erinnert ihr euch an das leidige thema "mit-dem-bomber-und-anhänger-am-wochenende-unterwegs-sein" hier im forum?
ist wohl schon eine zeitlang her, denn ich finde den beitrag nicht mehr.
auf alle fälle aber gibt es sogar auch bei diesem thema licht am horizont:
der gesetzgeber hat nämlich den entsprechenden paragraph 30 der straßenverkehrsordnung überarbeitet, und das auch noch zum vorteil für viele geländewagenfahrer
bislang durften als "lkw" zugelassene fahrzeuge mit einem anhänger gleich welcher art an sonn- und feiertagen NICHT fahren.
nun gilt eine praxisgerechtere regelung, die wahrscheinlich auch ausfluss der vielen verstöße gegen die alte regelung ist:
"...vom sonntagsfahrverbot sind ausgenommen:
1.1 - 1.5 ...
1.6 wohnwagenanhänger und andere anhänger, die zu sport- und freizeitzwecken hinter lastkraftwagen mit einer zulässigen gesamtmasse bis zu 3,5 to mitgeführt werden
..."
diese regelung gilt ab sofort.
nie wieder schlechtes gewissen, keine laufereien mehr für ausnahmegenehmigungen und alles wird gut
lieben gruß und glückauf!
der martin+


