Zulassung meines 109ers

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Mukt
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Zulassung meines 109ers

Beitrag von Mukt »

Da ich heute meinen Freien tag hatte dachte ich befasse ich mich mal mit der Zulassung meines Land Rovers, so weit so gut, da ich schon mit mehreren läuten darüber gesprochen hatte rieten sie mir alle zum H Kennzeichen. Er ist ja schließlich Baujahr 78. Ich ans Telephon und den Örtlichen Tüv angerufen der mir prompt sagt das dass Fahrzeug auf den Tag genau 30 Jahre alt sein muss nicht nur auf das Jahr. Mir klappe runter geflogen na toll er ist am 19.09.1978 erstmals zugelassen worden na dann war wohl nichts. Da aber die ersten Treffen immer näher rücken brauche ich schnellstens eine Lösung. Wie würdet ihr in zulassen oder wie habt ihr eure zugelassen.
 

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DasOrakelvonBrakel
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Re: Zulassung meines 109ers

Beitrag von DasOrakelvonBrakel »

Mukt hat geschrieben:Er ist ja schließlich Baujahr 78. Ich ans Telephon und den Örtlichen Tüv angerufen der mir prompt sagt das dass Fahrzeug auf den Tag genau 30 Jahre alt sein muss nicht nur auf das Jahr
Ha! ICH würde mich auch wehren, würdest Du mir im März schon ein H-Kennzeichen verpassen wollen, nur weil ich Baujahr '78 bin :evil:

Der Lightweight hat (bis er irgendwann mal H ist) ein Saisonkennzeichen bekommen.
 

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siggi109
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Re: Zulassung meines 109ers

Beitrag von siggi109 »

Mukt hat geschrieben:Da ich heute meinen Freien tag hatte dachte ich befasse ich mich mal mit der Zulassung meines Land Rovers, so weit so gut, da ich schon mit mehreren läuten darüber gesprochen hatte rieten sie mir alle zum H Kennzeichen. Er ist ja schließlich Baujahr 78. Ich ans Telephon und den Örtlichen Tüv angerufen der mir prompt sagt das dass Fahrzeug auf den Tag genau 30 Jahre alt sein muss nicht nur auf das Jahr. Mir klappe runter geflogen na toll er ist am 19.09.1978 erstmals zugelassen worden na dann war wohl nichts. Da aber die ersten Treffen immer näher rücken brauche ich schnellstens eine Lösung. Wie würdet ihr in zulassen oder wie habt ihr eure zugelassen.
SUCH DIR 'NE ANDERE TÜV-STELLE :wink:
oder google mal nach H-kennzeichen.

gruss siggi109


hab grade gelesen das nicht der TÜV das entscheidet sondern deine zulassungsstelle.also da nachfragen.
der TÜV muss nur die abname machen,dafür brauchst du einen termin
mit einem kundigen prüfer.
 

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Zuletzt geändert von siggi109 am 11.03.2008, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
nur ein doofer rammt nen rover.
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Kieler
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Beitrag von Kieler »

Frag mal bei einem anderen TÜV, soweit ich weiß, ist nur das Jahr ausschlaggebend für die H-Zulassung. Dein TÜV-ler irrt sich.

Viele Grüße

Kieler
(mit H-Zulassung)
 

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Anoplophora
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Beitrag von Anoplophora »

...ist denn der Tag der Zulassung relevant oder wann das Fahrzeug gebaut wurde? Ggf. mal beim freundlichen Herrn von LR in UK nachfragen. Irgendwann geisterte doch auch mal 'ne Adresse hier im Forum rum. @Krankenhausen, warst Du das nicht?

Btw. 110er Bj 1985 zugelassen als LKW und versichert als Oldtimer... :wink:

Horrido
Tom
 

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Mukt
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Beitrag von Mukt »

Erst mal danke für die Antworten
Habe heute mittag dan mal in der Zulassungsstelle per E-mail angefragt wegen H Zulassung. Dieser nette Herr schrieb mir :entscheidend ist das Datum der Erstzulassung. Sind 30 Jahre erreicht kann das Fahrzeug mit Vorlage entsprechender Gutachten als Oldtimer ( § 23 StVZO, Oldtimergutachten ).

