Noch einmal "Steuern"
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celticlandy
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Noch einmal "Steuern"
Das Thema Besteuerung unserer Landys tauchte ja bereits immer mal im Forum auf. In den vergangenen Jahren wurden die Schlupflöcher für eine günstigere Besteuerung immer enger. Und es ist davon auszugehen, dass sich der Gesetzgeber mehr und mehr anfallen lassen wird, um ältere Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Sollte kommen was man gerade munkelt, dann wird es für Oldtimer nochmals schwerer. Und auch die LKW Steuer für ex MoD könnte irgendwann unterbunden werden.
Nun hab ich wie gesagt schon das eine oder andere hier gelesen. Aber ist hier jemand der seinen "LKW" innerhalb des letzten Jahres zugelassen hat?
Die Zulassung an sich ist klar. Wenn LKW in den Papieren steht, wird das Fahrzeug als LKW zugelassen. Das heißt aber noch lange nicht dass das Zollamt auch eine LKW Steuer ansetzt! Das hängt von irgendwelchen Schlüsselnummern ab. Und hier weiß ich nicht weiter. Kennt sich jemand diesbezüglich aus? Und kann man im Vorfeld einer Zulassung klären wie sicher die LKW Steuer ist? Worauf ist zu achten?
Nun hab ich wie gesagt schon das eine oder andere hier gelesen. Aber ist hier jemand der seinen "LKW" innerhalb des letzten Jahres zugelassen hat?
Die Zulassung an sich ist klar. Wenn LKW in den Papieren steht, wird das Fahrzeug als LKW zugelassen. Das heißt aber noch lange nicht dass das Zollamt auch eine LKW Steuer ansetzt! Das hängt von irgendwelchen Schlüsselnummern ab. Und hier weiß ich nicht weiter. Kennt sich jemand diesbezüglich aus? Und kann man im Vorfeld einer Zulassung klären wie sicher die LKW Steuer ist? Worauf ist zu achten?
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wulfmen
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Re: Noch einmal "Steuern"
es ist tatsächlich so, das das Finanzamt nicht an die Entscheidung des tüv oder der Zulassungsstelle gebunden ist, ob das Fahrzeug als lkw zu besteuern ist oder nicht
wenn sie gute laune haben, schreiben sie dich an und bitten um Vorführung oder bilder.wenn du Pech hast, sagen sie nöö.das is n pkw und senden dir n lustigen bescheid zu
wulf
wenn sie gute laune haben, schreiben sie dich an und bitten um Vorführung oder bilder.wenn du Pech hast, sagen sie nöö.das is n pkw und senden dir n lustigen bescheid zu
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...alles wird gut!
80 KE 05
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Meier
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Re: Noch einmal "Steuern"
Vor einem Jahr im Dezember angemeldet und ohne Probleme als LKW hier in TH eingetragen und auch als LKW besteuert. Keine Nachfragen, keine Querelen, einfach Bescheid über 170,- Dinger bekommen und gut.
Hab mir da auch vorher gar keine Gedanken gemacht irgendwo nachzufragen, weil hätte vielleicht nur streunende Hunde geweckt. Man kann ja auch nachträglich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Vorher der Nissan Pickup wurde auch ohne Probleme als LKW besteuert.
Denke, wenn die in den Papieren lesen "zwei-/dreisitzig" ist das Ding schon durch. Da fragt dann keiner mehr nach. Bei "vier-" oder "fünfsitzig" werden die natürlich hellhörig.
Hab mir da auch vorher gar keine Gedanken gemacht irgendwo nachzufragen, weil hätte vielleicht nur streunende Hunde geweckt. Man kann ja auch nachträglich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Vorher der Nissan Pickup wurde auch ohne Probleme als LKW besteuert.
Denke, wenn die in den Papieren lesen "zwei-/dreisitzig" ist das Ding schon durch. Da fragt dann keiner mehr nach. Bei "vier-" oder "fünfsitzig" werden die natürlich hellhörig.
