Heute bei der Vollabnahme!:-)

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Dutypiper
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Heute bei der Vollabnahme!:-)

Beitrag von Dutypiper »

war heute in Wiesbaden beim Tüv, ging alles glatt soweit, mein Landy wurde sogar sehr gelobt wie gut er in Schuß sei!! Keine Mängel :lol:
Aber dann gings los, Hängerkupplung, keine Chance , meinte der nette Prüfer, habe ihm eine Kopie von einem Gutachten hingehalten, da sagte er wer das ausgestellt hat wäre mit einem Fuß schon im Knast und hätte beim Tüv nix verloren! Nach lange hin und her und Dackelblick und einem Telefonat mit seinem Chef hat er mir dann die Kupplung als Rangier und Abschleppkupplung eingetragen. Aber was mich mehr geärgert hat war ,das ich an Ort und Stelle mein Reserverad inklusive Halterungvon der Haube holen mußte! :shock: :cry:
funny :lol:
Morgen fahr ich zur Zulassung! und lass ihn dann wieder wie nen Land Rover aussehen!
H.
 

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Volker
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Re: Heute bei der Vollabnahme!:-)

Beitrag von Volker »

Jetzt sag nicht, Du wärst vor dem TÜV Wiesbaden nicht gewarnt worden.
 

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Dutypiper
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Re: Heute bei der Vollabnahme!:-)

Beitrag von Dutypiper »

Volker hat geschrieben:Jetzt sag nicht, Du wärst vor dem TÜV Wiesbaden nicht gewarnt worden.
Also ich bin sogar positiv überrascht! :lol: Früher kammst Du sogar mit nem Neuwagen nicht drüber :shock: Die ganz alten Knochen sind wohl schon lange tot. Gonsenheim hätte nicht anders reagiert, denke ich?
Das Problem ist hier im Rhein Main Gebiet, gibt es keine EX MOD´s, hab zumindest noch keinen gesehen. :roll:
Slainte
Harald
 

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Kieler
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Beitrag von Kieler »

In Kiel gibt es auch keine Ex-Mod-Land-Rover, jedenfalls habe ich noch keine fahren gesehen. Trotzdem ist es möglich, wenn auch mit etwas mehr Arbeit und Kosten, die Dixon-Bate-Kupplung als reguläre Kupplung eintragen zu lassen. Das machst Du so:

Du schraubst die Kupplung ab, packst sie in ein handliches Paket (Paketgebühr ca. 7 Euro) und schickst sie zum "Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität des TÜV-Nord" in Essen (genaue Anschrift im Internet) mit der freundlichen Bitte, ein Gutachten dafür zu erstellen. Nach ca. einer Woche erhälst Du die Kupplung mit eingeschlagener TP-Nummer und dem dazugehörigen Gutachten zurück (samt Rechnung über ca. 130 Euro), schraubst sie wieder an den Landy (Schrauben nur festziehen, keine vorgeschriebenen Drehmomentwerte) und läßt sie bei dem TÜV, der vorher die Eintragung verweigert hatte, eintragen. Das "Institut für Fahrzeugtichnik usw." ist die übergeordnete Stelle, mit dem Gutachten muß der örtliche TÜVler die Eintragung vornehmen, denn er ist es, der davon keine Ahnung hatte. Zumindest auf das TÜV-eigene Institut hätte er Dich ja hinweisen können. Ging mir in Kiel aber genauso. Jetzt fehlt mir nur noch der Sankey.

Das mit dem Reserverad wundert mich dann doch. Die Motorhaube war ein von Land-Rover vorgesehener Platz zur Montage des Reserverades ab Werk. Der Kunde konnte den Platz wählen: Beim 88er oder 109er an der Hecktür oder auf der Motorhaube und zusätzlich beim 88er S o f t t o p auch an der Trennwand hinter den Sitzen. Ich denke, daß Land-Rover dafür eine Typenzulassung hat. Zum Rad hat mein TÜV nichts gesagt. Darauf würde ich den TÜVler nochmal hinweisen, d e r soll sich nochmal informieren. Vielleicht kommst Du an einen alten Prospekt ran, in dem die Montagemöglichkeiten gezeigt werden.

