Hallo,
da ich mir so langsam mal Gedanken über die Zulassung meiner Neuerwerbung machen muß, habe ich mich mal ein wenig schlau gemacht.
Für mich brauchbar sind drei Möglichkeiten:
1) LKW
2) Zugmaschine
3) So. Kfz Funkwagen
Zu 1) ist alles klar, auch die Nachteile (Sonntagsfahrverbot mit Anhänger!).
Fragen habe ich noch zu 2) und 3).
Zu 2):
Es gibt beim TÜV wohl einen Eintrag in irgendeiner Datenbank, der explizit für den LR 88 und 109 die Möglichkeit bietet, den Landy als Zugmaschine zuzulassen.
Das müsste für den Defender eigentlich auch gelten, da sich weder Anhängelast noch Ladeflächenmaße unterscheiden.
Dann wird wohl noch unterschieden zwischen landwirtschaftlicher Zugmaschine und Straßenzugmaschine.
Die sollen aber beide vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen sein.
Hat das schon mal jemand hier im Forum gemacht bzw. kennt jemanden?
Zu 3):
Scheint die beste Lösung zu sein, da weder Sonntagsfahrverbot noch Verbot der hinteren Sitzplätze.
Die Frage ist nur, ob es reicht, daß mein Defender die FFR-Version ist, oder ob der ganze Funkkram wirklich verbaut sein muß.
Wenn ja, was brauche ich, was kostet es ungefähr, und brauche ich dafür noch irgendwelche Funklizenzen?
Hier imForum gibt es das ja schon.
Wie war das bei Euch?
Gruß
Falk
Möglichkeiten der Zulassung
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Falk_Henkel
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Fraenk73
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Re: Möglichkeiten der Zulassung
Hallo Falk, glückwunsch aus der Nachbarschaft! Kann dir nur zu Punkt 2 sagen das du dann eigentlich nur zu Arbeiteinsätzen hin und zurückfahren darfst, mußt dann aber auch Landwirtschaft o.ä. nachweisen...Wo kein Kläger da kein Richter, dann kannst du aber auch überlegen wie oft du mit Anhänger fahren möchstest, das sparst du dir am besten, und machst LKW. Habe aber auch schon gehört das sich das Finanzamt wehrt wenn man kein Gewerbe hat, das scheint aber ja bei dir nicht der fall zu sein!? Gruß
Fränk
Fränk
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Sankey NT
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Sifu
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Re: Möglichkeiten der Zulassung
Sontagsfahrverbot ist schon lange nicht mehr so , es darf mit Anhänger Sonntags gefahren werden .
Ein paar Dinge sind zu beachten , Zum Beispiel : Sonntag , Pferdeanhänger mit Möbel ist verboten .
Land Rover vom Treffen mit Anhänger voll Zelten und anderem Kram zum Überleben im Felde ist erlaubt .
Lese dich mal schlau !
Ein paar Dinge sind zu beachten , Zum Beispiel : Sonntag , Pferdeanhänger mit Möbel ist verboten .
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Glück Auf !
Land Rover FC 101 Ambulance
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Falk_Henkel
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Re: Möglichkeiten der Zulassung
Bei der landwirtschaftlichen Zugmaschine scheint das so zu sein, für die Straßenzugmaschine sollen diese Einschränkungen angeblich nicht gelten.
Für Anhänger zu Sportzwecken ist das Sonntagsfahrverbot in einigen Bundesländern aufgehoben (NRW gehört dazu),
aber wenn man einen ganz genauen Polizisten hat, könnte der auch bemängeln, daß das Pferd im Pferdeanhänger nicht zu Sportzwecken transportiert wird.
Da gibt es ganz absurde Urteile bei Leuten, die den Pferdeanhänger auf grüner Nummer (steuerfrei) laufen hatten, und dann mit Pferden irgendwo hin gefahren sind (in Reiterurlaub z.B.).
Die waren, weil es keine Fahrt zu Sportzwecken war wegen Steuerhinterziehung dran.
Und mit meinen Pferden bin ich eigentlich nur freizeitmäßig unterwegs, bzw. meine Frau gewerblich (im Anhänger mit schwarzer Nummer).
Das aber auch an mehreren Sonntagen im Jahr.
Und bei uns hat die Polizei Sonntags anscheinend nichts besserer zu tun als das Sonntagsfahrverbot zu kontrollieren, der Landy zieht die wohl magisch an.
Vorletzte Woche hat ein Luxemburger den von mir bei ebay ersteigerten Saab mit einem 110 SW abgeholt.
Er ist keine 5 km weit gekommen, da wurde er schon kontrolliert (hatte zum Glück PKW-Zulassung).
Der abenteuerlich verzurrte Saab auf dem meiner Meinung nach schrottreifen Autotransportanhänger wurde seites des Motorrad-Polizisten keines Blickes gewürdigt (ich war hinter ihm, und habe mir das Spiel angesehen).
Die BAG hätte den so nicht weiterfahren lassen...
Es besteht also für mich hier schon die Gefahr, kontrolliert zu werden, und wenn ich mit einer anderen Zulassungsart die Probleme vermeiden kann, würde ich das schon gerne machen.
Für Anhänger zu Sportzwecken ist das Sonntagsfahrverbot in einigen Bundesländern aufgehoben (NRW gehört dazu),
aber wenn man einen ganz genauen Polizisten hat, könnte der auch bemängeln, daß das Pferd im Pferdeanhänger nicht zu Sportzwecken transportiert wird.
Da gibt es ganz absurde Urteile bei Leuten, die den Pferdeanhänger auf grüner Nummer (steuerfrei) laufen hatten, und dann mit Pferden irgendwo hin gefahren sind (in Reiterurlaub z.B.).
Die waren, weil es keine Fahrt zu Sportzwecken war wegen Steuerhinterziehung dran.
Und mit meinen Pferden bin ich eigentlich nur freizeitmäßig unterwegs, bzw. meine Frau gewerblich (im Anhänger mit schwarzer Nummer).
Das aber auch an mehreren Sonntagen im Jahr.
Und bei uns hat die Polizei Sonntags anscheinend nichts besserer zu tun als das Sonntagsfahrverbot zu kontrollieren, der Landy zieht die wohl magisch an.
Vorletzte Woche hat ein Luxemburger den von mir bei ebay ersteigerten Saab mit einem 110 SW abgeholt.
Er ist keine 5 km weit gekommen, da wurde er schon kontrolliert (hatte zum Glück PKW-Zulassung).
Der abenteuerlich verzurrte Saab auf dem meiner Meinung nach schrottreifen Autotransportanhänger wurde seites des Motorrad-Polizisten keines Blickes gewürdigt (ich war hinter ihm, und habe mir das Spiel angesehen).
Die BAG hätte den so nicht weiterfahren lassen...
Es besteht also für mich hier schon die Gefahr, kontrolliert zu werden, und wenn ich mit einer anderen Zulassungsart die Probleme vermeiden kann, würde ich das schon gerne machen.
Land Rover Defender 110 ex-MoD, MJ 91, 69 KJ 28