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celticlandy
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Re: Noch einmal "Steuern"
Ja und seit im Sommer 2014 die Steuern bundesweit zentral vom Zollamt festgelegt werden sind selbst Widersprüche weitgehend zwecklos. Man wir anonym bearbeitet und hat keinen Ansprechpsrtner. Es soll dann - wie gesagt - nach Schlüsselnummern gehen. Welche das sind, weiß ich nicht. Dachte, vielleicht kann jemand dazu etwas sagen!? Möglicherweise ist es im Falle des exMoD eindeutig. Jüngere Fahrzeuge die man mal eben als LKW ummelden konnte, scheinen da massiv Probleme zu haben.
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nobuddy
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Re: Noch einmal "Steuern"
Moin !
Die reine Einstufung nach Schlüsselnummern ist mir nicht bekannt . Für die steuerrechtliche Einordnung sind eine Reihe von Kriterien heranzuziehen - und da wird es wg. der exakt unterschiedlichen Intention der Parteien spannend ... Es gibt zu diesem Thema jede Menge Urteile , speziell die Doka-PickUp-Fahrer sind da extrem ins Visier geraten . Laut rechtsgültigem Urteil des Oberfinanzhofs werden z.B. diese Fzg. allein aufgrund ihrer geringfügig größeren der Personenbeförderung dienenden Fläche - im Verhältnis zum Laderaum - als PKW eingeordnet . Weitere Merkmale , die in der Gesamtschau eine Rolle spielen würden , werden in diesem Falle nicht einmal nachrangig mehr mit einbezogen . So geschehen bei einem LR 130 Crew Cab . ( Hier zankte man sich sogar darüber , ob der über den Radkästen und dem Einfüllstutzen liegende Raum noch mitgerechnet wird oder nicht ! )
Umgekehrt - und u.v.a. darum ist es in Germanien so wunderschön - ist beim deutschen Steuermann aber eine geringfügig größere Ladefläche im Umkehrschluß noch lange kein Grund , hier steuerrechtlich einen LKW zu sehen . Oh nein ... da müssen dann zwingend noch Dinge dazukommen wie " Überwiegender Verwendungszweck " , " Äußeres Erscheinungsbild " , aber auch eine PKW-untypisch hohe Zuladung , eine PKW-untypisch niedrige Höchstgeschwindigkeit , Anzahl der Sitzplätze - kurzum , 90er und 130er sind eher LKW-Steuer-gefährdet als ein zweisitziger 110er .
Ich hatte vor gut zwei Jahren auch einen Steuerbescheid über knapp 1000 EUR auf dem Tisch , habe dann freundlich um eine Inaugenscheinnahme gebeten - die auch in Windeseile zu meinen Gunsten beendet war . Auch wenn die Einstufung heute zentral erfolgt , muß ja ein solches Begucken durch einen Amtmann in Wohnortnähe möglich sein .
Good luck !
Die reine Einstufung nach Schlüsselnummern ist mir nicht bekannt . Für die steuerrechtliche Einordnung sind eine Reihe von Kriterien heranzuziehen - und da wird es wg. der exakt unterschiedlichen Intention der Parteien spannend ... Es gibt zu diesem Thema jede Menge Urteile , speziell die Doka-PickUp-Fahrer sind da extrem ins Visier geraten . Laut rechtsgültigem Urteil des Oberfinanzhofs werden z.B. diese Fzg. allein aufgrund ihrer geringfügig größeren der Personenbeförderung dienenden Fläche - im Verhältnis zum Laderaum - als PKW eingeordnet . Weitere Merkmale , die in der Gesamtschau eine Rolle spielen würden , werden in diesem Falle nicht einmal nachrangig mehr mit einbezogen . So geschehen bei einem LR 130 Crew Cab . ( Hier zankte man sich sogar darüber , ob der über den Radkästen und dem Einfüllstutzen liegende Raum noch mitgerechnet wird oder nicht ! )
Umgekehrt - und u.v.a. darum ist es in Germanien so wunderschön - ist beim deutschen Steuermann aber eine geringfügig größere Ladefläche im Umkehrschluß noch lange kein Grund , hier steuerrechtlich einen LKW zu sehen . Oh nein ... da müssen dann zwingend noch Dinge dazukommen wie " Überwiegender Verwendungszweck " , " Äußeres Erscheinungsbild " , aber auch eine PKW-untypisch hohe Zuladung , eine PKW-untypisch niedrige Höchstgeschwindigkeit , Anzahl der Sitzplätze - kurzum , 90er und 130er sind eher LKW-Steuer-gefährdet als ein zweisitziger 110er .
