die dixon bate hat doch jetzt gaanz regulär e-kennzeichnung
Tüv heute
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Re: Tüv heute
mann kommt sich ja hier vor wie bei den schwarzen, fehlt nur noch der segler
die dixon bate hat doch jetzt gaanz regulär e-kennzeichnung


die dixon bate hat doch jetzt gaanz regulär e-kennzeichnung
Gruß
Jens
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Jens
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gnasher
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Re: Tüv heute
zbv500 hat geschrieben:So sieht es aus- aber wer unbedingt möchte kann seine Kupplung auch gerne mit einem teuren Gutachten kaufen
Aber eingetragen werden muss sie in jedem Fall! Von der Eintragungspflicht ausgenommen sind mittlerweile lediglich Kupplungen mit Prüfzeichen.
ja das weiss ich (bekomme ich eine für 50€) aber wenn er hat die alles inordnung sein dann ist es die Tüv fehler !
aber ich hab sowieso keine sankey
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Sifu
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Re: Tüv heute
aber ich hab sowieso keine sankey
[/quote]
Aber mit einer Dixon ist der Grundstein dafür gelegt .
Aber mit einer Dixon ist der Grundstein dafür gelegt .
Glück Auf !
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gnasher
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Re: Tüv heute
aber momentan nicht, Bin pleite
360€ und 4tage später ich bekomme meine Plakat, aber.... PINK 
1992 90 Defender FFR mit der Ghurkas
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al28berich
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Re: Tüv heute
Hi Gnasher,
vertehe ich das richtig - Dein Auto hat jetzt TÜV - dann herzlichen Glückwunsch.
IM FRIEDEN ERSETZT DIE VERWALTUNG DEN FEIND !
Das hören die Schimmelreiter nicht gern, aber schon mit diesem Thema ist der Beweis erbracht.
Oder mit dem Versuch, in Hessen ein ausgemustertes Fahrzeug der BOS zuzulassen - das gleicht dem Vorhaben, einen Pudding an die Wand zu nageln.
Mann, da hab ich richtig Glück gehabt. Ich habe die Dixon Bate im Brief - ohne Ausnahmegenehmigung,
Prüfzeichen in der Kennzeichenleuchte interessiert hier kein Schwein, den Nato-Lichtschalter auch nicht, und bei meinen rissigen Hi-Miler hat der Prüfer auch nur mit dem Kopf geschüttelt, als ich ihm sagte, die hätten gar keine DOT.
Der wußte, daß die Dinger nicht reißen.
Ich will damit nicht sagen, die Prüforganisationen hier seien luschig - da habe ich auch schon hängende Ohren gesehen.
Aber zum Einen sind die nicht durch die Nase gebohrt, und dazu fühlen die sich noch als "Sachverständige". Meine selbstgebaute Wegfahrsperre fand der Prüfer richtig gut, da hat er das ganze Team zusammengetrommelt, und ich mußte mehrfach vorführen - keine Beanstandung, und auch keine Diskussion über fehlende Diebstahlsicherung.
Bei den AHK sind die allerdings im Moment etwas ratlos, denn nach geltendem Recht müssten die beanstandet werden, weil sie die vorgeschriebene Kennzeichnung nur in Form eines Aufklebers haben. Das müsste eigentlich mit einem aufgenieteten Typenschild gemacht werden, auf dem die Angaben eingeschlagen sind. Aber auch hier gab es letztlich ein "denn schlepp mal schön", weil weder sie noch ich am Sachstand etwas ändern konnten - und der Zulassungsstelle haben sie das auch nicht zugetraut...
Also, wenn jemand Blanko-Typenschilder von Dixon Bate hat - ich hätte gern zwei.
Gruß,
Andreas
vertehe ich das richtig - Dein Auto hat jetzt TÜV - dann herzlichen Glückwunsch.
IM FRIEDEN ERSETZT DIE VERWALTUNG DEN FEIND !
Das hören die Schimmelreiter nicht gern, aber schon mit diesem Thema ist der Beweis erbracht.
Oder mit dem Versuch, in Hessen ein ausgemustertes Fahrzeug der BOS zuzulassen - das gleicht dem Vorhaben, einen Pudding an die Wand zu nageln.
