Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

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Iltis05
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Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Iltis05 »

Moin Leuz,

hab heute meinen Landy 110 angemeldet. Dauerte mal wieder Ewigkeiten bis die das gerafft haben mit dem britischen Dokument, was ich auch diesmal wieder beglaubibt übersetzen ließ.

Nungut. Dann hat der TÜV-Mokel da eingetragen " Ausnahmegen.Leuchtweitenregelung erforderlich" . Somit wurde mir dann für ein kleines Entgelt von 30€ eine Ausnahmegenehmigung 44/2011 gem.³70 StVZO von der Vorschrift des §50 Abs.8 STVZO angeboten.
Diese hat folgenden Wortlaut:

Mit Ermächtigung des Nds.Minsters für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 19.06.1996 (Az:402.2-30021/50.1) erteile ich Ihnen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs eine unbedristete Ausnahmegenehmigung gem³70StVZO in der z.Zt. geltenden Fassung von der Vorschrift gemäß ³50 Abs.8 StVZO.

Das o.a.KFZ muss nicht mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für das gebiet der BRD.

Gemäß Nr.255 Gebührenordnung für Maßnahmen im STraßenverkehr (GebOSt) haben Sie die Kosten dieser Verwaltungsmaßnahme zu tragen. Diese beträgt 30€ und ist in BAR von Ihnen eingezahlt worden.


Jetzt frag ich euch: Bin ich hier mal wieder der einzige Gelackmeierte, der hier mal wieder die deutsche Verwaltung sponsort oder gehts euch auch so?? Also mein alter Fiat hatte auch keine Leuchtweitenregelung, mein Unimog ebenfalls nicht und vom Bedford wollen wir garnicht erst reden.
War da der Dipl.Ing. Schraube vom Überwachunxverein zu fleißig oder wie gehddas jetzt???

Gruß Tim
 

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Mr.Parish
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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Mr.Parish »

Hoi Tim,

also ich höre das the first time! Aber ist doch was tolles......so eine seltene Ausnahmegen. :mrgreen:


Greetz

Matthes
 

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Es gibt nur sehr wenige Probleme, welche sich nicht mit der richtigen Anwendung von Explosivstoffen lösen lassen!

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ferretmk1
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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von ferretmk1 »

Tim, dann gratuliere ich dir.
Ich dachte du holst das Auto erst am Sonntag?
Hast Du mal ein Foto von dem Auto?
 

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RangeJever
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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von RangeJever »

Beim TüV in Gifhorn war das bei mir genauso vor ein paar Jahren.
Der Prüfer hat dann , glaube ich die TüV Station gewechselt.
Vielleicht ist er jetzt im nah entfernten SZ untergekommen :lol:
 

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Viele Grüße

RangeJever


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Hightower
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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Hightower »

Moin!

Leuchtweitenregulierung ist für alle Kfz ab Ez- 1989 oder 1990 vorgeschrieben. Das genaue Jahr hab ich jetzt
nicht parat.
Sei froh, das Du mit 30€ davon gekommen bist. Hättest Du nen richtigen Erbsenzähler gehabt, dann hättest Du wohl
nachrüsten dürfen! Willkommen in Deutschland!
Aber jetzt ist die Nummer ja wohl durch...
Glückwunsch, einer mehr auf der Strasse! :D

Gruß

Hightower
 

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ZA DOM SPREMNI!
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Iltis05
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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Iltis05 »

Moin Leuz,

na dann freu ich mich doch über meine Ausnahmegenehmigung ! Hat ja wohl nicht jeder, also hab ich nen besonderen LAndy :mrgreen: :mrgreen: !

@ Uwe: Ja, ich hole den Landy am Sonntag ab, aber heute schon angemeldet, also die Platten und alles da!


Bin gespannt was das Finanzamt sagt, denn er ist ja als LKW eingetragen und auch so angemeldet!

Halte euch auf dem Laufenden, Bilders gibts dann Anfang kommender Woche!

Gruß Tim
 

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Iltis05
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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Iltis05 »

So Leute, mal wieder was Gailes von der TÜV-Front:

Heute nun die Landies abgeholt. Mein Kumpel hat seinen ja da auch geholt und beim Blick in seine Papiere fand ich da keinen Spruch wegen der Leuchtweitenregelung! Ja, war nen anderer Prüfer, dem das völlig Latte war! Jetzt darf ich mit dem gleichen Auto schön für latzen und wenn die *** Genehmigung mal widerrufen wird darf ich da auf meine Tasche teure Scheinwerfer nachrüsten, mein Kumpel hat Glück, ihm bleibt das erspart.
Was soll der ***??? Warum misst der Asi-TÜV hier ständig mit zweierlei Maß?

Nächste Frage:
Hat irgendjemand eventuell Unterlagen für den NATO-Haken? Bei mir hat er nämlich auch da nur für RANGIERZWECKE eingetragen, der Spinner! Andere Leute haben da drin stehen: Nur zur Verwendung von Anhängern mit geeigneter Zugöse!
So, jetzt will ich hier auch mein Glück versuchen und den Quatsch eintragen lassen, wäre nur praktisch dafür nen geeignetes Stück Papier zu haben und am Besten ne Kopie von nem Fahrzeugschein mit eingetragenem Haken!

Wäre jemand so nett mir sowas, so er es hat, zukommen zu lassen, damit ich dann auch einen Anhänger ziehen darf? (Das Gleiche steht mir mit dem MJ auch noch bevor....).

Gruß Tim
 

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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von schulle39 »

Moin Tim,

erst mal herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto. Ich hoffe, du hast damit genauso viel Freude wir wir alle hier bisher.