Ich hatte vor gut zwei Jahren auch einen Steuerbescheid über knapp 1000 EUR auf dem Tisch , habe dann freundlich um eine Inaugenscheinnahme gebeten - die auch in Windeseile zu meinen Gunsten beendet war . Auch wenn die Einstufung heute zentral erfolgt , muß ja ein solches Begucken durch einen Amtmann in Wohnortnähe möglich sein .
Good luck !
Gruß Andi
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Schuhle is nuhr was führ blöde ... !
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Andi.He
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Re: Noch einmal "Steuern"
Meiner wurde im September 2014 ohne Probleme als LKW zugelassen und besteuert. Kein Vorführen oder Rückfragen.
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www.fear-hessen.de
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Tom0381
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Re: Noch einmal "Steuern"
Ich habe im September letzten Jahres meinen SIII 109er zugelassen. War eine deutsche Erstzulassung, und der TÜV hat mir sofort 'LKW' eingetragen. Dann meine Nachfrage, ob er den nicht als PKW eintragen könne. Seine Antwort: Lange Ladefläche ohne Sitze, keine Seitenfenster, LKW.
Ich bin dann zur Zulassungsstelle, dort wurde die eVB meiner Versicherung nicht akzeptiert, denn die galt ja nur für PKW... Und da ist auch der Grund, warum ich die Kiste gerne als PKW gehabt hätte, ich zahle für das H-Kennzeichen mehr Steuern als für den gewichtsbesteuerten LKW, muss jetzt aber mit höheren Versicherungsprämien für den LKW leben. Hurra.
Das Problem, dass der Zoll nicht an die Einstufung von TÜV/Straßenverkehrsamt gebunden ist, löst sich damit natürlich nicht auf. Aber die Versicherung scheint da auch kein Einsehen zu kennen...
Viel Erfolg bei der Wunschzulassung!
Ich bin dann zur Zulassungsstelle, dort wurde die eVB meiner Versicherung nicht akzeptiert, denn die galt ja nur für PKW... Und da ist auch der Grund, warum ich die Kiste gerne als PKW gehabt hätte, ich zahle für das H-Kennzeichen mehr Steuern als für den gewichtsbesteuerten LKW, muss jetzt aber mit höheren Versicherungsprämien für den LKW leben. Hurra.
Das Problem, dass der Zoll nicht an die Einstufung von TÜV/Straßenverkehrsamt gebunden ist, löst sich damit natürlich nicht auf. Aber die Versicherung scheint da auch kein Einsehen zu kennen...
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aluschubser
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Re: Noch einmal "Steuern"
Meine Teeraktien belaufen sich derzeit (sontige KFZ: Funkwagen) auf 185,- Taler, bis dato kein Malheur mit dem weißen Bürogaul.
beste Grüße,
Hauke
--
Paranoiker aufgepaßt! Blümchenkleider sind in Wirklichkeit Gartencamouflage.
Hauke
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svurfix
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Re: Noch einmal "Steuern"
Weder das Finanzamt noch der Zoll haben seit 12.2012 das recht ein Fahrzeug anders steuerlich einzustufen als Zugelassen. In der Reform der KFZ-Steuer die zu 12/2012 wirksam geworden ist wird ganz klar im Gesetz gesagt : die "Steuerbehörden haben sich den Einstufungen der Zulassungsstellen anzuschließen" Ebenso wurde der § mit den Definitionen der "anderen Fahrzeuge" ersatzlos gestrichen.
