Klar- das heißt ja "und zur Beförderung von Anhängern mit Natp-Zugöse".U.Z.BEF.V.ANH.M.NATO-ZUGÖSE
Zu "Rangierzwecken" heißt daß man einen Anhänger zwar rangieren ihn aber nicht in der Gegend rumfahren darf.
Richtig- vorausgesetzt die Kupplung hat eine Bauartgenehmigung. Daß ist bei den Dixon-Bates leider nicht der Fall. Ohne entsprechenden Eintrag begibt man sich also auf dehr dünnes Eisaber keine eingetragen.
Das sei nicht nötig...