2,5ltr Saugdiesel
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George Best
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2,5ltr Saugdiesel
Hallo,
...ich würde mir gerne einen lr 90 EXMod, Bj. von so 1985 - ca 1992 zulegen wollen.
Wer kann mir da mal so eine übliche Preisspanne für einen LHD nennen?
Ist es günstiger so ein Modell aus England zu importieren? Gibt es in D "gute" Händler etc.?
Vielen Dank
GB
...ich würde mir gerne einen lr 90 EXMod, Bj. von so 1985 - ca 1992 zulegen wollen.
Wer kann mir da mal so eine übliche Preisspanne für einen LHD nennen?
Ist es günstiger so ein Modell aus England zu importieren? Gibt es in D "gute" Händler etc.?
Vielen Dank
GB
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George Best
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Hhhhmmmmmmmmm,
is´ die Frage so doof?
Hat noch niemand hier LR aus GB importiert oder gibt es hier in D keine Händler die von Euch das Prädikat "Gut" verdienen?
Wie sind denn so die Damen und Herren von SF-Autotechnik?
...E-Mail-Anfragen werden ja extrem langsam bis unwillig vo denen beantwortet.
Wo habt ihr Eure Ex MOD gekauft?
Grüße
GB
is´ die Frage so doof?
Hat noch niemand hier LR aus GB importiert oder gibt es hier in D keine Händler die von Euch das Prädikat "Gut" verdienen?
Wie sind denn so die Damen und Herren von SF-Autotechnik?
...E-Mail-Anfragen werden ja extrem langsam bis unwillig vo denen beantwortet.
Wo habt ihr Eure Ex MOD gekauft?
Grüße
GB
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Ferretmk2
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Hi Georg Best
Es liegt wohl im Moment daran das hier im Forum viele unterwegs sind
und dshalb wird es wohl noch einen monent dauern.
Aber irgend wo hier wurde schonmal darüber berichtet über dem Import aus England.
Über händler in Deutschland kann ich nur soviel sagen das es nur sehr wenig händler hier in Deutschland gibt die mit Ex mo Landys handeln.
Die kaufen die meist auch bei den üblich versteigerungen und hauen ihren obulus darauf. siehe hier
http://www.sf-autotechnik.de/
hier ist noch eine adresse
http://www.dvandam.nl/
oder fragemal direkt im Forum ob einer einen verkäuft.
Bei den Preisen ist es so das Du so ab 4000 Euro rechnen soltes.
Ersatzteil sind kein Problem
Gruss Achim
Es liegt wohl im Moment daran das hier im Forum viele unterwegs sind
und dshalb wird es wohl noch einen monent dauern.
Aber irgend wo hier wurde schonmal darüber berichtet über dem Import aus England.
Über händler in Deutschland kann ich nur soviel sagen das es nur sehr wenig händler hier in Deutschland gibt die mit Ex mo Landys handeln.
Die kaufen die meist auch bei den üblich versteigerungen und hauen ihren obulus darauf. siehe hier
http://www.sf-autotechnik.de/
hier ist noch eine adresse
http://www.dvandam.nl/
oder fragemal direkt im Forum ob einer einen verkäuft.
Bei den Preisen ist es so das Du so ab 4000 Euro rechnen soltes.
Ersatzteil sind kein Problem
Gruss Achim
Fahzeuge - Ausrüstung - Bekleidung - Funk
WWW.Panzer-Handel.de
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alvissaladin
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Beobachte den Verkauf britischer Gerätschaften in Monatsabständen bei der www.vebeg.de. Ist immer wieder was dabei. Gebot abgeben und hoffen 
mit Schraubärgruss
Roland
Alvis Saladin - 01CC69 - ex. 1.RTR
Roland
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RangeJever
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RangeJever
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George Best
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Hallo!
..erst einmal vielen Dank, ich habe schon gedacht ich stelle hier ein völlig abwegige Frage.
Ich sehe grundsätzlich folgendes Problem:
Deutscher Händler: Es sei mal dahin gestellt, dass dieser an gute Fahrzeuge kommt. Die werden natürlich überarbeitet, aber...