Was mich persönlich an deinen Beiträgen hier im Forum allerdings etwas stört, ist deine teilweise recht rüde Ausdrucksweise. Ich persönlich kenne keine Prüfer, die ich als Asi oder Spinner bezeichnen würde, daher würde ich dich bitten, zukünftig deine Wortwahl dahingehend zu überdenken. Erfahrungsgemäß schallt es aus einem Wald so heraus, wie man hinein brüllt.

Nichts für ungut, und weiterhin viele Spaß hier!

Schulle

PS: wenn du mir mal deine Email-Addi schickst, kann ich dir einen Scan von meinen Unterlagen zukommen lassen.
 

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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Landyfan21077 »

Hier muss ich auch mal eine Lanze für die Blaukittel brechen.
Bislang hab ich keinen Prüfer kennen gelernt, der nicht bemüht war, eine Lösung für ein Problem zu finden. Wenn es aber bei Auslegung aller Vorschriften keine Lösung gab, war er noch lange kein Asi, nur weil er einen korrekten Job gemacht hat.
Im übrigen, dieses ist ein öffentliches Forum, in dem jeder mitlesen kann, auch der unserem Hobby wohl geneigte Prüfer, und mit dem wollen wir es uns nicht verderben. Und, um es zu toppen, eines unserer Forumsmitglieder ist Prüfing., ein echt netter Kerl, er hat dieses Jahr an der Springtime teil genommen. Er sagt über sich, dass er einen korrekten Job macht (so schätze ich ihn auch ein) und das kann ich nur begrüßen.

Korrekte Grüße!!!!
 

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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Fursty Ferret »

Man sollte auch nicht vergessen, daß der Prüfer persönlich für das geradesteht was er einträgt ! Da würde ich an seiner Stelle auch ganz genau hinsehen was ich da mache. Und wenn der Kunde dann noch ein entsprechendes Verhalten an den Tag legt, würde sich mein Ermessensspielraum schlagartig seeehr minimieren :roll:
Eigentlich habe ich bis jetzt fast immer positive Erfahrungen mit den Herren vom TÜV gemacht. Entsprechend vorbereitet da auftauchen, freundlich und offen mit den Jungs reden und dann klappt es in der Regel auch mit dem Eintragen :)
 

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Gruss,
Christian
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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Iltis05 »

Moin Leute,

da könnt ihr euch glücklich schätzen denn ich hatte bisher AUSSCHLIESSLICH immer nur Theater gehabt! In 7 Jahren die ich den Iltis hatte brauchte ich teilweise 3 Anläufe bei 3 verschiedenen TÜV-Stationen wo dann solche Nummern liefen wie Brechstange ins Traggelenk stecken und blöde dran rumrackeln und lauter so Experimente!
Da ich zu den Leuten gehöre, die ihr Fahrzeug wirklich immer topfit halten und auch wirklich alles für teures Geld machen (lassen) was nötig ist, kann ich von mir behaupten, daß mein Fahrzeug IMMER TÜV-fähig war und diese sogenannten Technischen Sachverständigen von allem Ahnung haben, aber nicht von 30 Jahre alter Technik! Auch sich dickgefällig auf PRüfvorschriften gemäß einer TDV zu setzen und mir zu erzählen " das Spiel ist mehr als 2,5mm, das sehe ich so" heißt genauso viel wie " du bekommst keine AU denn dein Auto qualmt, das seh ich so" ...

Und warum gibt es keine einheitliche Regelung für ALLE Tüv-Prüfer??Warum sagt der Eine so, der Andere so?
Der Einzige, der sich wirklich Mühe gegeben und seinen Namen als TÜV-Sachverständiger auch gerecht wurde, ist der Verkäufer meines MJs, der nämlich keine Gründe erfunden hat, warum etwas nicht geht, sondern seine Fähigkeiten, Kapazitäten und Mittel nutzte, um das Schwierige trotz aller Probleme machbar zu machen anstatt Gründe zu erfinden, warum etwas NICHT machbar ist!


Nur Fakt ist: Ich darf wenns mal hart auf hart kommt bei meinem Landy Leuchtweitenregelungen auf meine Kosten nachrüsten. Andere Leute mit dem gleichen Auto nicht. Und das finde ich ungerecht.

Gruß Tim
 

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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Klempnerpaule »

Hallo Tim ich glaube ich muss Dir das beim nächsten Bier mal erklären. DER TON MACHT DIE MUSIK: Das versuchen Dir die Leute hier zu erklären.
Mensch denk doch mal nach!!!
Beste Grüsse Paule
 

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Gruss vom Boilermen
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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Iltis05 »

Also ich hab mich immer ganz höflich und ruhig verhalten, denen die Unterlagen an die Hand gegeben und versucht, ihnen dieses und jenes zu erklären. Den Landy hat der Verkäufer vorgeführt, nicht ich.

Weiß selber daß man da nicht auftritt wie Graf Koks und hab immer an mich gehalten, aber meinen Frust verstehste hoffentlich. Weißt ja nun selber was ich mit meinen Fahrzeugen bislang so durchgemacht hab in der Beziehung, da haste mal irgendwann den Kanal voll.
 

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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Klempnerpaule »

Mensch Tim ist ja nicht böse gemeint.Sollst halt nur nicht Arsch und Drecksau zwischen den Zeilen ausdrücken.
Hat heute mal wieder geschneit- Jana zum Stall-Gelegenheit gut- hab ich erstmal wieder ihren Landy getestet.
Hoffe auf mehr Schnee damitse die Spuren nicht sieht
 

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Gruss vom Boilermen
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Re: Sondergenehmigung Leuchtweigenregelung ???

Beitrag von Fursty Ferret »

Na Paule, wann holst Du Dir auch einen ? :mrgreen:
 

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