Mann, da hab ich richtig Glück gehabt. Ich habe die Dixon Bate im Brief - ohne Ausnahmegenehmigung,
Prüfzeichen in der Kennzeichenleuchte interessiert hier kein Schwein, den Nato-Lichtschalter auch nicht, und bei meinen rissigen Hi-Miler hat der Prüfer auch nur mit dem Kopf geschüttelt, als ich ihm sagte, die hätten gar keine DOT.
Der wußte, daß die Dinger nicht reißen.
Ich will damit nicht sagen, die Prüforganisationen hier seien luschig - da habe ich auch schon hängende Ohren gesehen.
Aber zum Einen sind die nicht durch die Nase gebohrt, und dazu fühlen die sich noch als "Sachverständige". Meine selbstgebaute Wegfahrsperre fand der Prüfer richtig gut, da hat er das ganze Team zusammengetrommelt, und ich mußte mehrfach vorführen - keine Beanstandung, und auch keine Diskussion über fehlende Diebstahlsicherung.
Bei den AHK sind die allerdings im Moment etwas ratlos, denn nach geltendem Recht müssten die beanstandet werden, weil sie die vorgeschriebene Kennzeichnung nur in Form eines Aufklebers haben. Das müsste eigentlich mit einem aufgenieteten Typenschild gemacht werden, auf dem die Angaben eingeschlagen sind. Aber auch hier gab es letztlich ein "denn schlepp mal schön", weil weder sie noch ich am Sachstand etwas ändern konnten - und der Zulassungsstelle haben sie das auch nicht zugetraut...
Also, wenn jemand Blanko-Typenschilder von Dixon Bate hat - ich hätte gern zwei.
Gruß,
Andreas
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RangeJever
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Re: Tüv heute
Dixon Bate gibt es ja jetzt mit E-Nummer
Es geht aber noch schlimmer. Letzte Woche fährt Kumpel mit PKW und Anhänger zum TüV.
Auf seinem Anhänger ein kleiner Anhänger, der eine Vollabnahme braucht.
TüV Onkel kommt raus und sagt ,das der kleine Anhänger für die Abnahme ein rotes Kennzeichen benötigt, da dieser sonst auf dem TüV Gelände nicht versichert sei.
Kumpel leiht sich zähneknirschend also die rote 06-er TüV-Nummer gg. 18€.
Kurze Zeit später biegen zwei PKW vom Nachbargrundstück (großer Autohändler) ohne Kennzeichen auf das TüV Gelände ein.
Jetzt ist Kumpel sauer und schreibt einen Leserbrief in der örtlichen Tageszeitung.
Es geht aber noch schlimmer. Letzte Woche fährt Kumpel mit PKW und Anhänger zum TüV.
Auf seinem Anhänger ein kleiner Anhänger, der eine Vollabnahme braucht.
TüV Onkel kommt raus und sagt ,das der kleine Anhänger für die Abnahme ein rotes Kennzeichen benötigt, da dieser sonst auf dem TüV Gelände nicht versichert sei.
Kumpel leiht sich zähneknirschend also die rote 06-er TüV-Nummer gg. 18€.
Kurze Zeit später biegen zwei PKW vom Nachbargrundstück (großer Autohändler) ohne Kennzeichen auf das TüV Gelände ein.
Jetzt ist Kumpel sauer und schreibt einen Leserbrief in der örtlichen Tageszeitung.
Viele Grüße
RangeJever
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Klempnerpaule
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Re: Tüv heute
Hahah ja die Götter vom Tüv. Dann kriegt Dein Kumpel nach den Leserbrief aber trotzdem kein Tüv.Weil die dann angepisst sind
Gruss Paule
Gruss Paule
Gruss vom Boilermen
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gnasher
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Re: Tüv heute
ich habe jetzt angst um eine Sankey zu kaufen mit diese wilkur Tüv Regelung und was schlimmer ist ist das jeder TÜV Stationen ist anders, keine einheitliche regelung/ richtlinie
142€ um mir zu sagen das die 2 dinge geht nicht aber ich gebe die inordnung für die SVA und dann die SVA noch 120€ um ungefähr 20 buchstaben auf die schein zu drucken und die wollte auch 12€ für diese arbeit haben ??
