Hallo Dartmoor,
die Flagge sollte nur zur Zierde und aus Originalitätsgründen ans Auto. Man darf natürlich keine zivile Kolonne bilden und dann Sonderrechte für genehmigte Kolonnen nutzen. Auch sollte man es vermeiden, den Anschein zu erwecken, überhaupt eine Kolonne zu sein.
Im Bußgeldkatalog steht allerdings keine Gebühr für das Fahren mit den bunten Bundeswehrflaggen. Auch sind die Bundeswehrflaggen nirgends als offizielles Straßenschild/Signal verzeichnet. Eine Kolonne ist nur durch irgendeine "einheitliche Kennzeichung" zu markieren. Wie diese Kennzeichnung aussieht, ist in der STVO nicht festgelegt. Das die Bundeswehr dafür Flaggen verwendet, ist ihre Sache. An Festtagen sind auch Linienbusse und Taxen beflaggt. Zur Fußballweltmeisterschaft waren viele private Autos beflaggt. Und auch viele Oldtimer fahren Flaggen. Meiner Meinung nach spricht nichts dagegen, eine dieser Armeeflaggen als Zierde am Auto zu führen.
Viele Grüße
Kieler
Militärkolonne unterwegs!
Moderator: Moderatoren