Volker hat geschrieben:Neuerdings muß man der letzten TÜV Bericht mit sich führen.
was ist denn das???? Seit wann muss ich das tun? Ist mir ja völlig neu!
Horrido
Tom
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Volker hat geschrieben:Neuerdings muß man der letzten TÜV Bericht mit sich führen.
reifen der dimension 5,5x16 gibt und gab's nicht ! die felgen sindDutypiper hat geschrieben:und das Land Rover dazu![]()
ich gehe nicht davon aus, dass von unserer Seite aus Überzeugungsarbeit geleistet werden kann. Wir wissen auch um die Tatsache, dass das Reserverad, wenn es auf der Motorhaube montiert ist, das Sichtfeld in unzulässiger Weise (StVZO) einschränkt. Man kann eher sagen, dass all diejenigen, die das so vom TÜV eingetragen bzw. abgenommen bekommen haben, einfach nur Glück hatten.
Es hat mal LR88 bzw. LR109 gegeben, die das Reserverad ab Werk auf der Motorhaube montiert hatten. Aber deren Reifen waren mit 5.50'' schmaler als ein 6.50 bzw. 7.50 R16 Reifen.
Bei einer Vollabnahme muss das Fahrzeug die Vorschriften der StVZO erfüllen. Diese fordert auch ein von der Größe her fest vorgegebenes Sichtfeld. Dies hat der TÜV Mitarbeiter zu überprüfen und zu bewerten. Wenn er dann bei ihrem Fahrzeug zu dem Schluss kommt, dass es nicht passt, dann muss er das Reserverad entfernen lassen. Es liegt ganz klar in der Beurteilung des Sachverständigen. Auch wenn das dann zu einem Fahrzeug führt, dass in Ihren Augen nicht mehr das Gleiche wie vorher ist.
Leider können wir Ihnen hierzu keine anders lautende Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Land Rover Deutschland GmbH
Das war vielleicht etwas unpräzise ausgedrückt. Mitführungspflicht in dem Sinne, daß es ein Bußgeld gibt, wenn die Papiere nicht mitgeführt werden, besteht nicht. Man muß sie nicht mitführen aber auf Verlangen vorlegen. In der Praxis ist es damit zeitsparender, wenn man sie gleich dabei hat.Anoplophora hat geschrieben:Volker hat geschrieben:Neuerdings muß man der letzten TÜV Bericht mit sich führen.
(Hier müsste jetzt die berühmte Fuge von Bach erschallen und eine verhallte Stimme spricht:)jetzt mal unter uns pastorentöchtern:
( hoffe, ich drücke mich nun nicht zu missverständlich aus ) Wink
dein tüv-prüfer moniert für die vollabnahme das reserverad auf der haube? ok, er scheint sich auf gültige normen berufen zu können.
das fahrzeug muss IM AUGENBLICK der vollabnahme den offiziellen vorschriften entsprechen, dann bau also das reserverad ( notfalls inclusive der halterung ) ab.
nach der vollabnahme das reserverad wieder drauf, und gut ist. bei einem zukünftigen termin zur hu fährst du eben zu einer prüfstelle, die weniger pedantisch ist.
habe nun diverse termine bei den blaukitteln gehabt, aber mein reserverad oder den übrigen zustand als exmod ( auch: konvoy-lampe ) hat noch nie jemand moniert...
so, das klingt vielleicht ein wenig nach anarchie, ist natürlich nicht als aufforderung zu verstehen, benötigt eine gewisse "kriminelle energie" und entscheiden muss jeder von uns selbst Wink
lieben gruß und glückauf!
wußte garnicht das Dekra auch Vollabnahmen durchführen dürfen??siggi109 hat geschrieben:keine ahnung.
bei meinem wird nix entfernt was ab werk drann war
oder schon immer am fahrzeug war.auch nicht beim TÜV!
es gibt noch andere prüfvereine wie dekra, gtü oder ähnliche.
gruss siggi109
oh danke, aber schlauer bin ich jetzt auch nichtkrankenhausen hat geschrieben:Harald, da schau mal hier:
http://www.oliv-landy.org/forum/viewtop ... ight=t%FCv
ist das jetzt ein kompliment, oder muss ich mir gedanken machen??Fuelkiller hat geschrieben:...Bonni Sturmvogel !
Ich bin entsetzt !
Du stehst in diesem Forum doch für Moral, Kontinuität und bleibende Werte!...
vielleicht solltet ihr da mal in zum auto passenden klamotten und alleVolker hat geschrieben:@ fatz
Das hast Du falsch verstanden. Wir hatten keinen Ärger mit dem Reifen auf
der Motorhaube sondern vielmehr mit dem TÜV Wiesbaden.