Bezugsquelle Sicherheitsjacke

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bronisius
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Bezugsquelle Sicherheitsjacke

Beitrag von bronisius »

Kennt jemand eine gute Bezugsquelle (abgesehen von ebay etc.) für sicherheitsjacken / warnjacken der Army oder RAF?

Gruß,

goran
 

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Welche Farbe ein Landy hat ist völlig egal - Hauptsache matt!!!!

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Dutypiper
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Re: Bezugsquelle Sicherheitsjacke

Beitrag von Dutypiper »

bronisius hat geschrieben:Kennt jemand eine gute Bezugsquelle (abgesehen von ebay etc.) für sicherheitsjacken / warnjacken der Army oder RAF?

Gruß,

goran
Hab noch ne MP Wendejacke grün gelb! welche Größe brauchst Du denn?
Slainte
 

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bronisius
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Beitrag von bronisius »

so M oder L. bin sportliche 180 groß. chest size 42 bei z.b. barbour oder belstaff.

sind die patches noch alle drauf?

gruß,

goran
 

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Dutypiper
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Beitrag von Dutypiper »

Hi,
ja alles Military Police Aufnäher sind da aber ich glaube die Jacke ist zu klein für dich?? sind keine Größenangaben vorhanden!
Grüße
Harald
 

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Fuelkiller
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Bitte nich falsch verstehen...

Beitrag von Fuelkiller »

Hallo zusammen,

ich habe Eure Unterhaltung gelesen. Ich will hier jetzt wirklich nicht als Spaßbremse auftreten und werfe daher jetzt völlig unkommentiert die folgenden Zeilen in den Raum, bevor sich vielleicht noch jemand hier aus Versehen unglücklich machen könnte:
§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Also besser allergrößte Vorsicht walten lassen, wenn man mit einer solchen noch bepatchten Jacke etwas anderes tut als sie nur im Schrank hängen zu haben :!:

Gruß
Elmar
 

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krankenhausen
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Beitrag von krankenhausen »

Ich weiss gar nicht was die Leute immer haben
MfG gez. Hauptmann von Köpenick

:lol:
 

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bronisius
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Beitrag von bronisius »

ui ui ui ui ui

da droht ja zum nächsten karneval eine harte zeit für alle, die als kapitän oder bobbie oder sonst was verkleidet sind....

danke aber für den hinweis..... würde man die kommentierung zu diesem paragraphen lesen, würde man sich schon wieder keine sorgen machen.

es geht nämlich um eine mißbrauchsvorbeugung. wer sowas also lediglich als sicherheitsjacke im auto dabeihat - oder auch anzieht - will ja niemanden täuschen - also entwarnung!

gruß

"der, der sich damit auskennt"
 

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Beitrag von 95ke84 »

Jepp!

RMP CPL Daniel Craig

Dadrüber gibt es sogar ein Dokument. :shock:

Die Größe der Jacke steht irgendwo, vermutlich in einer Tasche. Schau noch mal nach @Dutypiper
 

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Fuelkiller
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Einen habbichnoch...

Beitrag von Fuelkiller »

würde man die kommentierung zu diesem paragraphen lesen, würde man sich schon wieder keine sorgen machen.
Gerade wegen der entsprechenden Lektüre mache ich mir ja Sorgen! :P
Die angesprochene Kommentierung spricht nur ganz allgemein von Vorsatz! Vorsatz speziell bezüglich einer eventuellen Täuschungshandlung ist nicht gefordert. Daher kommst Du aus der Nummer nur ´raus, wenn Du glaubhaft darlegen kannst, im Dunkeln aus Versehen die falsche Jacke erwischt zu haben... :twisted:

So zumindest die Ansicht des AG Bonn in einer Entscheidung von 1999 ( 71 Ds 530/98 ):
Der Angeklagte hat auch vorsätzlich, zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Er wußte, dass das von ihm getragene T-Shirt einem Polizeiuniformstück zum Verwechseln ähnlich sieht. Gerade das war Anlaß für ihn, ein solches Kleidungsstück bei einem Versandhaus zu kaufen und auch zu tragen.
Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 132 a Abs. 1, Nr. 4 StGB ist es nicht erforderlich, über das bloße Tragen des uniformähnlichen Kleidungsstückes hinaus irgendwelche unbefugten Amtshandlungen vorzunehmen.
Ein Tatbestandsirrtum liegt nicht vor, weil keine Unstände für den Angeklagten erkennbar waren, die ihn hätten berechtigen können, durch die Aufschrift auf seinem T-Shirt sich als Polizeibeamter auszugeben.
Auch ein unvermeidbarer Verbotsirrtum kann dem Angeklagten nicht zugute kommen. Es ist jedermann einsichtig, dass es nicht erlaubt sein kann, sich durch unbefugtes Tragen einer Uniform oder eines ihr zum Verwechseln ähnlich sehenden Kleidungsstückes bei Dritten den Eindruck zu erwecken, als handele es sich um eine Amtsperson.
Allein, dass das vom Angeklagten getragene T-Shirt freiverkäuflich ist, bedeutet nicht, dass ein solches T-Shirt auch in der Öffenlichkeit getragen werden darf.
Im Internet gibt´s die komplette Entscheidung auch unter
http://www.gdp-bonn.de/tips.htm#urteil

Wenn da jemand was neueres, gegenteiliges hat, würde ich mich über eine Info freuen - bin wie gesagt keine Spaßbremse und trage auch gerne "passende Kleidung" zum ferretfahren...