England:
Die üblichen Adressen sind z.B. teuer, aber warum nicht?
http://www.ljacksonandco.com/
https://www.pablanchard.co.uk/index.htm
Und jetzt würde mich mal Folgendes interesieren:
Was sagt denn der deutsche TÜV, wenn das ein Reserve-Fahrzeug ist und der noch nie eine zivile Zulassung hatte?
Wie seht es aus, wenn der schon einmal als mil in nl oder sonst wo zugelassen war?
Kann ich den über "Umwegen" mit einer englischen Zulassung hier für ein bis zwei Jahre zivil fahren, um ihn dann in D zu zulassen?
Vielen Dank im Voraus...
Grüße
GB
..erst einmal vielen Dank, ich habe schon gedacht ich stelle hier ein völlig abwegige Frage.
Ich sehe grundsätzlich folgendes Problem:
Deutscher Händler: Es sei mal dahin gestellt, dass dieser an gute Fahrzeuge kommt. Die werden natürlich überarbeitet, aber...
England:
Die üblichen Adressen sind z.B. teuer, aber warum nicht?
http://www.ljacksonandco.com/
https://www.pablanchard.co.uk/index.htm
Und jetzt würde mich mal Folgendes interesieren:
Was sagt denn der deutsche TÜV, wenn das ein Reserve-Fahrzeug ist und der noch nie eine zivile Zulassung hatte?
Wie seht es aus, wenn der schon einmal als mil in nl oder sonst wo zugelassen war?
Kann ich den über "Umwegen" mit einer englischen Zulassung hier für ein bis zwei Jahre zivil fahren, um ihn dann in D zu zulassen?
Vielen Dank im Voraus...
Grüße
GB
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Landyfan21077
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Moin!
Ja, ich habe meinen von der Insel.
Nach langer u. ergebnisloser Suche in D habe ich meine Suche auf GB erweitert und wurde dort fündig.
Der Händler war fair, entgegenkommend, hatte eine riesige Auswahl und der Preis lag unter dem eines vergleichbaren Fahrzeuges in D.
Überführung war kein Problem, Zulassung in D ebenfalls nicht.
Problematisch ist es, dass Fahrzeug mit britischer Zulassung hier in D zu nutzen, wird von den Grünkitteln nicht gerne gesehen, da Rechtslage sehr strittig.
Unproblematisch ist es, wenn man selbst auf der Insel resident ist und das Fahrzeug auf eigenen Namen registrieren, versichern und versteuern kann.
Das ganze mutet nach einer großen Hürde Bürokratie an, ist es auch. Hätte mich 17KJ02 nicht ermutigt, besäße ich vermutlich noch heute keine Olive.
Viel Glück bei der Suche!!!
Sonnige Grüße aus Hamburg
Joachim
Ja, ich habe meinen von der Insel.
Nach langer u. ergebnisloser Suche in D habe ich meine Suche auf GB erweitert und wurde dort fündig.
Der Händler war fair, entgegenkommend, hatte eine riesige Auswahl und der Preis lag unter dem eines vergleichbaren Fahrzeuges in D.
Überführung war kein Problem, Zulassung in D ebenfalls nicht.
Problematisch ist es, dass Fahrzeug mit britischer Zulassung hier in D zu nutzen, wird von den Grünkitteln nicht gerne gesehen, da Rechtslage sehr strittig.
Unproblematisch ist es, wenn man selbst auf der Insel resident ist und das Fahrzeug auf eigenen Namen registrieren, versichern und versteuern kann.
Das ganze mutet nach einer großen Hürde Bürokratie an, ist es auch. Hätte mich 17KJ02 nicht ermutigt, besäße ich vermutlich noch heute keine Olive.
Viel Glück bei der Suche!!!
Sonnige Grüße aus Hamburg
Joachim
37KL76 (hat einen treusorgenden neuen Besitzer gefunden)
26KJ13
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George Best
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Moin Joachim,
...bei welchem Händler hast Du gekauft und wie war Deiner vor dem Kauf zugelassen? Hatte er eine militärische Zulassung oder auch schon eine zivile?
...ich bin mir echt nicht sicher, ob eine militärische Zulassung schon ausreichend ist...???
Mein freundlicher TÜV-ler meinte, dass man Reservefahrzeuge ohne bisherige Zulassung hier nicht zugelassen bekommt, wenn z. B. Abgaswerte nicht erreicht werden.
