Antwort zu "Schriftliche Verwarnung"
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Kieler
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Antwort zu "Schriftliche Verwarnung"
Im Bereich "Tagebuch" kann man ja nicht antworten.
Der Themenstarter hat aber nach einer Antwort gefragt.
Das Fahren in Wäldern ist in allen Bundesländern verboten.
Dazu müssen leider nichtmal Schilder vor dem Wald aufgestellt sein.
Jedes Bundesland hat ein "Waldgesetz", in dem das Fahrverbot drinsteht.
Damit ist dann auch das Fahren auf Waldwegen verboten.
Du hättest dort also nicht fahren dürfen.
Eine kleine Chance hast Du, da der Zeuge den Landrover nicht erkannt hat, sondern einen VW-Iltis angegeben hat.
Wenn der so schlecht im Beobachten ist, wie zuverlässig sind seine anderen Angaben?
Andererseits hat er Dein Kennzeichen korrekt gelesen.
Das kann so oder so ausgehen.
Ob sich der Aufwand für 20,- Euro Verwarngeld lohnt?
Viele Grüße
Kieler
Der Themenstarter hat aber nach einer Antwort gefragt.
Das Fahren in Wäldern ist in allen Bundesländern verboten.
Dazu müssen leider nichtmal Schilder vor dem Wald aufgestellt sein.
Jedes Bundesland hat ein "Waldgesetz", in dem das Fahrverbot drinsteht.
Damit ist dann auch das Fahren auf Waldwegen verboten.
Du hättest dort also nicht fahren dürfen.
Eine kleine Chance hast Du, da der Zeuge den Landrover nicht erkannt hat, sondern einen VW-Iltis angegeben hat.
Wenn der so schlecht im Beobachten ist, wie zuverlässig sind seine anderen Angaben?
Andererseits hat er Dein Kennzeichen korrekt gelesen.
Das kann so oder so ausgehen.
Ob sich der Aufwand für 20,- Euro Verwarngeld lohnt?
Viele Grüße
Kieler
Military Land-Rover "Lightweight", Diesel, Bj. 1976 (ex Niederlande)
Defender 110 TD5 in "Libyen Sand matt"
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Klempnerpaule
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Re: Antwort zu "Schriftliche Verwarnung"
Nee ich würde nicht zahlen. Kannste ja unten deine Erläuterung dazu angeben. Wenn einer so blind ist, wiso kann er dann kleine Ziffern vom Kennzeichen erkennen ?
Vermutlich wird Dich die Polizei aufsuchen um die Fahrzeugbeschreibung zu überprüfen.
Dir wird vorgeworfen mit einem Iltis gefahren zu sein. Und das bist Du ja nun wirklich nicht.
Kann diese Anscheisser nicht leiden.
Gruss Paule
Vermutlich wird Dich die Polizei aufsuchen um die Fahrzeugbeschreibung zu überprüfen.
Dir wird vorgeworfen mit einem Iltis gefahren zu sein. Und das bist Du ja nun wirklich nicht.
Kann diese Anscheisser nicht leiden.
Gruss Paule
Gruss vom Boilermen
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schulle39
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Re: Antwort zu "Schriftliche Verwarnung"
Falsch ist: fahren im Wald ist in allen Bundesländern verboten.
Richtig hingegen ist: Waldbefahrungsverbote gibt es nicht in Niedersachsen, Meck.-Pom. und Hamburg. In allen anderen Bundesländern hingegen ist es verboten.
Allerdings ist zu befürchten, dass die Missachtung von "Forstweg"- Beschilderungen und anderen Durchfahrtsverboten auch in Niedersachsen über kurz oder lang zu einem generellen Waldbefahrungsverbot führen wird. Muss jeder selber wissen, was er verantworten will oder nicht, und dann ggf. auch mal 20 Taler latzen.
Richtig hingegen ist: Waldbefahrungsverbote gibt es nicht in Niedersachsen, Meck.-Pom. und Hamburg. In allen anderen Bundesländern hingegen ist es verboten.
