Bezugsquelle Sicherheitsjacke
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bronisius
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Bezugsquelle Sicherheitsjacke
Kennt jemand eine gute Bezugsquelle (abgesehen von ebay etc.) für sicherheitsjacken / warnjacken der Army oder RAF?
Gruß,
goran
Gruß,
goran
Welche Farbe ein Landy hat ist völlig egal - Hauptsache matt!!!!
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Dutypiper
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Re: Bezugsquelle Sicherheitsjacke
Hab noch ne MP Wendejacke grün gelb! welche Größe brauchst Du denn?bronisius hat geschrieben:Kennt jemand eine gute Bezugsquelle (abgesehen von ebay etc.) für sicherheitsjacken / warnjacken der Army oder RAF?
Gruß,
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Slainte
Cabar Feidh gu brath
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bronisius
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Dutypiper
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Fuelkiller
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Bitte nich falsch verstehen...
Hallo zusammen,
ich habe Eure Unterhaltung gelesen. Ich will hier jetzt wirklich nicht als Spaßbremse auftreten und werfe daher jetzt völlig unkommentiert die folgenden Zeilen in den Raum, bevor sich vielleicht noch jemand hier aus Versehen unglücklich machen könnte:

Gruß
Elmar
ich habe Eure Unterhaltung gelesen. Ich will hier jetzt wirklich nicht als Spaßbremse auftreten und werfe daher jetzt völlig unkommentiert die folgenden Zeilen in den Raum, bevor sich vielleicht noch jemand hier aus Versehen unglücklich machen könnte:
Also besser allergrößte Vorsicht walten lassen, wenn man mit einer solchen noch bepatchten Jacke etwas anderes tut als sie nur im Schrank hängen zu haben§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Gruß
Elmar
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krankenhausen
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bronisius
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ui ui ui ui ui
da droht ja zum nächsten karneval eine harte zeit für alle, die als kapitän oder bobbie oder sonst was verkleidet sind....
danke aber für den hinweis..... würde man die kommentierung zu diesem paragraphen lesen, würde man sich schon wieder keine sorgen machen.
es geht nämlich um eine mißbrauchsvorbeugung. wer sowas also lediglich als sicherheitsjacke im auto dabeihat - oder auch anzieht - will ja niemanden täuschen - also entwarnung!
gruß
"der, der sich damit auskennt"
da droht ja zum nächsten karneval eine harte zeit für alle, die als kapitän oder bobbie oder sonst was verkleidet sind....
danke aber für den hinweis..... würde man die kommentierung zu diesem paragraphen lesen, würde man sich schon wieder keine sorgen machen.
es geht nämlich um eine mißbrauchsvorbeugung. wer sowas also lediglich als sicherheitsjacke im auto dabeihat - oder auch anzieht - will ja niemanden täuschen - also entwarnung!
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95ke84
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Fuelkiller
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Einen habbichnoch...
Gerade wegen der entsprechenden Lektüre mache ich mir ja Sorgen!würde man die kommentierung zu diesem paragraphen lesen, würde man sich schon wieder keine sorgen machen.
Die angesprochene Kommentierung spricht nur ganz allgemein von Vorsatz! Vorsatz speziell bezüglich einer eventuellen Täuschungshandlung ist nicht gefordert. Daher kommst Du aus der Nummer nur ´raus, wenn Du glaubhaft darlegen kannst, im Dunkeln aus Versehen die falsche Jacke erwischt zu haben...
So zumindest die Ansicht des AG Bonn in einer Entscheidung von 1999 ( 71 Ds 530/98 ):
Im Internet gibt´s die komplette Entscheidung auch unterDer Angeklagte hat auch vorsätzlich, zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Er wußte, dass das von ihm getragene T-Shirt einem Polizeiuniformstück zum Verwechseln ähnlich sieht. Gerade das war Anlaß für ihn, ein solches Kleidungsstück bei einem Versandhaus zu kaufen und auch zu tragen.
Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 132 a Abs. 1, Nr. 4 StGB ist es nicht erforderlich, über das bloße Tragen des uniformähnlichen Kleidungsstückes hinaus irgendwelche unbefugten Amtshandlungen vorzunehmen.
