sonntagsfahrverbot

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krankenhausen
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Beitrag von krankenhausen »

Sankey mit Matratze ist "professionelle Nutzung" an der B ?? nach Celle :lol: :oops:
 

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schulle39
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Beitrag von schulle39 »

B3, mein gutster, B3...

würde ich aber eher unter Sport und Freizeit einordnen :wink:

Schulle
 

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der schwatte is verkoopt,
der grüne für Sonntach (70KF94)
110 Bj 1985, British Aerospace Warton - Incident Control Unit (na, det WoMo halt...)
31KA65, die alte Feuerwehrbetty!
www.suedheide-hintenrum.de
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krankenhausen
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Beitrag von krankenhausen »

Ah ja, genau, nicht die Bundesstraße B4 sondern die B3, die war es..
 

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bonni
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Beitrag von bonni »

oh, ihr zweifler, ungläubigen und bedenkenträger! :roll:

freut euch doch einfach!

"gewerblich" bedeutet bei betrachtung des wortes, dass es gegen entgeld, also aus wirtschaftlichen gründen geschieht.
einen sankey mit gerödel hinter sich her zu zerren ist zweifelsfrei privatscheiss und dient eindeutig der freizeitgestaltung, es sei denn, ihr habt einen küchen-sankey und wollt die jungs gegen bares mit würstchen & co versorgen. es liegt also an euch, was ihr dem schutzmann erzählt. das bezieht sich auch auf die geplante nutzung von aufblasbaren matratzen und ähnlichen gummierten gebrauchsgegenständen 8)

und die angabe zur tonnage von 3,5to bezieht sich natürlich auf das zulässige gesamtgewicht der zugmaschine, also des landys.


sooo einfach kann das leben sein :wink:
 

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BYFF
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Beitrag von BYFF »

wozu die panik? dem netten jungens und mädels von grün weiss müssen doch jeden tag hören "ich nix verstehen " :? und bislang haben se immer nur gefragt was verbrauchten dat ding ? :wink:
 

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Anoplophora
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Beitrag von Anoplophora »

bonni hat geschrieben:oh, ihr zweifler, ungläubigen und bedenkenträger! :roll:

freut euch doch einfach!

[...]

sooo einfach kann das leben sein :wink:

@Bonni, ja, ja, Du hast ja recht - aber man ist inzwischen so konditioniert und kann kaum glauben, dass in diesem Staat mal was "besser" oder sagen wir "einfacher" oder "praxisnaher" wird...vor allem dann nicht, wenn man selbst in einer Bundesoberbehörde arbeitet :wink: :wink: :wink:

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Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben. (Alexander von Humboldt)

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KingLoui
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Praxistest bestanden

Beitrag von KingLoui »

Bonni,

wie konnte ich nur zweifeln? Es scheint tatsächlich zu funktionieren! 8)
Am Sonntag gleich von drei SEK Fahrzeugen und zweimal Rennleitung grün-weiß überrundet worden, ohne rausgewunken zu werden. :wink:
 

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Fuelkiller
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Kleine Anfrage...

Beitrag von Fuelkiller »

der gesetzgeber hat nämlich den entsprechenden paragraph 30 der straßenverkehrsordnung überarbeitet, und das auch noch zum vorteil für viele geländewagenfahrer Very Happy

bislang durften als "lkw" zugelassene fahrzeuge mit einem anhänger gleich welcher art an sonn- und feiertagen NICHT fahren.
nun gilt eine praxisgerechtere regelung, die wahrscheinlich auch ausfluss der vielen verstöße gegen die alte regelung ist:
Hmmm...

Bonni, kannst Du mir da mal ´ne Quelle nennen? :o

In meinen Gesetzesbüchern steht das noch nicht ´drin. Der Beck - Verlag hat diesbezüglich einen Nachlauf von etwa einem halben Jahr. Ich habe also gestern fieberhaft im Internet gewühlt - und da auch nix gefunden.

Auch der Aktualitätendienst des BMJ wess von nix. Die letzte Änderung da ist die "Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin vom 13. Mai 2008" (BGBl I 2008, 830)

http://www.bundesrecht.juris.de/aktuDienst.html

Woher hast Du Deine Weisheit??