zeit wann (nicht so oft beim TÜV) kostet ein TÜV/AU 98€ letztes mal kostet 68€ (paar jahre hier)
Aber ich habe jetzt 2 jahre Rühe (wenn ich nicht die sankey käuft)
142€ um mir zu sagen das die 2 dinge geht nicht aber ich gebe die inordnung für die SVA und dann die SVA noch 120€ um ungefähr 20 buchstaben auf die schein zu drucken und die wollte auch 12€ für diese arbeit haben ??
zeit wann (nicht so oft beim TÜV) kostet ein TÜV/AU 98€ letztes mal kostet 68€ (paar jahre hier)
Aber ich habe jetzt 2 jahre Rühe (wenn ich nicht die sankey käuft)
1992 90 Defender FFR mit der Ghurkas
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BYFF
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Re: Tüv heute
Das kenne ich , TÜV und Bedford ! Der Irrsinn schlechthin .ich werd nur noch dekra in den neuen Bundesländern Besuchen !
Da dürfen die wenigstens ne briefvorlage anfertigen , muss mit meinem 1,75t nächste Woche los !
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Stellt euch vor Sie kommen und Du weisst von nix !
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ebi
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Re: Tüv heute
... richtig, BYFF, kluge Entscheidung.Leben und leben lassen, DEKRA-Gebühren = >Aufbauhilfe Ost < und im Übrigen geht im Osten die Sonne auf, soll heißen es werde Licht am Ende des (Zulassungs)tunnels auch für Ex MOD`s 
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private
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Re: Tüv heute
Also meiner ist in Westen, gestern ohne Mängel und beim erstemal durchgekommen...[WINKING FACE]
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gnasher
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Re: Tüv heute
private hat geschrieben:Also meiner ist in Westen, gestern ohne Mängel und beim erstemal durchgekommen...[WINKING FACE]
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OHNE Ausnahmegehnimigung ?
1992 90 Defender FFR mit der Ghurkas
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simplesimon
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Re: Tüv heute
Hallo zusammen,
da will ich als neuer mal dazwischenfunken.
Ich hab grade die selben Themen (allerdings Abnahme nach §21) bei meinem 90er, er ist auch ein '92er Baujahr.
Hab ihn letzte Woche beim TÜV'i meines Vertrauens vorgestellt (Dekra) und der hat mir gesagt, das man eine LWR braucht ab 01.01.1990 EZ. Da wurde es Pflicht an Fahrzeugen in Deutschland und da man es ja gemäß STVZO in den Verkehr bringen will braucht man das. Genau wie z.B. Rückfahrscheinwerfer, da war es 1987, ich glaube auch der 01.01.
Für die fehlende LWR gibts bei mir ne Ausnahmegenehmigung weil der Prüfer eingesehen hat das es doch recht viel Aufwand ist eine nachzurüsten.
Diebstahlsicherung werd ich ne Auflage bekommen Zwecks Lenkradkralle oder so. Das hat er noch nicht genau gesagt, er wollte nochmal prüfen ab wann es Pflicht wurde.
An sich ist alles was nicht genau durch ein Gesetz geregelt ist im Ermessensspielraum des Prüfers.
Ach ja, die Natokupplung wollte er auch nicht sehen, dafür dürfen die Haltungen der Antennen dran bleiben.
LG Simon
da will ich als neuer mal dazwischenfunken.
Ich hab grade die selben Themen (allerdings Abnahme nach §21) bei meinem 90er, er ist auch ein '92er Baujahr.
Hab ihn letzte Woche beim TÜV'i meines Vertrauens vorgestellt (Dekra) und der hat mir gesagt, das man eine LWR braucht ab 01.01.1990 EZ. Da wurde es Pflicht an Fahrzeugen in Deutschland und da man es ja gemäß STVZO in den Verkehr bringen will braucht man das. Genau wie z.B. Rückfahrscheinwerfer, da war es 1987, ich glaube auch der 01.01.
Für die fehlende LWR gibts bei mir ne Ausnahmegenehmigung weil der Prüfer eingesehen hat das es doch recht viel Aufwand ist eine nachzurüsten.
Diebstahlsicherung werd ich ne Auflage bekommen Zwecks Lenkradkralle oder so. Das hat er noch nicht genau gesagt, er wollte nochmal prüfen ab wann es Pflicht wurde.
