sonntagsfahrverbot

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bonni
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sonntagsfahrverbot

Beitrag von bonni »

habe bei der gelegenheit auch die verantwortliche dame vom "ressort 104" ausgegraben, die zuständig ist für "anträge auf ausnahme vom sonntagsfahrverbot" :wink:

die freundliche dame erklärte folgendes:
es gibt grundsätzlich für PRIVATPERSONEN die möglichkeit, zumindest temporär eine ausnahmegenehmigung in sachen sonntagsfahrverbot zu beantragen/zu bekommen.

ihr erinnert euch?!
sonn- und feiertags dürfen lkw ab 7,5 tonnen zgg sowie "lkw mit anhänger" im gesamten bundesgebiet nicht fahren.
bei "lkw mit anhängern" ist das zgg des lkw unerheblich, also gilt es auch für einen landy mit anhang.

auf meine nachfrage erklärte sie, dass es für GEWERBLICHE antragsteller keine ausnahmegenehmigungen gebe.
anders sehe es aus bei privatpersonen, die zum beispiel ihren pferde- oder sonstigen sportanhänger ziehen möchten.
darunter sollten nach ihrer spontanen bewertung eigentlich auch anhänger wie sankeys oder auch wohnanhänger fallen, die zu treffen et cetera gezogen werden sollen.
ausschlaggebend sei für eine prüfung auch die art des "lkw":
eine ausnahmegenehmigung werde in der regel für einen bestimmten zeitraum erteilt und müsste damit regelmäßig erneuert werden.

wir haben ausgemacht, ihr ein bild eines "unserer fahrzeuge" ( welche in der regel lkw sind, oder?! ) zuzusenden.
damit will sie dann verbindliche aussagen bei der bezirksregierung einholen und mir dann berichten.

also: seid tapfer und drückt brav die daumen :wink:

lieben gruß,

martin+
 

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bully
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Beitrag von bully »

waasss

das heisst ,ich darf mit der ambulance die eingetragen ist als lkw nicht fahren am sonntag ...richtig :cry:
 

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Sifu
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Beitrag von Sifu »

hey bully, lass die drogen aus dem körper :lol: .
es geht um fahren mit HÄNGER :wink:
Gruß
 

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DasOrakelvonBrakel
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Beitrag von DasOrakelvonBrakel »

Bonni schrieb doch:
sonn- und feiertags dürfen lkw ab 7,5 tonnen zgg sowie
"lkw mit anhänger" im gesamten bundesgebiet nicht fahren.
 

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Volker
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Beitrag von Volker »

landy mit anhang
Darunter verstand Bully vielleicht Frau und Kinder. :wink:
 

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bully
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Beitrag von bully »

ich wollte es nur mal fragen ....
Bild

ups 8) bin ich böse :wink:

jetzt hab ich verstanden , ist doch gut das lkw nicht fahrene dürfen , am sonntag ,und die die fahren naja die stadt braucht geld wegen sondergenehmigung :roll:
 

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bonni
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Beitrag von bonni »

Sifu hat geschrieben:...es geht um fahren mit HÄNGER :wink: ...
nur, um mögliche missverständnisse zu vermeiden:

nicht "hänger", sondern ANhänger... :wink:
 

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mercedes-wolf
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Beitrag von mercedes-wolf »

Der Fahrlehrer beim BUND meinte immer "Hänger hat man in der Hose"...
Spaß bei Seite. Gute Idee mal zu hören was der RP dazu meint.
Prima Martin!
Sach bescheid wenn es news gibt...
 

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Sifu
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Beitrag von Sifu »

ADAC Heft 4 2006.

Lkw. höhere geldbußen beim verstoß gegen das sontagsfahrverbot für lkw über 7,5 t und lkw-gespanne.
bisher musste der fahrer 40 € ,der halter 200€ zahlen ,wahren beide identisch , wurde der niedrigere satz berechnet.
ab 1 mai gilt der höhere betrag.
übrigens das fahrverbot betrifft auch private gespanne , deren zugfahrzeug seiner konzeption nach zur güterbeförderung bestimmt ist , z.b . pick-up mit hänger.
(bayoblgnzv 1997,449)

Na dann Freie Fahrt für FREIE :cry: Bürger. :oops:
Gruß
 

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bonni
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Beitrag von bonni »

nach laaaanger zeit mal wieder was neues zum alten ( leidens- ) thema...

