seeeehr gut, jungs
sebastian hat geschrieben:...was nicht statthaft ist, weil es in das Britische Hoheitsrecht eingreift
aus erfahrung kann ich sagen, dass die aktion "auto ins ausland bringen" zwei möglichkeiten ausweist:
1. sogenanntes zoll- oder ausfuhrkennzeichen ( rote buchstaben/zahlen, zeitraum der gültigkeit rechts übereinander monat/jahr auf rotem grund )
gilt für einen bestimmten zeitraum und erlaubt das fahren im öffentlichen verkehrsraum bis zum angegebenen datum: dann muss das fahrzeug endgültig ausgeführt werden und darf nicht mehr reimportiert werden.
2. sogenannte
kurzzeitkennzeichen ( schwarze buchstaben/zahlen, zeitraum der gültigkeit ( 5 tage ) rechts übereinander tag/monat auf gelbem grund ) diese berechtigen zum fahren innerhalb der angebenen 5 tage auch ohne bestehende betriebserlaubnis, benötigen zur beantragung jedoch zwingend einen
versicherungsnachweis ( "doppelkarte" ).
damit ausgerüstet darf ein solches fahrzeug, vorausgesetzt, die
verkehrssicherheit wird NICHT beeinträchtigt !, ganz normal im öffentichen verkehrsraum bewegt werden und gilt als ordnungsgemäß ( vorübergehend ) zugelassen.
im umkehrschluss müsste ein solches fahrzeug ( zumindest innerhalb europas ) also auch im ausland bewegt werden können: zulassung ist ja vorhanden, versicherung besteht.
soweit die theorie
im übrigen wurden/werden gebrauchtfahrzeuge mit genau diesen kennzeichen regelmäßig von fleißigen bürgern in richtung balkan gebracht ( obwohl dazu eigentlich die ausfuhrkennzeichen zu benutzen sind ).
ich glaube NICHT, dass britisches oder sonstiges hoheitsrecht untergraben wird, da eben zulassung und versicherungsschutz besteht und damit das fahrzeug ordentlich zugelassen ist.
ich würde es wohl so machen...
lieben gruß,
martin+