Viele Grüße und viel Erfolg

Kieler
 

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Dutypiper
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Beitrag von Dutypiper »

Kieler hat geschrieben:In Kiel gibt es auch keine Ex-Mod-Land-Rover, jedenfalls habe ich noch keine fahren gesehen. Trotzdem ist es möglich, wenn auch mit etwas mehr Arbeit und Kosten, die Dixon-Bate-Kupplung als reguläre Kupplung eintragen zu lassen. Das machst Du so:

Du schraubst die Kupplung ab, packst sie in ein handliches Paket (Paketgebühr ca. 7 Euro) und schickst sie zum "Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität des TÜV-Nord" in Essen (genaue Anschrift im Internet) mit der freundlichen Bitte, ein Gutachten dafür zu erstellen. Nach ca. einer Woche erhälst Du die Kupplung mit eingeschlagener TP-Nummer und dem dazugehörigen Gutachten zurück (samt Rechnung über ca. 130 Euro), schraubst sie wieder an den Landy (Schrauben nur festziehen, keine vorgeschriebenen Drehmomentwerte) und läßt sie bei dem TÜV, der vorher die Eintragung verweigert hatte, eintragen. Das "Institut für Fahrzeugtichnik usw." ist die übergeordnete Stelle, mit dem Gutachten muß der örtliche TÜVler die Eintragung vornehmen, denn er ist es, der davon keine Ahnung hatte. Zumindest auf das TÜV-eigene Institut hätte er Dich ja hinweisen können. Ging mir in Kiel aber genauso. Jetzt fehlt mir nur noch der Sankey.

Das mit dem Reserverad wundert mich dann doch. Die Motorhaube war ein von Land-Rover vorgesehener Platz zur Montage des Reserverades ab Werk. Der Kunde konnte den Platz wählen: Beim 88er oder 109er an der Hecktür oder auf der Motorhaube und zusätzlich beim 88er S o f t t o p auch an der Trennwand hinter den Sitzen. Ich denke, daß Land-Rover dafür eine Typenzulassung hat. Zum Rad hat mein TÜV nichts gesagt. Darauf würde ich den TÜVler nochmal hinweisen, d e r soll sich nochmal informieren. Vielleicht kommst Du an einen alten Prospekt ran, in dem die Montagemöglichkeiten gezeigt werden.

Viele Grüße und viel Erfolg

Kieler
OH ja, vielen Dank für die guten Tips! mit Rad habe ich auch nur gestaunt!:-)
man würde in meinem Falle die linke Seite nicht sehen (RHD) und man könnte in einem bestimmten Winkel nicht nach unten schauen :shock: :evil: haben sogar überlegt ob die Haubenverschlüsse, weg müssen und mit Gummihaken zu ersetzen :twisted: :shock: :lol:
Grüße
Harald
 

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krankenhausen
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Beitrag von krankenhausen »

Ich habe vor zwei Tagen zwei Briefe vom TÜV Süd bekommen:
Hallo Herr Krankenhausen 8) , wir möchten Sie freundlchst darauf hinweisen das der "TÜV" Termin für LR und Sankey im Dezember fällig ist und wir würden us freuen Sie bei uns begrüßen zu dürfen.....

Soweit dazu das Konkurrenz das Geschäft belebt.

