ist ja quasi ein Hinweis darauf, dass der Fahrer gerne kontrolliert werden möchte; und dann noch so ein komisches Auto!
An einem guten Tag verstößt man nur gegen die §§ 10, 48 FZV, 24 StVG; an einem schlechten Tag vielleicht sogar gegen § 22 StVG - Kennzeichenmissbrauch, Straftat-!!
Übrigens bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Gradgegen die Fahrbahn geneigt ist ok, aber die Knz müssen auch beiderseits der Fahrzeuglängsachse in einem Winkelbereich von je 30 Grad stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Fazit: ausschließlich das von der Zulassungsstelle ausgegebene Knz sichtbar am Fahrzeug angebracht und alles ist gut. Die anderen immer erst abseits des öffentlichen Verkehrsraumes anbringen oder abdecken.