Militärkolonne unterwegs!
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Kieler
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Militärkolonne unterwegs!
Hallo,
war heute mit meinem Lightweight Diesel auf der Autobahn unterwegs (das Grinsen werden sich dabei einige sicher nicht verkneifen können bei einem Marschtempo von 80 km/h, Overdrive ist aber in Erwartung). Es war die Rückfahrt von einem Oldtimerteilemarkt (incl. Militärteile), Autobahn 7, Höhe Neumünster, Richtung Norden. Auf der Gegenspur erblickte ich einen ähnlichen Militärwagen, außen bepackt und behängt mit Tarnnetz und allem möglichen Gerödel. Vom Auto war wirklich kaum noch etwas zu sehen. Dachte erst, wie der damit wohl durch den TÜV kommt und das der Glück hat, so nicht von der Polizei gesehen zu werden. Das war aber das erste Auto einer dänischen Militärkolonne, alle Geländewagen (Mercedes G) von denen waren außen so bepackt. Als Flaggen hatten die auf der Fahrerseite die blaue Kolonnenflagge und auf der Beifahrerseite den dänischen Wimpel. Die dänische Armee darf so wohl rumfahren. Dürfen wir das auch (mit unseren Landys)? Hat jemand Erfahrung, ob man voll aufgerödelt (Flaggen, Tarnnetz, Antennen, Spaten usw.) zu einem Treffen fahren darf? Oder kommt man so nur bis zur nächsten Kontrolle?
Viele Grüße
Kieler
war heute mit meinem Lightweight Diesel auf der Autobahn unterwegs (das Grinsen werden sich dabei einige sicher nicht verkneifen können bei einem Marschtempo von 80 km/h, Overdrive ist aber in Erwartung). Es war die Rückfahrt von einem Oldtimerteilemarkt (incl. Militärteile), Autobahn 7, Höhe Neumünster, Richtung Norden. Auf der Gegenspur erblickte ich einen ähnlichen Militärwagen, außen bepackt und behängt mit Tarnnetz und allem möglichen Gerödel. Vom Auto war wirklich kaum noch etwas zu sehen. Dachte erst, wie der damit wohl durch den TÜV kommt und das der Glück hat, so nicht von der Polizei gesehen zu werden. Das war aber das erste Auto einer dänischen Militärkolonne, alle Geländewagen (Mercedes G) von denen waren außen so bepackt. Als Flaggen hatten die auf der Fahrerseite die blaue Kolonnenflagge und auf der Beifahrerseite den dänischen Wimpel. Die dänische Armee darf so wohl rumfahren. Dürfen wir das auch (mit unseren Landys)? Hat jemand Erfahrung, ob man voll aufgerödelt (Flaggen, Tarnnetz, Antennen, Spaten usw.) zu einem Treffen fahren darf? Oder kommt man so nur bis zur nächsten Kontrolle?
Viele Grüße
Kieler
Military Land-Rover "Lightweight", Diesel, Bj. 1976 (ex Niederlande)
Defender 110 TD5 in "Libyen Sand matt"
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95ke84
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Moin,
also manchmal gibt es ja Wegelagerer, aber es ist doch nicht so, daß auf der Autobahn Straßensperren in regelmäßigen Abständen aufgebaut sind.
Einfacher gesagt: (Schwammig) Dürfen darfst Du es eigentlich nicht, aber über alles läßt sich streiten. Ich würde es mal so auslegen, daß Du alles mögliche an Dein Auto bindest, solange niemand zu Schaden kommt. Das heißt für Dich freie Sicht, keine harten überstehenden Gegenstände, unverlierbar. Das wäre dann Ladung. Soweit ich weiß, steht auch nirgendwo geschrieben, daß man zum Transport auf dem Dach einen Gepäckträger verwenden muß. Mit unseren Fahrzeugen werden Transporte auf dem Dach doch einfacher. Kratzer auf dem teuren (Hochglanz)-Lack verkraften wir besser als ein Passat-Fahrer.
Mehrere Fahrten voll aufgerödelt auf der A2 nach Bergen-Hohne waren bis jetzt kein Problem für mich.
Manchmal habe ich auch das Gefühl, das vorbeikommende Streifenwagen den Landy gar nicht als zivilen deutschen Landy identifizieren, sondern über das Aussehen direkt darüber hinweggehen. Vielleicht sagt ihnen das Unterbewußtsein, daß es sich ja nur um einen militärischen handeln kann.
Ich bitte darum, obiges als etwas schwammig anzusehen. Vielleicht kann Bonni etwas mehr, nicht so schwammiges, dazu sagen.
also manchmal gibt es ja Wegelagerer, aber es ist doch nicht so, daß auf der Autobahn Straßensperren in regelmäßigen Abständen aufgebaut sind.