Ein Tatbestandsirrtum liegt nicht vor, weil keine Unstände für den Angeklagten erkennbar waren, die ihn hätten berechtigen können, durch die Aufschrift auf seinem T-Shirt sich als Polizeibeamter auszugeben.
Auch ein unvermeidbarer Verbotsirrtum kann dem Angeklagten nicht zugute kommen. Es ist jedermann einsichtig, dass es nicht erlaubt sein kann, sich durch unbefugtes Tragen einer Uniform oder eines ihr zum Verwechseln ähnlich sehenden Kleidungsstückes bei Dritten den Eindruck zu erwecken, als handele es sich um eine Amtsperson.
Allein, dass das vom Angeklagten getragene T-Shirt freiverkäuflich ist, bedeutet nicht, dass ein solches T-Shirt auch in der Öffenlichkeit getragen werden darf.
http://www.gdp-bonn.de/tips.htm#urteil
Wenn da jemand was neueres, gegenteiliges hat, würde ich mich über eine Info freuen - bin wie gesagt keine Spaßbremse und trage auch gerne "passende Kleidung" zum ferretfahren...
Gruß
Elmar
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bronisius
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Also wir machen hier eine kleinen Exkurs in die Jurisprudenz....
Die Kommentierung im Tröndle/Fischer zu § 132a StGB (Rz. 15) ist hier eindeutig. Da steht z.B. "Bloße Uniformstücke gehören nicht hierher." Dies ist auch durch ein Urteil aus Bayern belegt.
Weiterhin werden ausländische Uniformen nur insoweit vom § 132a StGB geschützt, als diese von Amtsträger getragen werden können, die auch in Deutschland wirksame hoheitliche Befugnisse haben. NATO-Truppen etc. (Rz. 16)
Dies mag also für die MP gelten (unter der o.g. Einschränkung einer vollständigen Uniform), nicht aber für die "Police".
Gedanken sollten sich jene machen, die sich in perfekten Fahrzeugen und ebenso perfekten Uniformen auf deutschen Straßen bewegen.
Die in Deutschland nicht wirksame Autorität von ausländischen Amtsträgern und ihren Uniformen ist nicht schutzfähig.
Ich hoffe, ich habe ein wenig Klarheit geschaffen!
Gruß,
Goran
Die Kommentierung im Tröndle/Fischer zu § 132a StGB (Rz. 15) ist hier eindeutig. Da steht z.B. "Bloße Uniformstücke gehören nicht hierher." Dies ist auch durch ein Urteil aus Bayern belegt.
Weiterhin werden ausländische Uniformen nur insoweit vom § 132a StGB geschützt, als diese von Amtsträger getragen werden können, die auch in Deutschland wirksame hoheitliche Befugnisse haben. NATO-Truppen etc. (Rz. 16)
Dies mag also für die MP gelten (unter der o.g. Einschränkung einer vollständigen Uniform), nicht aber für die "Police".
Gedanken sollten sich jene machen, die sich in perfekten Fahrzeugen und ebenso perfekten Uniformen auf deutschen Straßen bewegen.
Die in Deutschland nicht wirksame Autorität von ausländischen Amtsträgern und ihren Uniformen ist nicht schutzfähig.
Ich hoffe, ich habe ein wenig Klarheit geschaffen!
Gruß,
Goran
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alvissaladin
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Gehts denn dabei (also im derzeitig gültigen Gesetz) um aktuelle Uniformen oder um Uniformen jeglicher Art ?
Mir liegt ja die British Army der fünfziger/Jahre am Herzen. Da war die Bekleidung ja noch teilweise aus WK2 Beständen und nahezu einheitlich einfarbig - also nix DPM. Die Dienstgradabzeichen sahen auch anders aus als die heutigen. Mach ich mich zB strafbar wenn ich mit meinem schwarzen 1.RTR Kombi bei einem Treffen einkaufen gehe ???
Und was ist mit Uniformen von Armeen die es nicht mehr gibt? Ich denke an NVA zB...