An sich ist alles was nicht genau durch ein Gesetz geregelt ist im Ermessensspielraum des Prüfers.
Ach ja, die Natokupplung wollte er auch nicht sehen, dafür dürfen die Haltungen der Antennen dran bleiben.
LG Simon
58 KK 84
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gnasher
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Re: Tüv heute
Bei mir auch gar nichts wegen die Antenne halterung UND die Reifen an der Haube (hab ich erwartet)
Übergangsvorschriften für PKW
Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, welche technischen Merkmale Kraftfahrzeuge für eine Zulassung aufweisen müssen. Mit Übergangsvorschriften werden Ausnahmen geregelt, so dass eine Zulassung auch für Oldtimer- und Youngtimer-Fahrzeuge möglich wird. Die wichtigsten Bestimmungen sind nachfolgend nach Paragraphen sortiert aufgelistet. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch bei allen Prüfstellen der DEKRA und des TÜV.
70/220/EWG vor 20.04.1973 Kurbelgehäuseentlüftung darf ins Freie gehen
§ 22a StVZO ab 01.01.1954
BAG* Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler
§ 22a StVZO ab 01.01.1954
BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
§ 22a StVZO ab 01.01.1954
BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten
§ 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen
§ 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für lichttechnische Einrichtungen
§ 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Sicherheitsglas
§ 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger
§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht
§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer
§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Zusatzheizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)
§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Sicherheitsgurte
§ 22a StVZO ab 01.01.1962 BAG Pflicht für Heizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)
§ 22a StVZO ab 01.01.1986 BAG Pflicht für Rückfahrscheinwerfer (müssen an Fz. mit EZ ab 01.01.87 verwendet werden)
§ 22a StVZO ab 01.10.1998 BAG Pflicht für Luftreifen
§ 30b StVZO ab 01.10.1989 Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma
§ 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich
§ 35a StVZO ab 01.05.1979 Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich
§ 35a StVZO ab 01.01.1988 Pflicht für Dreipunktgurte hinten
§ 35a StVZO ab 01.01.1992 Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte müssen 76/115/EWG entsprechen
§ 35c StVZO vor 01.01.1956 Keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich
§ 35e StVZO vor 01.07.1963 Hinten angeschlagene Türen zulässig
§ 36a StVZO vor 01.01.1962 Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)
§ 38a StVZO ab 01.01.1962 Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich
§ 38a StVZO vor 01.01.1962 Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (nur mit Ausnahmegenehmigung)
§ 38b StVZO ab 01.10.1998 Pkw Alarmsysteme müssen RL 74/61/EWG entsprechen
§ 40 StVZO vor 01.01.1957 Keine Kennzeichnungspflicht für Sicherheitsglas
§ 41 StVZO ab 01.01.1991 Bremsanlage von Pkw muß RL 71/320/EWG entsprechen
§ 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich
§ 47a StVZO ab 01.07.1969 Pkw mit Ottomotor AU pflichtig
§ 47a StVZO ab 01.01.1977 Pkw mit Dieselmotor AU pflichtig
§ 50 StVZO ab 01.08.1988 Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer / gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner / gleich 1200 mm
§ 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich
§ 52a StVZO ab 01.01.1987 Pflicht für Rückfahrscheinwerfer
§ 53 StVZO vor 01.07.1961 Eine Bremsleuchte zulässig, sofern original
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte), nur bei Abnahme vor 01.01.1998, sonst gilt der 01.01.1970
§ 53d StVZO ab 01.01.1991 Nebelschußleuchte erforderlich
§ 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig
§ 54 StVZO vor 01.04.1957 Winker mit gelben Blinklicht zulässig, wenn Fz-Länge bis 4000mm und gleichzeitig Fz-Breite bis 1600mm
§ 54 StVZO vor 01.04.1957 Gelbe Pendelwinker zulässig, wenn Fz-Länge bis 4000mm und gleichzeitig Fz-Breite bis 1600mm
§ 55a StVZO ab 01.01.1962 Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich
§ 57 StVZO ab 01.01.1991 Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen
§ 59 StVZO vor 01.04.1952 Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig
§ 59 StVZO vor 01.04.1952 Angabe des Fahrzeugtyps auf dem Fabrikschild nicht erforderlich
§ 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN** darf auch eingraviert sein
§ 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN auch auf genietetem Schild zulässig
* BAG = Bauartgenehmigung
** FIN = Fahrzeug-Identitätsnummer
Übergangsvorschriften für PKW
Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, welche technischen Merkmale Kraftfahrzeuge für eine Zulassung aufweisen müssen. Mit Übergangsvorschriften werden Ausnahmen geregelt, so dass eine Zulassung auch für Oldtimer- und Youngtimer-Fahrzeuge möglich wird. Die wichtigsten Bestimmungen sind nachfolgend nach Paragraphen sortiert aufgelistet. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch bei allen Prüfstellen der DEKRA und des TÜV.