Gruß
Elmar
 

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bronisius
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Beitrag von bronisius »

Also wir machen hier eine kleinen Exkurs in die Jurisprudenz....

Die Kommentierung im Tröndle/Fischer zu § 132a StGB (Rz. 15) ist hier eindeutig. Da steht z.B. "Bloße Uniformstücke gehören nicht hierher." Dies ist auch durch ein Urteil aus Bayern belegt.

Weiterhin werden ausländische Uniformen nur insoweit vom § 132a StGB geschützt, als diese von Amtsträger getragen werden können, die auch in Deutschland wirksame hoheitliche Befugnisse haben. NATO-Truppen etc. (Rz. 16)

Dies mag also für die MP gelten (unter der o.g. Einschränkung einer vollständigen Uniform), nicht aber für die "Police".

Gedanken sollten sich jene machen, die sich in perfekten Fahrzeugen und ebenso perfekten Uniformen auf deutschen Straßen bewegen.

Die in Deutschland nicht wirksame Autorität von ausländischen Amtsträgern und ihren Uniformen ist nicht schutzfähig.

Ich hoffe, ich habe ein wenig Klarheit geschaffen!

Gruß,

Goran
 

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Beitrag von alvissaladin »

Gehts denn dabei (also im derzeitig gültigen Gesetz) um aktuelle Uniformen oder um Uniformen jeglicher Art ?
Mir liegt ja die British Army der fünfziger/Jahre am Herzen. Da war die Bekleidung ja noch teilweise aus WK2 Beständen und nahezu einheitlich einfarbig - also nix DPM. Die Dienstgradabzeichen sahen auch anders aus als die heutigen. Mach ich mich zB strafbar wenn ich mit meinem schwarzen 1.RTR Kombi bei einem Treffen einkaufen gehe ???

Und was ist mit Uniformen von Armeen die es nicht mehr gibt? Ich denke an NVA zB...
 

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mit Schraubärgruss
Roland

Alvis Saladin - 01CC69 - ex. 1.RTR
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Beitrag von bronisius »

Mach dir keine Sorgen. Wie oben geschrieben. Die britische Armee der 50ger bzw. deren Uniformen kann nicht zu Verwechslungen führen. Im Rheinland können die Uniformen der Napoleonischen Armee aus der Besatzungszeit ja auch keinen mehr irritieren...

In Kombination mit Zivilkleidung und ohne Rangabzeichen sollte es nach meiner Ansicht eh keine Probleme geben!

Gruß
 

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Anoplophora
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Beitrag von Anoplophora »

...mal 'ne Frage in die Richtung. Wenn man Kleidung trägt, die wie eine Armeeuniform aussieht (aber keine Bundeswehruniform ist und auch nie war), dazu schwarze Stiefel, ein Barett und die deutschen Hoheitsabzeichen auf dem Ärmel, gepaart mit aktuellen Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr und etwas, das so aussieht wie Rangabzeichen. Meine also, es sieht für den unkundigen sehr authentisch aus. Welchen Tatbestand erfüllt das (wenn überhaupt)?

Horrido
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Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben. (Alexander von Humboldt)

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bronisius
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Beitrag von bronisius »

Eine Phantasieuniform ist grundsätzlich nicht tatbestandsfähig.

Vielleicht findest Du einen Staatsanwalt, der das zur Anklage bringen will, aber der § 132 a StGB ist hier in der Kommentierung eindeutig.

Je näher man einer perfekten Uniform kommt, die hier in Deutschland "einsatzfähig" wäre (Polizei, BW, ausländische, in Deutschland stationierte Streitkräfte etc.), desto höher die Gefahr, daß der § 132a StGB erfüllt werden kann.

Rangabzeichen würde ich, so meine persönliche Meinung, nur auf Privatgelände / Veranstaltungsgelände tragen. Der Rest ist - auch hier wieder nur meine persönliche Ansicht - tendenziell gefahrlos.

Gruß
 

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elvis
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Beitrag von elvis »

Wenn man Kleidung trägt, die wie eine Armeeuniform aussieht (aber keine Bundeswehruniform ist und auch nie war), dazu schwarze Stiefel, ein Barett und die deutschen Hoheitsabzeichen auf dem Ärmel, gepaart mit aktuellen Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr und etwas, das so aussieht wie Rangabzeichen. Meine also, es sieht für den unkundigen sehr authentisch aus. Welchen Tatbestand erfüllt das (wenn überhaupt)?
Würde sagen das fällt unter Comedy und würde als Ausbilder Schmidt durchgehen, IHR LUUSCHEN :wink:
 

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...die Oordenung es am entgleite!
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