Mir liegt ja die British Army der fünfziger/Jahre am Herzen. Da war die Bekleidung ja noch teilweise aus WK2 Beständen und nahezu einheitlich einfarbig - also nix DPM. Die Dienstgradabzeichen sahen auch anders aus als die heutigen. Mach ich mich zB strafbar wenn ich mit meinem schwarzen 1.RTR Kombi bei einem Treffen einkaufen gehe ???
Und was ist mit Uniformen von Armeen die es nicht mehr gibt? Ich denke an NVA zB...
mit Schraubärgruss
Roland
Alvis Saladin - 01CC69 - ex. 1.RTR
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bronisius
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Mach dir keine Sorgen. Wie oben geschrieben. Die britische Armee der 50ger bzw. deren Uniformen kann nicht zu Verwechslungen führen. Im Rheinland können die Uniformen der Napoleonischen Armee aus der Besatzungszeit ja auch keinen mehr irritieren...
In Kombination mit Zivilkleidung und ohne Rangabzeichen sollte es nach meiner Ansicht eh keine Probleme geben!
Gruß
In Kombination mit Zivilkleidung und ohne Rangabzeichen sollte es nach meiner Ansicht eh keine Probleme geben!
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Anoplophora
- 1000er-Gott
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...mal 'ne Frage in die Richtung. Wenn man Kleidung trägt, die wie eine Armeeuniform aussieht (aber keine Bundeswehruniform ist und auch nie war), dazu schwarze Stiefel, ein Barett und die deutschen Hoheitsabzeichen auf dem Ärmel, gepaart mit aktuellen Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr und etwas, das so aussieht wie Rangabzeichen. Meine also, es sieht für den unkundigen sehr authentisch aus. Welchen Tatbestand erfüllt das (wenn überhaupt)?
Horrido
Tom
Horrido
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Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben. (Alexander von Humboldt)
90 KE 10, LR 110 FFR
11 KE 71, Sankey Wide Track
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bronisius
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Eine Phantasieuniform ist grundsätzlich nicht tatbestandsfähig.
Vielleicht findest Du einen Staatsanwalt, der das zur Anklage bringen will, aber der § 132 a StGB ist hier in der Kommentierung eindeutig.
Je näher man einer perfekten Uniform kommt, die hier in Deutschland "einsatzfähig" wäre (Polizei, BW, ausländische, in Deutschland stationierte Streitkräfte etc.), desto höher die Gefahr, daß der § 132a StGB erfüllt werden kann.
Rangabzeichen würde ich, so meine persönliche Meinung, nur auf Privatgelände / Veranstaltungsgelände tragen. Der Rest ist - auch hier wieder nur meine persönliche Ansicht - tendenziell gefahrlos.
Gruß
Vielleicht findest Du einen Staatsanwalt, der das zur Anklage bringen will, aber der § 132 a StGB ist hier in der Kommentierung eindeutig.
Je näher man einer perfekten Uniform kommt, die hier in Deutschland "einsatzfähig" wäre (Polizei, BW, ausländische, in Deutschland stationierte Streitkräfte etc.), desto höher die Gefahr, daß der § 132a StGB erfüllt werden kann.
Rangabzeichen würde ich, so meine persönliche Meinung, nur auf Privatgelände / Veranstaltungsgelände tragen. Der Rest ist - auch hier wieder nur meine persönliche Ansicht - tendenziell gefahrlos.
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elvis
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Würde sagen das fällt unter Comedy und würde als Ausbilder Schmidt durchgehen, IHR LUUSCHENWenn man Kleidung trägt, die wie eine Armeeuniform aussieht (aber keine Bundeswehruniform ist und auch nie war), dazu schwarze Stiefel, ein Barett und die deutschen Hoheitsabzeichen auf dem Ärmel, gepaart mit aktuellen Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr und etwas, das so aussieht wie Rangabzeichen. Meine also, es sieht für den unkundigen sehr authentisch aus. Welchen Tatbestand erfüllt das (wenn überhaupt)?
...die Oordenung es am entgleite!