Dan hab ich noch eine Anfrage an Dekra gestellt diese mit einem 5 seiten Langen Text Antwortete obwohl ich doch nur wissen wollte ob es stimmt das er auf den Tag genau 30 sein muss :Als Oldtimer gelten nach der neuen FZV nur "Fahrzeuge, die vor mindestens
30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem
Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur
Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen".

Somit ist für das Fahrzeugalter, solange ein Erstzulassungsdatum (z.B. alte
FZ-Papiere) nachgewiesen werden kann, kein Spielraum gegeben.

usw. usw.

Mfg martin
 

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siggi109
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Beitrag von siggi109 »

trotzdem handhaben es die kfz-zulassungsstellen es unterschiedlich.
bei manchen reicht das JAHR der erstzulassung.
andere wiederum legen wert auf den tag und den monat und das jahr.
das kann eben von zulassungsstelle zu zulassungsstelle unterschiedlich
sein. :lol:
deutsche bürokratie eben..............


gruss siggi109 :wink:
 

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Mukt
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Beitrag von Mukt »

ja das kann gut sein das es die bürokraten von Bundesland zu Bundesland anderst sehen
 

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Kieler
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Beitrag von Kieler »

Seit wann gibt es denn eine neue FZV? Meinen Landy habe ich 2006 als Oldtimer-Pkw zugelassen, da zählte nur das Jahr (zur Berechnung der 30 Jahre), den Tag der Erstzulassung mußte man aber trotzdem nachweisen (wozu auch immer).

Das Baujahr ist für die Oldtimerzulassung völlig egal. Ein Auto kann jahrzehntelang auf Privatgrund (z. B. Firmengelände) bewegt worden sein, solange es nicht einmal für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war, zählt das für die 30 Jahre keinen einzigen Tag! Zulassungstechnisch wäre das ein 30 Jahre alter Neuwagen, den man evtl. nach heutigen Zulassungsvorschriften (Abgas) nicht einmal mehr zulassen kann. Darum nie einen Oldtimer kaufen, bei dem das Datum der Erstzulassung nicht feststellbar ist!!!

Viele Grüße

Kieler
 

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Beitrag von siggi109 »

Kieler hat geschrieben:Seit wann gibt es denn eine neue FZV? Meinen Landy habe ich 2006 als Oldtimer-Pkw zugelassen, da zählte nur das Jahr (zur Berechnung der 30 Jahre), den Tag der Erstzulassung mußte man aber trotzdem nachweisen (wozu auch immer).

Das Baujahr ist für die Oldtimerzulassung völlig egal. Ein Auto kann jahrzehntelang auf Privatgrund (z. B. Firmengelände) bewegt worden sein, solange es nicht einmal für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war, zählt das für die 30 Jahre keinen einzigen Tag! Zulassungstechnisch wäre das ein 30 Jahre alter Neuwagen, den man evtl. nach heutigen Zulassungsvorschriften (Abgas) nicht einmal mehr zulassen kann. Darum nie einen Oldtimer kaufen, bei dem das Datum der Erstzulassung nicht feststellbar ist!!!

Viele Grüße

Kieler
da ist nix neu.es handhabt ebend jede gemeinde anders.
bei der einen(A) reicht das jahr der erstzulassung z.b. 1978 und
die andere gemeinde(B) legt wert auf das genaue datum,z.b.15.07.1978.
der erste wird von gemeinde A am 02.01.2008 mit H zugelassen.
in gemeinde B gibts erst am 15.07.2008 die H-zulassung.
deutsche bürokratie ebend :roll:


gruss siggi109 :wink:

meiner ist nächstes jahr drann,so oder so im januar :lol:
mein wunschdatum der erstzulassung war der 02.01.1979
da bei mir nur 1979 in den papieren stand. :D
 

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