Gruß
Elmar
 

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KingLoui
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Beitrag von KingLoui »

*schnipschnipschnip*

Hi Elmar,

es gibt ein Rundschreiben des Verkehrsministeriums NRW, in dem das geschrieben steht. Eine Einigung auf der Verkehrsministerkonferenz, die vielleicht noch nicht in ordentliches Recht gegossen wurde.

:arrow: Vorlage
 

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fatz
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Beitrag von fatz »

KingLoui hat geschrieben::arrow: Vorlage
das deutsch von 2.6 ist aber auch n bissl seltsam. oder ist das die rechtsschraipreform? :wink:
 

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Verzweiflung...

Beitrag von Fuelkiller »

AAArrrgh !!!

der Link will nich!

...aber wenn ich das hier Geschriebene schon mal deute, dann ist diese Neuregelung wohl (erst) das Wunschdenken einiger Leute - dem die derzeitige Gesetzeslage (noch) eindeutig entgegensteht...

Ohne die Macht eines ministeriellen Rundschreibens anzweifeln zu wollen: noch werden Gesetze hier auf andere Art geändert! :mrgreen:

@bonni: ich freu mich ja, aber ich will hier vor einem bösen Erwachen bewahren :!:


Gruß
Elmar
 

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Beitrag von Norbert.N »

mmmhhh ... der link funzt :)

... und das Schreiben ist eindeutig :D (fast) ... klar, ein einstimmiger Beschluss der Verkehrsminister der Länder ist noch kein Gesetz, aber fast :roll: ... ohne jemanden dazu anstiften zu wollen eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat zu begehen - ich lege das Schreiben zu den Fahrzeugpapieren und ziehe es bei Bedarf ... und wenn es Stress geben sollte, wovon ich überhaupt nicht ausgehe, würde ich das gerichtlich klären lassen - im Vertrauen auf die Rechsstaatlichkeit und "im Zweifelsfalle für den Bürger" :oops:

Viele Grüße vom sonnigen Südrand vom Pott

Norbert
 

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BYFF
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Beitrag von BYFF »

hmmmmmmmm ?! im zweifel für den bürger ?!hmmmmmmm
:?
 

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bonni
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Beitrag von bonni »

ruhig blut- ihr seid aber wirklich misstrauisch! :wink:

der kleine könich hat recht:
konnte das rundschreiben des "ministeriums für bauen und verkehr" leider nicht kopieren bzw. hier hochladen; daniel hat es jetzt geschafft.

laut rundschreiben des ministeriums für bauen und verkehr NRW, datiert vom 13.februar 2008 heisst es u.a. :

"...letzte verkehrsministerkonferenz vom 09/10.oktober 2007 ...unbeschadet der gesetzlichen regelung in §30 III StVO bitte ich ab sofort wie folgt zu verfahren...
meine bisherigen erlasse zum sonn- und feiertagsfahrverbot... hebe ich hiermit auf! "


dieser erlass wurde zwischenzeitlich allen polizeibehörden in NRW zugesandt und gilt offiziell seit eben dem 13.februar 2008. und da es eine einvernehmliche BUNDESWEITE verkehrsministerkonferensentscheidung war, wage ich hier und jetzt zu behaupten, dass dieser erlass auch bundesweit gilt.

im übrigen wurde hier keine gesetz geschaffen oder elemantar geändert, sondern lediglich die auslegung bestimmter definitionen des gesetzestextes ( hier : ausnahmeregelungen ) per erlass neu ausgelegt. und da die StVO ein bundesgesetz ist, muss es natürlich auch bundesweit einheitlich sein. tja, nun haben die jungs der einzelnen verkehrsministerien die ausnahmeregelungen zum sonntagsfahrverbot neu geregelt.

in diesem sinne,
lieben gruß und glückauf!
 

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KingLoui
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Beitrag von KingLoui »

:oops: *räusper*

Das habe ich gar nicht selbst hochgeladen, bonni. Ist ein Service von einer Werkstatt hier im Revier...
 

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