Allerdings ist zu befürchten, dass die Missachtung von "Forstweg"- Beschilderungen und anderen Durchfahrtsverboten auch in Niedersachsen über kurz oder lang zu einem generellen Waldbefahrungsverbot führen wird. Muss jeder selber wissen, was er verantworten will oder nicht, und dann ggf. auch mal 20 Taler latzen.
der schwatte is verkoopt,
der grüne für Sonntach (70KF94)
110 Bj 1985, British Aerospace Warton - Incident Control Unit (na, det WoMo halt...)
31KA65, die alte Feuerwehrbetty!
www.suedheide-hintenrum.de
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Meier
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Re: Antwort zu "Schriftliche Verwarnung"
Also wenn ich diese Seite hier [http://www.landypedia.de/index.php/Fahr ... d_und_Flur] richtig interpretiere, dann dürfen auch in HH, MeckPom und Niedersachsen die Waldwege nur mit Zustimmung der Eigentümer oder bei Freigabe mittels Schilder mit größeren KFZ als Mopeds (also PKW, LKW o.ä.) befahren werden.
Bei uns in TH dürfen die Waldwege grundsätzlich NICHT von Nichtanliegern befahren werden.
Unsere Förster sind da sehr hinterher, haben auch das hoheitliche Recht Buß- und Verwarnungsgelder sofort zu verhängen und tun dies auch.
Ich hatte erst letzte Woche den Fall, daß plötzlich mitten im Wald so ein SUV rumsteht. Der Jäger konnte es nich sein, also blieb eigentlich nur ein Nachbarwaldbesitzer übrig. Auf dem Rückweg kam auch tatsächlich ein Typ aus dem Wald gelaufen. Da ich in solchen Fällen die Leute immer gleich anspreche, stellte sich heraus, der war einfach nur Pilze suchen und hat garnix mit dem Wald zu tun. Ich hab ihm erklärt, daß laut unserem Waldgesetz das Befahren der Waldwege verboten ist und er sich nicht vom Förster erwischen lassen soll denn der versteht keinen Spaß so wie ich.
Mal abgesehen davon, ich hab mir auch sein Kennzeichen gemerkt und wären bei uns an dem Tag (39 Grad im Schatten) noch die Sirenen gegangen und mein Wald wäre abgebrannt, wäre dieses Fahrzeug, das gewesen was ich bei der Polizei gemeldet hätte. Und ich könnte mir vorstellen, daß seine private Haftpflicht sich die Schadenssumme bei dem Verursacher wiederholt.
Seit den 1970iger Jahren haben wir in Deutschland das Waldbetretungsrecht für jedermann. Ich als Waldbesitzer muss per Gesetz jeden in gewissen Rahmen (z.B. Pilze und Blaubeeren sammeln) auf mein Grundstück lassen. Ich denke das ist großzügig genug. Von einem Waldbefahrungsrecht für jedermann steht da aber nix. Die Waldwege sind nämlich Privatwege der Waldbesitzer, die diese auch in Schuß halten und dafür bezahlen. Privat bezahlen, wohlgemerkt.
Die Quad- und Mopedfahrer, die Geocacher und Pilzesucher, die Wanderer und Brennholzdiebe und seit neuesten auch noch die Hobbysurvialer bringen schon genug Lärm und Unruhe (vor allem auch fürs Wild) in den Wald, da müssen nun wirklich nicht noch alle möglichen Privatautos da durchgurcken.
Mal abgesehen davon, fährst du dich auf so einem Weg fest, hast du ein ziemliches Problem, weil der nächste Bauer mit Traktor sicher nicht begeistert ist, dich da rauszuziehen. Ich würde es nich machen bzw. würde dich dafür richtig bluten lassen.
Also bitte:
Denkt dran, diese Wege gehören Privatleuten und die haben den Zweck, daß diese Leute ihre Grundstücke erreichen und bewirtschaften können. Die sind nicht dafür da, daß der Pilzsucher nicht mehr aus dem Auto steigen muss.
Grüße
Christian
Bei uns in TH dürfen die Waldwege grundsätzlich NICHT von Nichtanliegern befahren werden.
Unsere Förster sind da sehr hinterher, haben auch das hoheitliche Recht Buß- und Verwarnungsgelder sofort zu verhängen und tun dies auch.