70/220/EWG vor 20.04.1973 Kurbelgehäuseentlüftung darf ins Freie gehen
§ 22a StVZO ab 01.01.1954
BAG* Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler
§ 22a StVZO ab 01.01.1954
BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
§ 22a StVZO ab 01.01.1954
BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten
§ 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen
§ 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für lichttechnische Einrichtungen
§ 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Sicherheitsglas
§ 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger
§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht
§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer
§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Zusatzheizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)
§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Sicherheitsgurte
§ 22a StVZO ab 01.01.1962 BAG Pflicht für Heizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)
§ 22a StVZO ab 01.01.1986 BAG Pflicht für Rückfahrscheinwerfer (müssen an Fz. mit EZ ab 01.01.87 verwendet werden)
§ 22a StVZO ab 01.10.1998 BAG Pflicht für Luftreifen
§ 30b StVZO ab 01.10.1989 Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma
§ 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich
§ 35a StVZO ab 01.05.1979 Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich
§ 35a StVZO ab 01.01.1988 Pflicht für Dreipunktgurte hinten
§ 35a StVZO ab 01.01.1992 Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte müssen 76/115/EWG entsprechen
§ 35c StVZO vor 01.01.1956 Keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich
§ 35e StVZO vor 01.07.1963 Hinten angeschlagene Türen zulässig
§ 36a StVZO vor 01.01.1962 Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)
§ 38a StVZO ab 01.01.1962 Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich
§ 38a StVZO vor 01.01.1962 Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (nur mit Ausnahmegenehmigung)
§ 38b StVZO ab 01.10.1998 Pkw Alarmsysteme müssen RL 74/61/EWG entsprechen
§ 40 StVZO vor 01.01.1957 Keine Kennzeichnungspflicht für Sicherheitsglas
§ 41 StVZO ab 01.01.1991 Bremsanlage von Pkw muß RL 71/320/EWG entsprechen
§ 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich
§ 47a StVZO ab 01.07.1969 Pkw mit Ottomotor AU pflichtig
§ 47a StVZO ab 01.01.1977 Pkw mit Dieselmotor AU pflichtig
§ 50 StVZO ab 01.08.1988 Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer / gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner / gleich 1200 mm
§ 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich
§ 52a StVZO ab 01.01.1987 Pflicht für Rückfahrscheinwerfer
§ 53 StVZO vor 01.07.1961 Eine Bremsleuchte zulässig, sofern original
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte), nur bei Abnahme vor 01.01.1998, sonst gilt der 01.01.1970
§ 53d StVZO ab 01.01.1991 Nebelschußleuchte erforderlich
§ 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig
§ 54 StVZO vor 01.04.1957 Winker mit gelben Blinklicht zulässig, wenn Fz-Länge bis 4000mm und gleichzeitig Fz-Breite bis 1600mm
§ 54 StVZO vor 01.04.1957 Gelbe Pendelwinker zulässig, wenn Fz-Länge bis 4000mm und gleichzeitig Fz-Breite bis 1600mm
§ 55a StVZO ab 01.01.1962 Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich
§ 57 StVZO ab 01.01.1991 Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen
§ 59 StVZO vor 01.04.1952 Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig
§ 59 StVZO vor 01.04.1952 Angabe des Fahrzeugtyps auf dem Fabrikschild nicht erforderlich
§ 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN** darf auch eingraviert sein
§ 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN auch auf genietetem Schild zulässig
* BAG = Bauartgenehmigung
** FIN = Fahrzeug-Identitätsnummer
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