Ich habe ja alles auf der roten 07 aber vielleicht interessiert es ja euch. Bin da gerade drüber gestolpert:
FG Köln v. 28.11.2005 6 V 3715/05
▶ Einstufung eines Land Rover Geländewagens als Mehrzweckfahrzeug
Ein „Land Rover” mit 2 810 kg zulässigem Gesamtgewicht ist kein Pkw i. S. von § 8 Nr. 1 KraftStG , sondern ein „anderes Fahrzeug” i. S. von § 8 Nr. 2 KrafStG, das nach dem Wegfall von § 23 Abs. 6a StVZO nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 70/156/EWG v. 6. 2. 1970, Anhang II, C.1. als „AF Mehrzweckfahrzeug” einzustufen ist. Ein solches Fahrzeug wird nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert.
Hallo Holger!
Genau darauf spekuliere ich ja. Ich habe nun Einspruch gegen meinen Steuerbescheid über 1607€ eingelegt und hoffe auf AF-Besteuerung. Gruß, Rainer!
dann wäre nur noch zu prüfen, inwieweit ein urteil eines finanzgerichtes ( hier: köln ) bindende wirkung für alle finanzämter hat.
um euch nicht vorab zu enttäuschen, zum vergleich:
ein amtsgerichtsurteil ist immer schön, allerdings gilt es immer nur für den einzelfall und hat keinerlei bindende wirkung.
erst urteile höherer instanzen ( in der regel oberlandesgerichte ) haben bindende wirkung und sind damit allgemeingültig., sprich: man kann sich darauf berufen.
bully hat geschrieben:das heisst ........................... lkw oder
Nein, heißt es nicht. Als LKw kann ja der 110 bereits jetzt zugelassen werden und ist dann auch so zu besteuern. Aber mit den Einschränkungen wie z.B. Sonntags ohne Anhänger oder der LKW-Versicherung, die teurer ist als für einen PKW. AF Fahrzeuge, die nicht der Klasse M1 (PKw) entsprechen (und das sollen dann unsere 110 werden), haben die o.a. Einschränkungen nicht, werden aber nach Gewicht besteuert - also das, was bisher unter dem Begriff "Kombinationskraftwagen" läuft.
Aber spannend bleibt es....
Horrido
Tom
POSTREACT(ions) SUMMARY
Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben. (Alexander von Humboldt)
Ein Freund von mir mit einem 90er (AF + G und Schickimicki) hat gestern mit seinem Steuersachbearbeiter vom FA Hamm diskutiert. Trotz aller bisherigen Urteile fühlt sich das FA nicht daran gebunden. Die Steuer wird am 19.03.2006 fällig. Am 15. soll daher nochmal ein klärendes Telefongespräch durchgeführt werden. Wahrscheinlich wird das FA erst ein Urteil des BFH´s abwarten.
Meine Steuer für meinen 110er SoKFZ WoMo war jetzt mit der alten Gewichtsbesteuerung fällig (FA Detmold).