Sankey -> Auflaufbremse -> Tüv

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Britsarmy
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Sankey -> Auflaufbremse -> Tüv

Beitrag von Britsarmy »

Hallo,

mein Projekt Sankey und Tüv ist fast abgeschlossen. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten habe ich jetzt erreicht, das meine Dixon-Bate eingetragen wird. Außerdem die Nato-Öse für den Anhänger, da diese fest mit dem Rahmen verbunden ist.
Einziges Problem ist jetzt die Auflaufbremse. Für die bräuchte ich jetzt ein Gutachten. Das Gutachten, welches man im Netz downloaden kann reicht nicht, da dort unter Hersteller des Fahrzeugteils "unbekannt" steht. Man kann also dieses Gutachten nicht eindeutig dieser Auflaufbremse zuordnen.
Demzufolge brauche ich jetzt ein Gutachten als Vorlage, in dem die Zuordnung zum Sankey bzw. zum Hersteller der Auflaufbremse eindeutig ist. Darauf könnte sich mein Tüv dann beziehen (Hoffe ich).
Kann mir jemand helfen??

Viele Grüße
Werner
 

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krankenhausen
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Beitrag von krankenhausen »

Oje, der TÜV :?

Die Story mit der Auflaufbremse und der Empfehlung die doch stillzulegen hab ich bisher immer nur auf viermalvier gelesen.
Wenn der TÜV´ler Deinen LR samt Sankey auf dem Bremsenprüfstand reversiert, läuft die doch schön auf, Funktion ist da, was will er mehr.

Aber Scheißbaumarkt Blechdosen Anhänger zulassen das könnse :evil:

Passt hier nur bedingt hin: Arbeitskollege seine BMW GS 800 ist nicht durch den neuen TÜV Abgastest für Motorräder gekommen, zuviel CO2
Und das bei einem Mopped mit nur kapp 5000 km auf der Uhr und Scheckheftgepflegt. Wo soll das noch alles hinführen ?
 

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Zuletzt geändert von krankenhausen am 22.08.2006, 09:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von 95ke84 »

Hab vor einigen Jahren mal einen Sankey gekauft. Die Auflaufbremse mußte totgelegt werden. Das geschah durch zwei Halbschalen, die aufeinander geschraubt das Einschieben verhinderten. Das reichte dem TÜV Bielefeld Herrn Weiß.

Andernfalls wäre eine Vollabnahme mit Gutachten fällig gewesen.
 

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dartmoor
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Beitrag von dartmoor »

...reicht nicht die kopie eines bereits zugelassenen sankey?
mit eintrag: ZIFF. 1 : Auflaufbremse gem. §23A(3)STVO.........?
sowas hätte ich - wenn es hilft.
 

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FV432
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Beitrag von FV432 »

Also, in meinem Schein steht wörtlich: "Auflaufeinricht./Radbremse;ohne Bauartgenehmigung-Etwa-Wirkung Nachgewiesen-Ausn.Gen.Gem.§70 STVZO U. § 22A(1)5 I.V.M.§41(10)Erforderlich". Allerdings hat mir der Prüfer auch bloss ein zulässiges Gesamtgewicht von 750Kg eingetragen, welches man meines Erachtens auch ungebremst fahren darf. Hilft das weiter? Wenn man mich ganz freundlich bittet, könnte ich auch einen Scan des Fahrzeugscheines mailen. Gruß, Rainer!
 

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Britsarmy
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Beitrag von Britsarmy »

Hallo,
danke für Eure Anteilnahme :D
Also, in der STVZO § 22a (1) ist geregelt, das Auflaufbremsen einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. § 22a (3) besagt, das § 22a (1) nicht anzuwenden ist auf Einrichtungen, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht worden sind. Das trifft ja auf unsere Sankeys zu. Dann reicht wohl, wenn die Einrichtung in Ihrer Wirkung in etwa den entspricht, welche eine amtlich genehmigte Bauart haben. So weit so gut.
Jetzt aber die Hauptfrage: Wie haben Eure Prüfer den diese "in etwa Wirkung" nachgewiesen?? Mein Prüfer ist relativ flexibel, aber er würde sich auch gerne absichern und seiner Prüfung irgendeinen Nachweis hinzufügen, um diese "in etwa Wirkung" nachzuweisen.
Oder haben die selber geprüft??? Könnt Ihr Euch da noch an etwas erinnern??

Briefkopien von Sankeys habe ich, danke an alle die Hilfe angeboten haben. Das hilft mir bzw. dem Tüver nicht weiter.
:evil:
Viele Grüße
Werner
 

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dartmoor
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Beitrag von dartmoor »

....wenn der tüv ler flexibel ist könnte er ja bei einem tüv nachfragen der einen sankey schon mal so abgenommen hat - die haben ja auch die unterlagen
 

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Volker
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Beitrag von Volker »

Oder stell ihm doch zum Vergleich einen richtig zugelassenen Sankey daneben. Dann kann er optisch prüfen, daß unbekannt = unbekannt und analog vorgehen.
Es findet sich doch bestimmt jemand, der seinen Hänger dafür mal vorführt. Ist doch bestimmt einfacher als nach Göttingen zu fahren. :wink:
Die Auflaufbremse mußte totgelegt werden.
Wenn man dann von der ungebremsten Anhängelast das Leergewicht des Sankey abzieht, ist das doch alles etwas heftig, um einen leeren Anhänger zu bewegen. :cry:
 

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krankenhausen
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Beitrag von krankenhausen »

@Volker, und womöglich noch hinter einem Serie III, da sind die Trommeln abber im Stress. Ich find die Stillegung der Bremse auch recht fragwürdig, zumal die Sankey Trommelbremse in der Regel gut funktioniert.