hab heute endlich mal die zeit gefunden, die nette dame vom straßenverkehrsamt unna heimzusuchen und mit meinem begehr zu konfrontieren:

langer rede kurzer sinn:

eine grundsätzliche ausnahmegenehmigung für unsere bomber gibt es nicht, denn es gilt weiterhin: "sonn- und feiertagsfahrverbot für...lkw über 7,5t zgg oder lkw mit anhänger..."
und unsere fahrzeuge sind nun mal mehrheitlich als lkw zugelassen.
aber:

variante a:
man/frau kann eine zeitlich befristete ausnahmegenehmigung für sein fahrzeug beantragen, welches grundsätzlich auch aussicht auf erfolg hat.
voraussetzung:lkw-zulassung, private nutzung, sowie einzelne konkret festzulegende fahrten zu zum beispiel offiziellen treffen.
dazu muss eine offizielle einladung zu einem offiziellen treffen vorliegen ( z.b. schmittenhöhe, dlrc-treffen, et cetera ).
diese bestätigung der teilnahme am treffen muss neben der ausnahmegenehmigung des entsprechenden straßenverkehrsamtes mitgeführt werden.
dieser antrag auf ausnahmegenehmigung kann via pdf-datei von den entsprechenden internetseiten der stva heruntergeladen und ausgefüllt zurückgeschickt werden.
kosten:
für eine einzelgenehmigung ( eine sonntagsfahrt mit anhänger ) : 20 euren
für eine jahresgenehmigung ( die einzelnen treffen sind von anfang an extra anzuführen ) : 100 euren

was aber auch geht, da oft die einzelnen treffen erst im laufe des jahres bekannt gegeben werden:
eine einzelgenehmigung ( 20 euren ) einholen, und pro zukünftigem treffen weitere 5 euren zahlen, dann mit der ausnahmegenehmigung und der einladung zum treffen fahren

variante b:
wenn das fahrzeug umgewidmet wird, also nicht mehr "lkw", sondern zum beispiel "zugmaschine mit hilfsladefläche" ist ( sog. 40%-regelung der nutzfläche max., trifft auf unsere 90er und 110er zu ), dann würde ein solches fahrzeug nicht mehr unter die regelungen des sonn- und feiertagsfahrverbotes fallen!
problem hier:

was sagt der tüv zu einer umwidmung?
voraussetzungen? auflagen beim betrieb?? kosten???
dann : was sagt das finanzamt: einstufung in sachen kfz.-steuer?
und : was sagt die versicherung??

fragen über fragen...
ich werde nachberichten

by the way:

die dame vom amt bestätigte mich bei dem kühnen gedanken, eine anfrage an den bundestag ( notfalls über einen willigen lokalpolitiker ) zu stellen:
tenor: änderung des §30 stvo im hinblick auf unsere fahrzeugklasse.
was meint ihr?

lieben gruß,

martin+
 

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Beitrag von RangeJever »

Spannendes Thema !
Ich weiß schon warum meiner als Wohnmobil läuft.
Versicherung günstiger als beim LKW und kein Sonntagsfahrverbot mit Trailer.
Also Leute, überlegt Euch mal die Alternative.
 

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Viele Grüße

RangeJever


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Beitrag von alvissaladin »

Dachte das die Wohnmobile nun auch wie PKW besteuert werden.
War das nicht mit den overpowered SUV´s im gemeinsamen Gespräch ?
 

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mit Schraubärgruss
Roland

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Rafi
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Beitrag von Rafi »

Hmm, dachte auch die Wohnmobilvariante sei vom Tisch?
 

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95ke84
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Beitrag von 95ke84 »

Ich werde mit meinem 110er EXMod-Wohnmobil beim FA Detmold auch nach wie vor nach Gewicht besteuert. Letzter Bescheid: Januar 2006
 

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Oli
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Beitrag von Oli »

Hi,

ich nehme nicht an das du einen "Bescheid" erhalten hast. Sondern du wirst, wie ich auch, eine Zahlungsaufforderung erhalten haben.

Ein Bescheid ist anders. Den würdest du erhalten wenn du dein Wagen abmeldest und wieder anmeldest.

Leider bietet das keine Sicherheit, das FA kann nach wie vor, rückwirkend, die PKW Steuer von dir verlangen. Ich kann aber nicht sagen wieviele zurückliegende Jahre wir das Zahlen dürfen.

bye
Oli
 

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