Ich hatte erst letzte Woche den Fall, daß plötzlich mitten im Wald so ein SUV rumsteht. Der Jäger konnte es nich sein, also blieb eigentlich nur ein Nachbarwaldbesitzer übrig. Auf dem Rückweg kam auch tatsächlich ein Typ aus dem Wald gelaufen. Da ich in solchen Fällen die Leute immer gleich anspreche, stellte sich heraus, der war einfach nur Pilze suchen und hat garnix mit dem Wald zu tun. Ich hab ihm erklärt, daß laut unserem Waldgesetz das Befahren der Waldwege verboten ist und er sich nicht vom Förster erwischen lassen soll denn der versteht keinen Spaß so wie ich.
Mal abgesehen davon, ich hab mir auch sein Kennzeichen gemerkt und wären bei uns an dem Tag (39 Grad im Schatten) noch die Sirenen gegangen und mein Wald wäre abgebrannt, wäre dieses Fahrzeug, das gewesen was ich bei der Polizei gemeldet hätte. Und ich könnte mir vorstellen, daß seine private Haftpflicht sich die Schadenssumme bei dem Verursacher wiederholt.
Seit den 1970iger Jahren haben wir in Deutschland das Waldbetretungsrecht für jedermann. Ich als Waldbesitzer muss per Gesetz jeden in gewissen Rahmen (z.B. Pilze und Blaubeeren sammeln) auf mein Grundstück lassen. Ich denke das ist großzügig genug. Von einem Waldbefahrungsrecht für jedermann steht da aber nix. Die Waldwege sind nämlich Privatwege der Waldbesitzer, die diese auch in Schuß halten und dafür bezahlen. Privat bezahlen, wohlgemerkt.
Die Quad- und Mopedfahrer, die Geocacher und Pilzesucher, die Wanderer und Brennholzdiebe und seit neuesten auch noch die Hobbysurvialer bringen schon genug Lärm und Unruhe (vor allem auch fürs Wild) in den Wald, da müssen nun wirklich nicht noch alle möglichen Privatautos da durchgurcken.
Mal abgesehen davon, fährst du dich auf so einem Weg fest, hast du ein ziemliches Problem, weil der nächste Bauer mit Traktor sicher nicht begeistert ist, dich da rauszuziehen. Ich würde es nich machen bzw. würde dich dafür richtig bluten lassen.
Also bitte:
Denkt dran, diese Wege gehören Privatleuten und die haben den Zweck, daß diese Leute ihre Grundstücke erreichen und bewirtschaften können. Die sind nicht dafür da, daß der Pilzsucher nicht mehr aus dem Auto steigen muss.
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46KF59 Truck Utility Med FFR Hard Top 12/24V 4x4 2.5ltr DSL Land Rover 110 Defender LEP Army NATO green IRR
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schulle39
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Re: Antwort zu "Schriftliche Verwarnung"
Also, was HH und Meckpom angeht, kann und will ich meine Hand nicht ins Feuer legen, habe es in einem Forum mal gelesen.
Aber zumindest bei ums in der Suedheide gibt es etliche öffentlich gewidmete Waldwege. Sonst könnte ich meine Touristentouren mit Wissen und Segen des Landkreises hier gar nicht durchführen.
Verbotsschilder, Schranken, auch wenn sie offen stehen, sowie kurzzeitige Sperrungen z.B. wegen Jagd werden dabei zumindest von mir respektiert und beachtet. Leider sehen das nicht alle Verkehrsteilnehmer so, und das ist das, was mich aufregt. Wenn dann so eine geführte Quadtour aus einem verbotenen Weg rausschießt, bekomme ich immer Puls...
Meine Erfahrungen mit Forstleuten und Waldbesitzern sind im übrigen dergestalt, dass, wenn man Ihnen nett und freundlich begegnet, diese Freundlichkeit auch gespiegelt wird.
So hat uns bei einer Tour auf einer mir bis dato unbekannten Strecke ein freundlicher Waidmann uns darauf hingewiesen hat, dass zwar der Weg an der Stelle noch frei ist, aber als Sackgasse endet bzw. die weitere Durchfahrt weiter hinten verboten ist. Dann bedankt man sich für den Hinweis und kehrt um - alles gut!
Aber zumindest bei ums in der Suedheide gibt es etliche öffentlich gewidmete Waldwege. Sonst könnte ich meine Touristentouren mit Wissen und Segen des Landkreises hier gar nicht durchführen.