Harald, das lief doch in der Tat gut, und wenn man mit ein und demselben Ex MoD zu allen TÜV Stellen fahren würde, es gäbe bestimmt immer Unterschiede, Kumpel Georg musste die Anhängerkupplng sofort abbauen, das Reserverad durfte aber dafür dran bleiben :roll:
 

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siggi109
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Beitrag von siggi109 »

Kieler hat geschrieben:In Kiel gibt es auch keine Ex-Mod-Land-Rover, jedenfalls habe ich noch keine fahren gesehen. Trotzdem ist es möglich, wenn auch mit etwas mehr Arbeit und Kosten, die Dixon-Bate-Kupplung als reguläre Kupplung eintragen zu lassen. Das machst Du so:

Du schraubst die Kupplung ab, packst sie in ein handliches Paket (Paketgebühr ca. 7 Euro) und schickst sie zum "Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität des TÜV-Nord" in Essen (genaue Anschrift im Internet) mit der freundlichen Bitte, ein Gutachten dafür zu erstellen. Nach ca. einer Woche erhälst Du die Kupplung mit eingeschlagener TP-Nummer und dem dazugehörigen Gutachten zurück (samt Rechnung über ca. 130 Euro), schraubst sie wieder an den Landy (Schrauben nur festziehen, keine vorgeschriebenen Drehmomentwerte) und läßt sie bei dem TÜV, der vorher die Eintragung verweigert hatte, eintragen. Das "Institut für Fahrzeugtichnik usw." ist die übergeordnete Stelle, mit dem Gutachten muß der örtliche TÜVler die Eintragung vornehmen, denn er ist es, der davon keine Ahnung hatte. Zumindest auf das TÜV-eigene Institut hätte er Dich ja hinweisen können. Ging mir in Kiel aber genauso. Jetzt fehlt mir nur noch der Sankey.

Das mit dem Reserverad wundert mich dann doch. Die Motorhaube war ein von Land-Rover vorgesehener Platz zur Montage des Reserverades ab Werk. Der Kunde konnte den Platz wählen: Beim 88er oder 109er an der Hecktür oder auf der Motorhaube und zusätzlich beim 88er S o f t t o p auch an der Trennwand hinter den Sitzen. Ich denke, daß Land-Rover dafür eine Typenzulassung hat. Zum Rad hat mein TÜV nichts gesagt. Darauf würde ich den TÜVler nochmal hinweisen, d e r soll sich nochmal informieren. Vielleicht kommst Du an einen alten Prospekt ran, in dem die Montagemöglichkeiten gezeigt werden.

Viele Grüße und viel Erfolg

Kieler
und wozu gibt's vom TÜV rheiland ein gutachten für die dixon bates :?: :roll:
ich glaub nicht das man da irgendwas rumschicken muss.

gruss siggi109 :wink:
 

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nur ein doofer rammt nen rover.
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Dutypiper
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Beitrag von Dutypiper »

siggi109 hat geschrieben:
Kieler hat geschrieben:In Kiel gibt es auch keine Ex-Mod-Land-Rover, jedenfalls habe ich noch keine fahren gesehen. Trotzdem ist es möglich, wenn auch mit etwas mehr Arbeit und Kosten, die Dixon-Bate-Kupplung als reguläre Kupplung eintragen zu lassen. Das machst Du so:

Du schraubst die Kupplung ab, packst sie in ein handliches Paket (Paketgebühr ca. 7 Euro) und schickst sie zum "Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität des TÜV-Nord" in Essen (genaue Anschrift im Internet) mit der freundlichen Bitte, ein Gutachten dafür zu erstellen. Nach ca. einer Woche erhälst Du die Kupplung mit eingeschlagener TP-Nummer und dem dazugehörigen Gutachten zurück (samt Rechnung über ca. 130 Euro), schraubst sie wieder an den Landy (Schrauben nur festziehen, keine vorgeschriebenen Drehmomentwerte) und läßt sie bei dem TÜV, der vorher die Eintragung verweigert hatte, eintragen. Das "Institut für Fahrzeugtichnik usw." ist die übergeordnete Stelle, mit dem Gutachten muß der örtliche TÜVler die Eintragung vornehmen, denn er ist es, der davon keine Ahnung hatte. Zumindest auf das TÜV-eigene Institut hätte er Dich ja hinweisen können. Ging mir in Kiel aber genauso. Jetzt fehlt mir nur noch der Sankey.