Einfacher gesagt: (Schwammig) Dürfen darfst Du es eigentlich nicht, aber über alles läßt sich streiten. Ich würde es mal so auslegen, daß Du alles mögliche an Dein Auto bindest, solange niemand zu Schaden kommt. Das heißt für Dich freie Sicht, keine harten überstehenden Gegenstände, unverlierbar. Das wäre dann Ladung. Soweit ich weiß, steht auch nirgendwo geschrieben, daß man zum Transport auf dem Dach einen Gepäckträger verwenden muß. Mit unseren Fahrzeugen werden Transporte auf dem Dach doch einfacher. Kratzer auf dem teuren (Hochglanz)-Lack verkraften wir besser als ein Passat-Fahrer.
Mehrere Fahrten voll aufgerödelt auf der A2 nach Bergen-Hohne waren bis jetzt kein Problem für mich.
Manchmal habe ich auch das Gefühl, das vorbeikommende Streifenwagen den Landy gar nicht als zivilen deutschen Landy identifizieren, sondern über das Aussehen direkt darüber hinweggehen. Vielleicht sagt ihnen das Unterbewußtsein, daß es sich ja nur um einen militärischen handeln kann.
Ich bitte darum, obiges als etwas schwammig anzusehen. Vielleicht kann Bonni etwas mehr, nicht so schwammiges, dazu sagen.
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Fuelkiller
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Ladung
Hallo zusammen,
habe mich eben aus Interesse mal durch die StVO gelesen. Die für die Ladung eines KFZ massgebliche Norm ist § 22 StVO.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php
Wenn man das zusammenfasst, dann darf die Ladung
- nicht verrutschen, umfallen oder hin-und herrollen,
- nicht nach vorne überstehen,
- hinten nicht mehr als 1,5m herausragen, ohne gekennzeichnet zu sein,
- nicht mehr als 40cm seitlich über die Fahrzeugleuchten hinausragen, ohne
kenntlich gemacht zu sein,
- mitsamt Fzg. 2,55m Breite und 4m Höhe nicht überschreiten.
-ausserdem darf nach § 23 Abs.1 Satz 1 StVO die Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden. Ein Zelt auf der Motorhaube ist also eher grenzwertig.
In der Praxis die größte Schwierigkeit sehe ich in der "Vollbremsfestigkeit", bzw. darin, diese dem evtl kontrollierenden Sherriff klarzumachen.
Ansonsten können wir auch so fahren.
Gruß
Elmar
habe mich eben aus Interesse mal durch die StVO gelesen. Die für die Ladung eines KFZ massgebliche Norm ist § 22 StVO.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php
Wenn man das zusammenfasst, dann darf die Ladung
- nicht verrutschen, umfallen oder hin-und herrollen,
- nicht nach vorne überstehen,
- hinten nicht mehr als 1,5m herausragen, ohne gekennzeichnet zu sein,
- nicht mehr als 40cm seitlich über die Fahrzeugleuchten hinausragen, ohne
kenntlich gemacht zu sein,
- mitsamt Fzg. 2,55m Breite und 4m Höhe nicht überschreiten.
-ausserdem darf nach § 23 Abs.1 Satz 1 StVO die Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden. Ein Zelt auf der Motorhaube ist also eher grenzwertig.
In der Praxis die größte Schwierigkeit sehe ich in der "Vollbremsfestigkeit", bzw. darin, diese dem evtl kontrollierenden Sherriff klarzumachen.
Ansonsten können wir auch so fahren.
Gruß
Elmar
Zuletzt geändert von Fuelkiller am 07.05.2007, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Bedford
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siggi109
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ich glaube(?)die kolonnenflagge darf nicht gefahren werden.............Bedford hat geschrieben:Hallo Jungs
Wir vom BTC fahren nur voll aufgerödelt zum Treffen! Egal ob es der Landrover ,Ferret oder Bedford ist , alles muss original aufgerödelt sein!
Wir machen dieses schon seid ca 25 Jahren und in dieser Zeit habe ich nicht einmal schlechte erfahrungen damit gemacht!!
MFG olli
gruss siggi109
nur ein doofer rammt nen rover.
( 21 GX 56 )
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bonni
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hallo!
es freut mich zu lesen, dass es doch noch einige unter uns gibt, die sich ernsthafte gedanken darum machen, ob und wie sie auf einigermaßen rechtlich einwandfreien pfaden wandeln können
aber im ernst: elmar hat eigentlich den entsprechenden gesetzestext zusammengefasst.
anbauteile sind so lange problemlos, wie sie
1. nicht über die gesamtmaße seitlich, vorne, hinten ( siehe oben ) hinausragen
2. keine scharfkantigen bereiche aufweisen
und
3. so befestigt sind, dass sie den vorschriften über ladungssicherung entsprechen! heisst mit einfachen worten: die ladung bzw. teile müssen so befestigt sein, dass sie nicht nur bei extremen fahrmanövern, sondern auch im falle eines unfalls dort bleiben, wo sie sind und nicht zu gefährlichen flugkörpern werden.