Auf der anderen Seite werden solche Fahrzeuge hier in D zugelassen, wenn sie schon einmal zugelassen waren bzw. wenn man z.B. einen englischen Brief hat. Man braucht dann halt wohl nur noch ein "Datenblatt" für die Erstellung des Briefes...
Klärt mich doch mal bitte mit diesen Zulassungen auf....
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
GB
...bei welchem Händler hast Du gekauft und wie war Deiner vor dem Kauf zugelassen? Hatte er eine militärische Zulassung oder auch schon eine zivile?
...ich bin mir echt nicht sicher, ob eine militärische Zulassung schon ausreichend ist...???
Mein freundlicher TÜV-ler meinte, dass man Reservefahrzeuge ohne bisherige Zulassung hier nicht zugelassen bekommt, wenn z. B. Abgaswerte nicht erreicht werden.
Auf der anderen Seite werden solche Fahrzeuge hier in D zugelassen, wenn sie schon einmal zugelassen waren bzw. wenn man z.B. einen englischen Brief hat. Man braucht dann halt wohl nur noch ein "Datenblatt" für die Erstellung des Briefes...
Klärt mich doch mal bitte mit diesen Zulassungen auf....
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
GB
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Landyfan21077
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Moin GB,
was verstehst Du unter einer Mil-Zulassung?
Wenn Du als Priv.Person in D ein Fahrzeug zulässt, wird es eine zivile Zulassung bekommen. Oder glaubst Du, dass Du als Priv.Person mit einem Y-Kennzeichen durch die Gegend donnern kannst?
Anders wird es in GB auch nicht sein.
Die Frage nach dem Händler des Vertrauens mußt Du für Dich selbst klären. Mit Marc Pedersen habe ich gute Erfahrungen gemacht, andere vielleicht weniger gute. Neben den üblichen Verdächtigen wie Blanchard, Jackson, Witham etc. gibt es noch eine Vielzahl kleinerer Händler, die nicht schlechter, vielleicht sogar besser sind u. deren Namen Du nicht mitbezahlen mußt. Du findest sie in GB an fast jeder Straßenecke oder Hinterhof.
Eine Orientierungshilfe ist natürlich das Web, da hilft nur googeln, googeln, googeln. Da gibt es z. B. www.mrmlandrover.co.uk oder www.exmod.co.uk oder www.crookbrothers.co.uk oder www.landrovercenter.com oder www.countyanddefendercentr.co.uk usw..
Die Frage der Einhaltung von Abgaswerten ist auch schnell geklärt: Wenn Du die Vollabnahme nach §21 durchführen lässt, muss die AU nicht zwangsläufig vom selben Sachverständigen gemacht werden. Die AU kann auch vom befreundeten Kfz-Mechaniker Deines Vertrauens gemacht werden
, dessen Prüfbericht Du dann dem Sachverständigen unter die Nase hälst (spart auch mächtig viel Geld).
Für die Abnahme ist ein Datenblatt sehr hilfreich, dass wiederum bekommt man auf freundliches Nachfragen von Land Rover Deutschland.
Nun viel Glück bei der Suche!
Grüße aus Hamburg
Joachim
was verstehst Du unter einer Mil-Zulassung?
Wenn Du als Priv.Person in D ein Fahrzeug zulässt, wird es eine zivile Zulassung bekommen. Oder glaubst Du, dass Du als Priv.Person mit einem Y-Kennzeichen durch die Gegend donnern kannst?
Anders wird es in GB auch nicht sein.
Die Frage nach dem Händler des Vertrauens mußt Du für Dich selbst klären. Mit Marc Pedersen habe ich gute Erfahrungen gemacht, andere vielleicht weniger gute. Neben den üblichen Verdächtigen wie Blanchard, Jackson, Witham etc. gibt es noch eine Vielzahl kleinerer Händler, die nicht schlechter, vielleicht sogar besser sind u. deren Namen Du nicht mitbezahlen mußt. Du findest sie in GB an fast jeder Straßenecke oder Hinterhof.
Eine Orientierungshilfe ist natürlich das Web, da hilft nur googeln, googeln, googeln. Da gibt es z. B. www.mrmlandrover.co.uk oder www.exmod.co.uk oder www.crookbrothers.co.uk oder www.landrovercenter.com oder www.countyanddefendercentr.co.uk usw..