Verbotsschilder, Schranken, auch wenn sie offen stehen, sowie kurzzeitige Sperrungen z.B. wegen Jagd werden dabei zumindest von mir respektiert und beachtet. Leider sehen das nicht alle Verkehrsteilnehmer so, und das ist das, was mich aufregt. Wenn dann so eine geführte Quadtour aus einem verbotenen Weg rausschießt, bekomme ich immer Puls...
Meine Erfahrungen mit Forstleuten und Waldbesitzern sind im übrigen dergestalt, dass, wenn man Ihnen nett und freundlich begegnet, diese Freundlichkeit auch gespiegelt wird.
So hat uns bei einer Tour auf einer mir bis dato unbekannten Strecke ein freundlicher Waidmann uns darauf hingewiesen hat, dass zwar der Weg an der Stelle noch frei ist, aber als Sackgasse endet bzw. die weitere Durchfahrt weiter hinten verboten ist. Dann bedankt man sich für den Hinweis und kehrt um - alles gut!
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Landyfan21077
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Re: Antwort zu "Schriftliche Verwarnung"
Zahl und gut ist´s!
Ich kämpfe gerade um 180,- Euro und ein 1-monatiges Fahrverbot, das tut weh....
Aber läppische 20,- Euro sind´s nicht wert, sich nen Kopf zu machen!
Zerknirschte Grüße!
Joachim
EDIT:
Hab gerade festgestellt, dass ich hier im Forum 10-jähriges Jubiläum hatte.....
Mein Gott, wie lange ich schon einige von Euch Säcken kenne

Ich kämpfe gerade um 180,- Euro und ein 1-monatiges Fahrverbot, das tut weh....
Aber läppische 20,- Euro sind´s nicht wert, sich nen Kopf zu machen!
Zerknirschte Grüße!
Joachim
EDIT:
Hab gerade festgestellt, dass ich hier im Forum 10-jähriges Jubiläum hatte.....
Mein Gott, wie lange ich schon einige von Euch Säcken kenne
37KL76 (hat einen treusorgenden neuen Besitzer gefunden)
26KJ13
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nobuddy
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Re: Antwort zu "Schriftliche Verwarnung"
Ey Du Sack ! 180 EUR ... Ist das nicht der Satz für's "auf dem TrpÜbPl erwischen lassen " ... ? Oder hast Du etwas LKW-mäßiges falsch angestellt - Sonntagsfahrt oder sowas ? Hauptsache Du behältst noch ein paar Kröten über , daß wir uns in Boostedt sehen ... !
EDIT : Sehe gerade : Fahrverbot ... dann warst Du wohl eher nicht in der militärischen Natur unterwegs .
Und zu dem ursprünglichen Zwanni hier im Thread : Bezahl' und betrachte es als Waldeintrittsgeld . Umsonst ist nix !
EDIT : Sehe gerade : Fahrverbot ... dann warst Du wohl eher nicht in der militärischen Natur unterwegs .
Und zu dem ursprünglichen Zwanni hier im Thread : Bezahl' und betrachte es als Waldeintrittsgeld . Umsonst ist nix !
Gruß Andi
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70 KJ 40
Schuhle is nuhr was führ blöde ... !
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Landyfan21077
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Re: Antwort zu "Schriftliche Verwarnung"
Ne, zu schnelles Fahren.....
Einmal innerorts, einmal außerorts, jeweils mehr als 30 km/h zu schnell. Natürlich mit LKW....
Macht zusammen 180 Öcken. Und weil Wiederholungstäter einen Monat Fahrverbot....
Die Brüder hatten echt fiese Fallen aufgestellt....
Aber ich kämpfe noch!
EDIT sagt, ich bekomme für Boostedt keinen Urlaub!
Einmal innerorts, einmal außerorts, jeweils mehr als 30 km/h zu schnell. Natürlich mit LKW....
Macht zusammen 180 Öcken. Und weil Wiederholungstäter einen Monat Fahrverbot....
Die Brüder hatten echt fiese Fallen aufgestellt....
Aber ich kämpfe noch!
EDIT sagt, ich bekomme für Boostedt keinen Urlaub!
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Re: Antwort zu "Schriftliche Verwarnung"
" Innerorts mehr als 30 zuviel ... " Mit dem grünen Bomber ... Du Verbrecher ! 
Gruß Andi
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