Das ist sollte eigentlich jedem klar machen das der Gesetzgeber mit der unsinnigen Praxis das eine Fachbehörde ( Zulassungsstelle) und eine Prüforganisation etwas entscheiden und eine Fachfremde Behörde (Finanzamt) das dann nach eigenen Regeln anders festlegt.
Übrigens die Würtenbergische versichert auch einen 26 Jahre alten LKW als Joungtimer zu 108.- im Jahr also nix von LKW in der Versicherung viel teurer als PKW...
Das ist sollte eigentlich jedem klar machen das der Gesetzgeber mit der unsinnigen Praxis das eine Fachbehörde ( Zulassungsstelle) und eine Prüforganisation etwas entscheiden und eine Fachfremde Behörde (Finanzamt) das dann nach eigenen Regeln anders festlegt.
Übrigens die Würtenbergische versichert auch einen 26 Jahre alten LKW als Joungtimer zu 108.- im Jahr also nix von LKW in der Versicherung viel teurer als PKW...
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nobuddy
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Re: Noch einmal "Steuern"
Du hast recht - § 2 Abs. 2 Ziffer 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz . LR 130er - Urteil ist von vor 12/12 . Interessanterweise sind die vor diesem Zeitpunkt ergangenen Einstufungen nicht revidierbar . Bei jetzt erfolgenden Zulassungen sollte dann in der Tat die Zoll- der Zulassungsbehörde in der Einstufung folgen . Wird sich zeigen , ob der Büttel da klaglos mitzieht ...
Gruß Andi
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celticlandy
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Re: und nun Versicherung
So, mein neuer Alter steht jetzt vorm Haus und ist als LKW zugelassen! Bin gespannt, was im Steuerbescheid steht...
Fragen ergaben sich aber noch bzgl. der Versicherung. Zu welchen Bedingungen habt Ihr Eure Landys als Youngtimer versichern können und wo? Ist also ein Alltagsfahrzeug vorhanden (auf sich selbst zugelassen oder im Haushalt)? Wieviele Kilometer sind drin? Wie muss er stehen? Und so weiter.
Fragen ergaben sich aber noch bzgl. der Versicherung. Zu welchen Bedingungen habt Ihr Eure Landys als Youngtimer versichern können und wo? Ist also ein Alltagsfahrzeug vorhanden (auf sich selbst zugelassen oder im Haushalt)? Wieviele Kilometer sind drin? Wie muss er stehen? Und so weiter.
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Andi.He
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Re: Noch einmal "Steuern"
Frag mal bei OCC an, ist sehr günstig.
10.000km / Jahr max. und Alltagslandy (oder -Fahrzeug) muss vorhanden sein (auf wen zugelassen k.A., meins ist auf mich).
10.000km / Jahr max. und Alltagslandy (oder -Fahrzeug) muss vorhanden sein (auf wen zugelassen k.A., meins ist auf mich).
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al28berich
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Re: Noch einmal "Steuern"
Moin,
meiner wurde im Februar diesen Jahres als LKW mit zwei Sitzplätzen zugelassen, war er vorher auch schon, der Steuerbescheid kam ohne Diskussion über 172 Eu. In S-H also unkritisch...
Gruß,
Andreas
meiner wurde im Februar diesen Jahres als LKW mit zwei Sitzplätzen zugelassen, war er vorher auch schon, der Steuerbescheid kam ohne Diskussion über 172 Eu. In S-H also unkritisch...
Gruß,
Andreas
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gnasher
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Re: Noch einmal "Steuern"
Alltags auto
Parkplatz (offen)
Lkw Zullasung (140€)
Versicherung 380€ ganz normale PKW Versicherung
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1992 90 Defender FFR mit der Ghurkas