Führerschein C1E (Klasse3) und scwere Anhänger

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Oli
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Führerschein C1E (Klasse3) und scwere Anhänger

Beitrag von Oli »

Fahrerlaubnis-Verordnung § 6
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:

Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden


Hallo,

wie darf ich den das verstehen ?

Angenommen wir haben einen Def.110 (2950kg zul.GG, 2050 Leergew., 3500Kg Anhängelast) und eine Anhänger (3500 zul.GG, 700Kg Leergw,)

Durfte man das mit der Klasse 3 fahren ? ich meine JA, da in der Klasse 3 keine enschränkungen bez. der Anhänger (ausser 1 Achse) gemacht wurden.

Wenn jetzt der Führerschein umgeschrieben werden müsste (verloren, oder sonstwas) bekäme ich die Klasse C1E (bis 7,5t) bei der gilt: die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen

In obrigem Beispiel hiesse das, das der Anhänger nur max. ein tatsächliches Gewicht von 2050Kg aufweisen darf.

Wenn ich einen Führerschein habe, darf ich keine 3500kg Anhänger mehr ziehen !!!

Habt Ihr darüber schonmal nachgedacht ?

Tschö
Oli
 

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siggi109
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Beitrag von siggi109 »

haste nicht einen fahrschullehrer den du fragen kannst?
der kann dir das genau erklären.
wenn man den führerschein vor einem bestimmten datum
gemacht hat, ändert sich bei dir nicht viel.

gruss siggi109
 

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nur ein doofer rammt nen rover.
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Oli
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Die Antwort

Beitrag von Oli »

79 (C1E > 12 000 kg, L < 3) Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.

Aha !

Also alles wird gut !

Tschö
oli
 

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siggi109
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Beitrag von siggi109 »

wenn du deinen führerschein nach dem 31.03.80 und vor dem
01.01.89 gemacht hast wird dein klasse 3 umgetragen auf die klassen:
B,BE,C1,C1E,M,S,L.
nachzulesen unter google,,führerscheinklassen,,.

gruss siggi109

ps:anhänger mit 12000kg ziehst du doch ehr selten,oder? :lol:
 

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Oli
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Beitrag von Oli »

siggi109 hat geschrieben:ps:anhänger mit 12000kg ziehst du doch ehr selten,oder? :lol:
Och man weiss ja nie ! wer weiss was kommt.

hier Ausführlich:
http://www.tuev-nord.de/22575.asp

bye

oli
 

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NFG-MSG
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Beitrag von NFG-MSG »

Das ist soweit richtig wenn du ueber 50 bist mußt du dann für dein "79" den Ärtzlichen Generalscheck hatte letztes Jahr das Glueck meinen mit in Waschmaschine zu schmeißen soll so etwa 200,--€ kosten habe ich seingelassen.
Was noch kommt ab 12 Tonnen mußt du Maut bezahlen.
:evil:
Wie unsinnig diese Regelung ist an mein Beispiel Wohnmobil MAN 816
abgelastet auf 5,99 To hat Leer 5,0 Tonnen also 5 Tonnen Haenger
das gleiche Fahrzeug mit Pritsche oder so etwa 3,5 Tonnen Leer also 3,5 Tonnen Hänger
:(
Gruss Juergen
NE-ZH-20-45
 

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Lieber eine Nacht im Sumpf uebernachten als eine Nacht lang versumpfen.
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