Armee-Kennzeichen -> legal?
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75KC39
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Armee-Kennzeichen -> legal?
Hallo zusammen,
habe die Suchfunktion hier im Forum bereits bemüht, aber nicht so wirklich das gefunden, wonach ich gesucht habe. Daher stelle ich meine Frage hier:
Ich stehe kurz vor der Zulassung meines Serie 3 109ers (ex brit. Militär). Ich habe das Fahrzeug in England im Mai vergangenen Jahres gekauft mit MOT, Steuern und brit. Kennzeichen und auf eigener Achse überführt.
Vorne an der Stoßstange ist noch das original Armeekennzeichen (75KC39) vom MOD befestigt, das hintere habe ich lose dazu bekommen, da ja hinten das brit. zivile befestigt ist.
Jetzt ist meine Frage, ob ich das Armeekennzeichen vorne abmachen muss? Also ist es legal oder nicht es zusätzlich zum deutschen mitzuführen? In England scheint das der Fall zu sein, weder der Zoll noch die britische Polizei haben etwas dazu gesagt. Auch hier in Deutschland hatte ich das "Vergnügen" in eine Kontrolle zu kommen, die Beamten haben dazu auch nix gesagt (oder gar nicht gesehen?). Wie sieht da die Rechtslage aus?
Liebe Grüße,
Benny
habe die Suchfunktion hier im Forum bereits bemüht, aber nicht so wirklich das gefunden, wonach ich gesucht habe. Daher stelle ich meine Frage hier:
Ich stehe kurz vor der Zulassung meines Serie 3 109ers (ex brit. Militär). Ich habe das Fahrzeug in England im Mai vergangenen Jahres gekauft mit MOT, Steuern und brit. Kennzeichen und auf eigener Achse überführt.
Vorne an der Stoßstange ist noch das original Armeekennzeichen (75KC39) vom MOD befestigt, das hintere habe ich lose dazu bekommen, da ja hinten das brit. zivile befestigt ist.
Jetzt ist meine Frage, ob ich das Armeekennzeichen vorne abmachen muss? Also ist es legal oder nicht es zusätzlich zum deutschen mitzuführen? In England scheint das der Fall zu sein, weder der Zoll noch die britische Polizei haben etwas dazu gesagt. Auch hier in Deutschland hatte ich das "Vergnügen" in eine Kontrolle zu kommen, die Beamten haben dazu auch nix gesagt (oder gar nicht gesehen?). Wie sieht da die Rechtslage aus?
Liebe Grüße,
Benny
75KC39 - Land Rover Series 3 109 RHD exMoD FFR
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Fursty Ferret
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
Wer viel fragt kriegt viel AntwortenWie sieht da die Rechtslage aus?
Erlaubt ist das hier mit Sicherheit nicht und ich würde es auch lieber nicht drauf ankommen lassen. Ich kenne den Paragraphen nicht, aber ich vermute das gibt richtig Ärger !
Gruss,
Christian
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Klempnerpaule
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
Dabei hat jeder Trucker ein Kennzeichen mit seinem Spitznamen am Fenster. Was ist wenn man mich jetzt KF65CJ nennt?
Gruss vom Boilermen
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Bergischer Elch
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
Jo! Fenster ist was anderes! Aber StoßstangeKlempnerpaule hat geschrieben: Spitznamen am Fenster
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Mr.Parish
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
Zur Legalität kann ich leider nichts sagen.....fahre seit drei Jahren mit dem brit. Kennzeichen U N D dem zivilen Teil.....an der St0ßstange und habe bisher keinen Ärger gehabt.
Mein Motto: MUT ZUR LUECKE!
Cheers
M.
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Es gibt nur sehr wenige Probleme, welche sich nicht mit der richtigen Anwendung von Explosivstoffen lösen lassen!
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svurfix
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
2 kennzeichen sind sicher nicht ok genau kann das aber nur ein anwalt sagen. Mein kompromis: Schwarzes feld auf der stoßstange und weiße buchstaben aufgeklebt. Das ist kein kennzeichen sondern nur eine beschriftung undn das steht mir doch sicher zu... Richtig ärger kann es aber eigentlich nicht geben da es ja kein fälschungsversuch ist (keine siegel, nicht reflecktieren und keine ähnlichkeiten mit den aktuellen eu kenzeichen) und laut TÜV darf das Kennzeichen ja nur links oder mittig geführt werden... lg sven
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75KC39
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Re: AW: Armee-Kennzeichen -> legal?
Von der Fahrtrichtung oder von der "Draufsicht" aus betrachtet? Also aktuell ist es aus Fahrtrichtung vorne rechts.svurfix hat geschrieben:... und laut TÜV darf das Kennzeichen ja nur links oder mittig geführt werden... lg sven
Liebe Grüße,
Benny
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75KC39
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Re: AW: Armee-Kennzeichen -> legal?