Die Frage der Einhaltung von Abgaswerten ist auch schnell geklärt: Wenn Du die Vollabnahme nach §21 durchführen lässt, muss die AU nicht zwangsläufig vom selben Sachverständigen gemacht werden. Die AU kann auch vom befreundeten Kfz-Mechaniker Deines Vertrauens gemacht werden
Für die Abnahme ist ein Datenblatt sehr hilfreich, dass wiederum bekommt man auf freundliches Nachfragen von Land Rover Deutschland.
Nun viel Glück bei der Suche!
Grüße aus Hamburg
Joachim
37KL76 (hat einen treusorgenden neuen Besitzer gefunden)
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habnochkeinen
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mir hat es einer vom TÜV letztens so erklärt:
alles machbar wenn das fahrzeug schonmal im Verkehr war.
Problematisch würde es werden wenn Du z.B. einen Serie III der noch nie im Strassenverkehr unterwegs war zulassen möchtest. Der wird dann behandelt wie ein Neufahrzeug und muss die derzeit gültigen Regeln (abgas, Sicherheit etc.) erfüllen.
alles machbar wenn das fahrzeug schonmal im Verkehr war.
Problematisch würde es werden wenn Du z.B. einen Serie III der noch nie im Strassenverkehr unterwegs war zulassen möchtest. Der wird dann behandelt wie ein Neufahrzeug und muss die derzeit gültigen Regeln (abgas, Sicherheit etc.) erfüllen.
Viele Grüsse
habnochkeinen
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ex- exmodfahrer jetzt nur noch weicgespült unterwegs :-)
habnochkeinen
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bonni
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du wirst keine britische zulassung bekommen ( von einer art kurzzeitzulassung ähnlich unserer 5-tage-kurzzeitkennzeichen abgesehen ), wenn du den behörden nicht nachweisen kannst, dass du einen festen wohnsitz in gb hast. es sei denn, du bist angehöriger der gb-army im ausland....dass Fahrzeug mit britischer Zulassung hier in D zu nutzen, wird von den Grünkitteln nicht gerne gesehen, da Rechtslage sehr strittig...
das gilt analog für deutsche bestimmungen.
"strittige rechtslage" ist hier nur in den fällen, in denen ein bürger mit wohnsitz in deutschland über einen sehr eng begrenzten zeitraum hinaus ein fahrzeug in deutschland führt, welches im ausland zugelassen ist: das riecht schnell nach steuervergehen und wird entsprechend geahndet.
alles andere ist unstrittig.
das thema "überführung von fahrzeugen" aus z.b. england war hier schon mehrfach gegenstand wilder diskussionen.
eigentlich sollten ein versicherungsnachweis und deutsche kurzzeitkennzeichen ( gelten 5 tage ) reichen, um einen bomber zu importieren.
für details frage am besten dein freundliches straßenverkehrsamt / zulassungsstelle.
grundsätzlich gibt es keine probleme, ein irgendwie schon einmal zugelassenes fahrzeug wieder zuzulassen, normalerweise ist das dann eine sog. "neuzulassung" in form einer ganz normalen hauptuntersuchung beim tüv.Was sagt denn der deutsche TÜV, wenn das ein Reserve-Fahrzeug ist und der noch nie eine zivile Zulassung hatte?
wie es mit älteren depotfahrzeugen aussieht, die noch NIE ( also auch nicht bei der army ) zugelassen wurden, kann dir ebenfalls der freundliche mann beim tüv respektive die zulassungsstelle sagen.
"aus dem bauch heraus" gesagt, dürfte das aber auch kein größeres problem darstellen, da für diese üblichen fahrzeuge/hersteller seinerzeit eh eine grundsätzliche betriebserlaubnis erteilt worden ist. nun soll ja nur noch die "erstzulassung" erfolgen.
an ein solches fahrzeug ( beispiel: serie III unverbastelt ) können nicht die heutigen ansprüche an abgas et cetera gestellt werden, dementsprechend müssten die daten aus dem produktionsjahr gelten.
ich würde mich wundern, wenn du beim tüv/zulassungsstelle andere informationen bekämest.
halt uns doch auf dem laufenden?!
lieben gruß,
martin+
in memoriam 95 KE 77
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Landyfan21077
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Richtig, genau darum geht es Bonni! Nach Auskunft der brit. Botschaft in Hamburg wirst Du mangels festem Wohnsitz in GB von dort auch keine Kurzzeitzulassung bekommen! Die brit. Botschaft konnte nicht klären, ob das dtsche. Kurzfristerkennzeichen dort gültig ist.bonni hat geschrieben:du wirst keine britische zulassung bekommen ( von einer art kurzzeitzulassung ähnlich unserer 5-tage-kurzzeitkennzeichen abgesehen ), wenn du den behörden nicht nachweisen kannst, dass du einen festen wohnsitz in gb hast.