Den Eintrag: ZIFF. 1 : Auflaufbremse gem. §23A(3)STVO
haben wohl die meisten im Sankeybrief, den hat ja Britsarmy auch in den Briefkopien. Reicht ja dem TÜV Onkel nicht :cry:
Aber was will er nun prüfen ?
Die Wirkung der Auflaufbremse kann er doch auf dem Bremsenprüfstand prüfen. "In etwa" funzt die englische Auflaufbremse wie eine Deutsche Auflaufbremse = Prüfung bestanden.
 

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mercedes-wolf
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Beitrag von mercedes-wolf »

Mein TÜV Onkel hat zu mir gesagt: "Fahrense mal übern Hoff" Hat sich das gebremse angesehen und es für dut befunden.
"Ist ja besser als jeder Baumarktkarren"
 

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Beitrag von 71KF36 »

Mein DEKRA-Prüfer hat die Typnummer vom Typenschild der Auflaufbremse eingetragen, danach Funktionsprobe und gut wars(Kurzversion).

Gruß
Jens
 

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FV432
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Beitrag von FV432 »

Also, bei mir sah das folgendermassen aus: Ich war beim Haupttüv in Hannover. Ich hatte sämtliche Literatur, die bei der Armee über den Sankey kursiert im Original oder als Kopie bei mir (sogar Ausdrucke der Microfiche, war eine Riesenaktion das zu bewerkstelligen. Allerdings für meine Freundin, nicht für mich :mrgreen: Wollte der Typ aber alles gar nicht sehen. Er hat den Sankey gewogen, gemessen, von oben und unten begutachtet und dann folgendermaßen die Bremse geprüft: Er hat sich auf den Hof gestellt, ich nahm mit Fendi und Sankey ca. 50 Meter "Anlauf" und habe dann auf Höhe des Prüferleins aus voller Fahrt (ca. 20 KM/h) den Anker geworfen. Anschliessend wurde ich (nein, nicht wirklich ich, sondern Kumpel Sankey) noch auf den Rollenprüfstand (im Folgenden nur noch R. genannt) gezerrt. Zu meinem Erstaunen prüft man auf solch einem Prüfstand gar keine Rollen, sondern die Bremswirkung von Fahrzeugen und Anhängern, das jedoch nur nebenbei. Sankeys Handbremse wurde betätigt und der R. angeworfen. Schweigen. Sankeys Handbremshebel wurde fast verbogen und R. nochmals aufgefordert, seiner Arbeit nachzugehen. Aussage Prüferlein: "Na, geht doch!". Die vorherige Felfunktion wurde auf den wenigen Gebrauch während Sankeys Dienstzeit geschoben und mir der langersehnte Wisch ausgehändigt. Am nächsten Tag fuhr FerretMK1 ebenfalls zu dieser TÜV-Station und wollte seinen Sankey abnehmen lassen und wurde mit der Begründung "Was ist das denn, sowas ist in Deutschland gar nicht zulässig und die Bremse, die ist gar nicht Bauartgeprüft" fast vom Hof gejagt. Nun ja, noch am selben Tag wurde sein Anhänger vom TÜV Göttingen abgenommen. Folgendes sollte vielleicht noch erwähnt werden: Ich bin schon mit einem mulmigen Gefühl zum TÜV gefahren, da Sankey aus dem Dämpfer der Auflaufbremse ölte. Habe allerdings ein paar Putzlappen und eine Dose Bremsenreiniger eingepackt und kurz vor der TÜV-Station noch mal eine kleine Pause eingelegt... :oops:
Ist aber mittlerweile alles repariert. Es war damals nur etwas eilig, da ich am Mittwoch den TüV-Termin hatte und am folgenden WE hach Beltring (via Bovington) aufbrechen wollte.
Dat war meine winzige Kurzgeschichte zum Thema "Mein Kumpel Sankey". Wir haben seitdem schon viel zusammen unternommen (u.A. 10.000 Km durch Norwegen...) Aber das ist eine andere Geschichte.

Also, BritsArmy: Viel Erfolg!
 

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Beitrag von Britsarmy »

Habe am Freitag nochmal eine Gespräch mit Tüv!!!
Werde dann berichten.
Aber der Ablauf der Prüfung klingt plausibel und müßte eigentlich auch ein Prüfer verstehen :lol:

Grüße

Werner
 

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Volker
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Beitrag von Volker »

Die vorherige Felfunktion wurde auf den wenigen Gebrauch während Sankeys Dienstzeit geschoben ...
Daran erkennt man aber auch den kooperativen Prüfer! Um einmal eine Lanze zu brechen, es gibt sogar welche, die lassen die Rolle ein paar Minuten bei leicht angezogener Handbremse laufen.

Gleiches erreicht man aber auch, wenn man auf dem Weg zum TÜV auf den letzten Metern die Handbremse etwas zieht.
 

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krankenhausen
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Beitrag von krankenhausen »

Die Handbremse vom Sankey, nicht von LR :lol:
 

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