Das mit dem Reserverad wundert mich dann doch. Die Motorhaube war ein von Land-Rover vorgesehener Platz zur Montage des Reserverades ab Werk. Der Kunde konnte den Platz wählen: Beim 88er oder 109er an der Hecktür oder auf der Motorhaube und zusätzlich beim 88er S o f t t o p auch an der Trennwand hinter den Sitzen. Ich denke, daß Land-Rover dafür eine Typenzulassung hat. Zum Rad hat mein TÜV nichts gesagt. Darauf würde ich den TÜVler nochmal hinweisen, d e r soll sich nochmal informieren. Vielleicht kommst Du an einen alten Prospekt ran, in dem die Montagemöglichkeiten gezeigt werden.

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Kieler
und wozu gibt's vom TÜV rheiland ein gutachten für die dixon bates :?: :roll:
ich glaub nicht das man da irgendwas rumschicken muss.

gruss siggi109 :wink:
Hallo Siggi,
genau das Gutachten gab ich ihnen, das Papier sei nix wert und eigendlich kriminell!


@ Krankenhausen, ja, das habe ich mir auch gedacht! bin eigendlich im Moment erst mal zufrieden, das der Landy ohne Mängel oder ähnliches drüber ist! Wieso hat eigendlich keiner was über die Konvoilampe gesagt?
ist die etwa erlaubt?
Harald

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Volker
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Re: Heute bei der Vollabnahme!:-)

Beitrag von Volker »

Die ganz alten Knochen sind wohl schon lange tot.

Graper hieß er ... Aber nach dem, was du schreibst, spukt er dort immer noch. Ich habe ihn fast noch im Ohr: Selbst die Nebellampe beim 911er Porsche könnte nur mittels Bestechung eingetragen werden.

Wiesbaden ist TÜV Hessen. Mainz ist TÜV Rheinland. Das alte Mustergutachten für die Dixon & Bate stammt vom TÜV Rheinland- Wuppertal. Dem Gutachten fehlt nach heutigem Standard irgend eine Zertifizierung und muß nicht unbedingt angewandt werden.
Allerdings haben wir inzwische EU-Recht. Inzwischen gibt es eine E-Nummer für die Kupplung und das Rad auf der Haube kann nicht bemängelt werden, wenn das in einem anderen EU-Land serienmäßig so ausgeliefert wurde.

Ich hatte damals den Spaß ja auch. Alles was Wiesbaden nicht wollte, wurde mir dann in Mainz eingetragen. Nach einem Umzug wollte ich das Fahrzeug dann in Wiesbaden wieder anmelden. Bitte warten ... als ich dann nachhören wollte, warum es nicht weiter ging, sah ich im Hintergrund Herrn Graper vom TÜV - völlig aufgelöst und mit rotem Kopf - und bekam nur mit ... aber jetzt ist es eingetragen!
 

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dartmoor
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Beitrag von dartmoor »

ja, volker hat recht, was in einem eu-land erlaubt ist - ist zulässig - harmoniesierung nennt sich das denn.
ob man immer sein recht bekommt und wie man es durch setzt ist eine andere frage.
 

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krankenhausen
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Beitrag von krankenhausen »

Ich glaube ich wiederhole mich wenn ich folgendes Paradoxon anbringe:

LR hat TÜV, hat aber eine Natokupplung montiert (diese ist nicht eingetragen)

Sankey hat TÜV und im Sankey Fzg. Schein steht "mit Nato Zugöse, Anhänger darf nur in Verbindung mit Nato Hakenkupplung in Betrieb genommen werden"

He ? :shock: :roll: :twisted:
Wie heisst da der Spruch: "Da beisst sich der TÜV Prüfer in den Schw.., ach nee der Hund war es. :wink:
 

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Dutypiper
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Beitrag von Dutypiper »

und das Land Rover dazu :(

ich gehe nicht davon aus, dass von unserer Seite aus Überzeugungsarbeit geleistet werden kann. Wir wissen auch um die Tatsache, dass das Reserverad, wenn es auf der Motorhaube montiert ist, das Sichtfeld in unzulässiger Weise (StVZO) einschränkt. Man kann eher sagen, dass all diejenigen, die das so vom TÜV eingetragen bzw. abgenommen bekommen haben, einfach nur Glück hatten.

