Hi,
die Vollabnahme als LKW dürfte das geringere Problem sein. Wenn man einen geneigten TÜVler hat, dürfte das wohl gehen. Das Straßenverkehrsamt wird dem folgen, was der TÜVler auf seinen Schein geschrieben hat. Soweit so gut. Allerdings könntest du Probleme mit dem Finanzamt bekommen (das wären dann anstelle von 172€ stattliche 936€), wenn die der Meinung sind, das es sich in steuerlicher Hinsicht um einen PKW handelt. Das FA ist nicht verpflichtet, eine Besteuerung vorzunehmen, wie sie im Fahrzeugschein steht!
Daher solltest Du Dich mit dem Sachbearbeiter des Vertrauens auseinandersetzen, wie das in Wiesbaden geregelt ist - es besteht Ermessensspielraum! So einige Dinge die dabei sind u.a. (beispielhaft):
- Trennwand vorhanden?
- hintere Seitenscheiben verblecht?
- max. 3 Sitzplätze?
- Hintere Sitze entfernt/Gurthalterungen entfernt?
- und dann gibt es noch eine Regelung (die ich leider nicht im genauen Wortlaut kenne), daß die Ladefläche länger sein muß als der zur Personenbeförderung vorgesehene Raum. Nur wie genau dieser Berechnungsmodus aussieht - keine Ahnung. Ich denke bei anderen Landyforen dürfte dieses Problem bestimmt auch schon eroiert worden sein.
Vielleicht konnte ich helfen. Ich hoffe, ich habe das so richtig erklären können.
Grüße
Daniel
PS: Ist das der Landy aus Schlangenbad?