die freundliche dame erklärte folgendes:
es gibt grundsätzlich für PRIVATPERSONEN die möglichkeit, zumindest temporär eine ausnahmegenehmigung in sachen sonntagsfahrverbot zu beantragen/zu bekommen.
ihr erinnert euch?!
sonn- und feiertags dürfen lkw ab 7,5 tonnen zgg sowie "lkw mit anhänger" im gesamten bundesgebiet nicht fahren.
bei "lkw mit anhängern" ist das zgg des lkw unerheblich, also gilt es auch für einen landy mit anhang.
auf meine nachfrage erklärte sie, dass es für GEWERBLICHE antragsteller keine ausnahmegenehmigungen gebe.
anders sehe es aus bei privatpersonen, die zum beispiel ihren pferde- oder sonstigen sportanhänger ziehen möchten.
darunter sollten nach ihrer spontanen bewertung eigentlich auch anhänger wie sankeys oder auch wohnanhänger fallen, die zu treffen et cetera gezogen werden sollen.
ausschlaggebend sei für eine prüfung auch die art des "lkw":
eine ausnahmegenehmigung werde in der regel für einen bestimmten zeitraum erteilt und müsste damit regelmäßig erneuert werden.
wir haben ausgemacht, ihr ein bild eines "unserer fahrzeuge" ( welche in der regel lkw sind, oder?! ) zuzusenden.
damit will sie dann verbindliche aussagen bei der bezirksregierung einholen und mir dann berichten.
also: seid tapfer und drückt brav die daumen
lieben gruß,
martin+