.........................
"strittige rechtslage" ist hier nur in den fällen, in denen ein bürger mit wohnsitz in deutschland über einen sehr eng begrenzten zeitraum hinaus ein fahrzeug in deutschland führt, welches im ausland zugelassen ist: das riecht schnell nach steuervergehen und wird entsprechend geahndet.
Also blieb in meinem Fall das Fahrzeug auf den Vorbesitzer registriert, wurde versteuert und ich konnte mit brit. Zulassung überführen. Sehr heikel war, dass mein Bomber während der Überführung nicht versichert war! Ich habe keinen dtschen Versicherer gefunden, bei dem ich das Fahrzeug mit ausländischer Zulassung hätte versichern können. Auf deutschem Boden hat sich das Problem dann durch Deckungszusage mittels Doppelkarte schnell erledigt.
Gruß
Joachim
37KL76 (hat einen treusorgenden neuen Besitzer gefunden)
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habnochkeinen
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@bonnie
nene... das meine ich anders gehört zu haben, wenn das ding noch nie im Verkehr war (egal wo) ist das schwieriger als ein depotfahrzeug was vor 30 jahren schon mal unterwegs war, aber da kann ich nächste woche nochmal nachfragen wie das wirklich ist.
nene... das meine ich anders gehört zu haben, wenn das ding noch nie im Verkehr war (egal wo) ist das schwieriger als ein depotfahrzeug was vor 30 jahren schon mal unterwegs war, aber da kann ich nächste woche nochmal nachfragen wie das wirklich ist.
Viele Grüsse
habnochkeinen
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habnochkeinen
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George Best
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Tach!
...esrt einmal vielen Dank für die vielen Infos!!!
Also, wenn er schon einmal zugelassen war (egal ob mil oder ziv), dann gibt es im Prinzip keine Probleme... Überführungskennzeichen und diese Kurzzeitversicherung vom ADAC zur Überführung von Fahrzeugen innerhalb der EU.
Sach´ ich jetzt einfach mal so...
Noch nie zugelassen, dann nehme ich mal die Info von meinem freundlichen TÜV-ler...er wird dann wie ein Neufahrzeug behandelt, sprich muss sich auch den entsprechenden Anforderungen stellen...
Gestaltungsalternative für noch nie zugelassene Fahrzeuge: Ich finde in GB einen Menschen auf dessen Namen das Fahrzeug dort zugelassen wird, kaufe es ihm am selben Tag ab und überführe es dann. Da hat dann nämlich der TÜV-ler gesagt, das wäre ihm egal, weil is´ ja damit innerhalb der EU schon zugelassen gewesen...
...is´ ja alles nicht ganz so einfach...
Grüße
GB
...esrt einmal vielen Dank für die vielen Infos!!!
Also, wenn er schon einmal zugelassen war (egal ob mil oder ziv), dann gibt es im Prinzip keine Probleme... Überführungskennzeichen und diese Kurzzeitversicherung vom ADAC zur Überführung von Fahrzeugen innerhalb der EU.
Sach´ ich jetzt einfach mal so...
Noch nie zugelassen, dann nehme ich mal die Info von meinem freundlichen TÜV-ler...er wird dann wie ein Neufahrzeug behandelt, sprich muss sich auch den entsprechenden Anforderungen stellen...
Gestaltungsalternative für noch nie zugelassene Fahrzeuge: Ich finde in GB einen Menschen auf dessen Namen das Fahrzeug dort zugelassen wird, kaufe es ihm am selben Tag ab und überführe es dann. Da hat dann nämlich der TÜV-ler gesagt, das wäre ihm egal, weil is´ ja damit innerhalb der EU schon zugelassen gewesen...
...is´ ja alles nicht ganz so einfach...
Grüße
GB