Es hat mal LR88 bzw. LR109 gegeben, die das Reserverad ab Werk auf der Motorhaube montiert hatten. Aber deren Reifen waren mit 5.50'' schmaler als ein 6.50 bzw. 7.50 R16 Reifen.

Bei einer Vollabnahme muss das Fahrzeug die Vorschriften der StVZO erfüllen. Diese fordert auch ein von der Größe her fest vorgegebenes Sichtfeld. Dies hat der TÜV Mitarbeiter zu überprüfen und zu bewerten. Wenn er dann bei ihrem Fahrzeug zu dem Schluss kommt, dass es nicht passt, dann muss er das Reserverad entfernen lassen. Es liegt ganz klar in der Beurteilung des Sachverständigen. Auch wenn das dann zu einem Fahrzeug führt, dass in Ihren Augen nicht mehr das Gleiche wie vorher ist.

Leider können wir Ihnen hierzu keine anders lautende Auskunft geben.


Mit freundlichen Grüßen

Land Rover Deutschland GmbH

 

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Volker
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Beitrag von Volker »

Es hat mal LR88 bzw. LR109 gegeben, die das Reserverad ab Werk auf der Motorhaube montiert hatten. Aber deren Reifen waren mit 5.50'' schmaler als ein 6.50 bzw. 7.50 R16 Reifen.
Was soll denn das heißen? 7.50 x 16 war doch schon beim 109er Standard???

Land Rover Deutschland verkauft zivile Fahrzeuge! Am ex-MoD haben sie nichts verdient. Warum sollen sie sich darum in irgendwelche Diskussionen verstricken lassen?
 

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bonni
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Beitrag von bonni »

jetzt mal unter uns pastorentöchtern:
( hoffe, ich drücke mich nun nicht zu missverständlich aus ) :wink:

dein tüv-prüfer moniert für die vollabnahme das reserverad auf der haube? ok, er scheint sich auf gültige normen berufen zu können.

das fahrzeug muss IM AUGENBLICK der vollabnahme den offiziellen vorschriften entsprechen, dann bau also das reserverad ( notfalls inclusive der halterung ) ab.

nach der vollabnahme das reserverad wieder drauf, und gut ist. bei einem zukünftigen termin zur hu fährst du eben zu einer prüfstelle, die weniger pedantisch ist.
habe nun diverse termine bei den blaukitteln gehabt, aber mein reserverad oder den übrigen zustand als exmod ( auch: konvoy-lampe ) hat noch nie jemand moniert...

so, das klingt vielleicht ein wenig nach anarchie, ist natürlich nicht als aufforderung zu verstehen, benötigt eine gewisse "kriminelle energie" und entscheiden muss jeder von uns selbst :wink:

lieben gruß und glückauf!
 

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in memoriam 95 KE 77
Volker
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Beitrag von Volker »

das klingt vielleicht ein wenig nach anarchie, ist natürlich nicht als aufforderung zu verstehen, benötigt eine gewisse "kriminelle energie" und entscheiden muss jeder von uns selbst
Bonni, das hätte ich aber nie von Dir erwartet! :lol:

Bei dem ganzen Thema geht es doch rechtlich nur darum, daß nicht die Betriebserlaubnis erlischt.
Neuerdings muß man der letzten TÜV Bericht mit sich führen. Wenn dieser sagt "keine Beanstandungen" und nur ich wüßte, daß dabei das Rad nicht auf der Haube war, wäre das eine andere Situation als wenn im TüV-Bericht oder in der Zulassung unter sonstige Bemerkung stehen würde, daß das Rad auf der Haube nicht zulässig ist.

Und letzteres würde ich einem Herrn Graper zutrauen.
 

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