Schon mal ins Impressum geschaut? Ein gewerblicher Seitenbetreiber, der die Haftung ausschließt! Die Aussage bei einer örtlichen Kontrolle, man hätte sich über www.straßenverkehrsamt.de informiert, kommt in UK wohl nicht so gut an.thomas_g hat geschrieben:hmm, Straßenverkehrsamt.de sagt dazu:
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
Iran
Informieren kann man sich u. a. hier: http://www.direct.gov.uk/en/Motoring/Bu ... /index.htm
oder bei der Britischen Botschaft in Berlin. Dort werden dann wenigstens Verbindliche Auskünfte erteilt!