Warst du auch mit beim TÜV damit und hattest beide dran? Habe meins jetzt für die Erstzulassung hier in D etstmal abgemacht, könnte nur unnötig Probleme geben.Mr.Parish hat geschrieben:Zur Legalität kann ich leider nichts sagen.....fahre seit drei Jahren mit dem brit. Kennzeichen U N D dem zivilen Teil.....an der St0ßstange und habe bisher keinen Ärger gehabt.
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Liebe Grüße,
Benny
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bronisius
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
Ein nicht gültiges 2. Kennzeichen ist unschädlich.
Das gültige darf nur nicht verdeckt sein - Ausnahme z.B. bei Fahrten auf Privatgelände
Das gültige darf nur nicht verdeckt sein - Ausnahme z.B. bei Fahrten auf Privatgelände
Welche Farbe ein Landy hat ist völlig egal - Hauptsache matt!!!!
1986 exMOD LR90 ST/HT 200TDi (ex 2,5 N/A)
1984 exMOD Sankey Wide Track 3/4 ton Trailer Plane / Spriegel
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Max Bygraves
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
Man muss hierfür nun wirklich kein Verkehrsrechtexperte sein: Im laufenden Verkehr die englischen Kennzeichen auf gar keinen Fall verwenden. Ganz konkret kann und wird man Dir einen Kennzeichenmissbrauch (Straftatbestand !)unterstellen.
...und noch etwas: Die Brummi-Schilder i.S.v. "Teddybär04" sind etwas GANZ anderes!
Cheers,
Max Bygraves
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Let‘s agree to disagree
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bronisius
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
Falsch. Aber ich muss hier auch niemanden überzeugen.
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Max Bygraves
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
Falsch? Grübel, grübel...
Jep, falsch! Du hast recht!
Ich liege mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), hier
§ 10, Abs 10 und 11 (Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen) wohl besser, oder?
(10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe "D".
(11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden. Über die Anbringung der Zeichen "CD" für Fahrzeuge von Angehörigen diplomatischer Vertretungen und "CC" für Fahrzeuge von Angehörigen konsularischer Vertretungen entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Berechtigung zur Führung der Zeichen "CD" und "CC" ist in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
Lg,
Max Bygraves
Jep, falsch! Du hast recht!
Ich liege mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), hier
§ 10, Abs 10 und 11 (Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen) wohl besser, oder?
(10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe "D".
(11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden. Über die Anbringung der Zeichen "CD" für Fahrzeuge von Angehörigen diplomatischer Vertretungen und "CC" für Fahrzeuge von Angehörigen konsularischer Vertretungen entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Berechtigung zur Führung der Zeichen "CD" und "CC" ist in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
Lg,
Max Bygraves
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
Max Bygraves hat geschrieben: ...Im laufenden Verkehr die englischen Kennzeichen auf gar keinen Fall verwenden...
Das ist schon klar. Mir geht es ja nicht um die britischen zivilen, sondern um das schwarz/weiße Kennzeichen vom MOD. Dass ein zweites "richtiges" EU-Kennzeichen zu Stress führt (auch wenn keine Plakette drauf ist, wobei die Engländer das ja noch nicht mal haben) kann ich mir denken.
Bin mir jetzt nicht sicher, ob du das auch meintest - nicht dass wir aneinander vorbei reden.
Max Bygraves hat geschrieben:(11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden. Über die Anbringung der Zeichen "CD" für Fahrzeuge von Angehörigen diplomatischer Vertretungen und "CC" für Fahrzeuge von Angehörigen konsularischer Vertretungen entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Berechtigung zur Führung der Zeichen "CD" und "CC" ist in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
Dann frage ich mich aber was mit den ganzen Aufklebern ist, die sich die Leute aus ihren Urlauben mitbringen, z.B. sehe ich immer häufiger Autos aus Deutschland mit nem "HR-Aufkleber" aus Kroatien rumfahren.
Liebe Grüße,
Benny
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Mr.Parish
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
Beim TÜV gab es bisher keine Probleme.......
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Max Bygraves
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Re: Armee-Kennzeichen -> legal?
Der TÜV überprüft vorrangig die technische Sicherheit am Fahrzeug - mehr nicht. Wenn Du z.B. mit einem 12x12, das mit Tüdelband auf das Dach gewickelt ist, zur Prüfung fährst, wird man Dir außer einem mitleidigen Blick wahrscheinlich nichts mit auf den Weg geben. Das bedeutet aber nicht, dass Du dich an die Regeln zur Ladungssicherheit gehalten hast!Mr.Parish hat geschrieben:Beim TÜV gab es bisher keine Probleme.......
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