das gilt übrigens AUCH für die kisten und gegenstände, die ihr auf der regulären ladefläche respektive in eurem sankey transportiert
also: gesamtmaße beachten und ordentliche zurrgurte benutzen!
zum thema konvoi-fahren:
es besteht grundsätzlich die möglichkeit, im offiziellen konvoi zu fahren, aber dann mit allen rechten und pflichten!
habe gerade den gesetzestext nicht zur hand, weiss aber folgendes ziemlich sicher:
1. anmeldepflicht bei der straßenverkehrsbehörde
( also nur für bestimmte und planbare fahrten )
notwendig ab einer bestimmten fahrzeugmenge, respektive der dadurch übermäßigen fahrbahnbenutzung
2. kolonnenführer als verantwortlicher zu benennen
3. kenntlichmachung als kolonne für andere verkehrsteilnehmer
zum beispiel mit eingeschaltetem fahrlicht
beflaggung auch möglich
4. kolonnenregeln besprechen und einhalten
dazu gehört das verhalten innerhalb der kolonne: abstand zwischen den fahrzeugen, keine "fremdfahrzeuge" innerhalb der kolonne, sonderregeln bei passieren von lichtzeichenanlagen für reine bzw. "gemischte" kolonnen
solltet ihr jedoch nur an einer, sagen wir "kolonnenähnlichen" ausfahrt mit einer handvoll exmods interessiert sein, dann würde bei strikter beachtung der üblichen regeln der straßenverkehrsordnung ( also: keine beanspruchung von kolonnenrechten ) kein schutzmann etwas sagen, wenn ihr dazu mit flaggen fahrt
aber obacht:
wie immer im leben gibt es manchmal exmod-fahrer, die in ihrem eifer die realität aus dem auge verlieren und schutzmänner, die kleinkariert sind...
hoffe, geholfen zu haben.
in diesem sinne, lieben gruß und glückauf!
der martin+
es freut mich zu lesen, dass es doch noch einige unter uns gibt, die sich ernsthafte gedanken darum machen, ob und wie sie auf einigermaßen rechtlich einwandfreien pfaden wandeln können
aber im ernst: elmar hat eigentlich den entsprechenden gesetzestext zusammengefasst.
anbauteile sind so lange problemlos, wie sie
1. nicht über die gesamtmaße seitlich, vorne, hinten ( siehe oben ) hinausragen
2. keine scharfkantigen bereiche aufweisen
und
3. so befestigt sind, dass sie den vorschriften über ladungssicherung entsprechen! heisst mit einfachen worten: die ladung bzw. teile müssen so befestigt sein, dass sie nicht nur bei extremen fahrmanövern, sondern auch im falle eines unfalls dort bleiben, wo sie sind und nicht zu gefährlichen flugkörpern werden.
das gilt übrigens AUCH für die kisten und gegenstände, die ihr auf der regulären ladefläche respektive in eurem sankey transportiert
also: gesamtmaße beachten und ordentliche zurrgurte benutzen!
zum thema konvoi-fahren:
es besteht grundsätzlich die möglichkeit, im offiziellen konvoi zu fahren, aber dann mit allen rechten und pflichten!
habe gerade den gesetzestext nicht zur hand, weiss aber folgendes ziemlich sicher:
1. anmeldepflicht bei der straßenverkehrsbehörde
( also nur für bestimmte und planbare fahrten )
notwendig ab einer bestimmten fahrzeugmenge, respektive der dadurch übermäßigen fahrbahnbenutzung
2. kolonnenführer als verantwortlicher zu benennen
3. kenntlichmachung als kolonne für andere verkehrsteilnehmer
zum beispiel mit eingeschaltetem fahrlicht
beflaggung auch möglich
4. kolonnenregeln besprechen und einhalten
dazu gehört das verhalten innerhalb der kolonne: abstand zwischen den fahrzeugen, keine "fremdfahrzeuge" innerhalb der kolonne, sonderregeln bei passieren von lichtzeichenanlagen für reine bzw. "gemischte" kolonnen
solltet ihr jedoch nur an einer, sagen wir "kolonnenähnlichen" ausfahrt mit einer handvoll exmods interessiert sein, dann würde bei strikter beachtung der üblichen regeln der straßenverkehrsordnung ( also: keine beanspruchung von kolonnenrechten ) kein schutzmann etwas sagen, wenn ihr dazu mit flaggen fahrt
aber obacht:
wie immer im leben gibt es manchmal exmod-fahrer, die in ihrem eifer die realität aus dem auge verlieren und schutzmänner, die kleinkariert sind...
hoffe, geholfen zu haben.
in diesem sinne, lieben gruß und glückauf!
der martin+
in memoriam 95 KE 77
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95ke84
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Kieler
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Hallo,
die Ladung (=Ausrüstung) würde die Breite von 2,55 m nicht überschreiten und auch nicht mehr als 40 cm über die Lampen (Begrenzungsleuchten) seitlich überstehen (gem. Fuelkiller erlaubt).
Damit würde sie die Abmessungen des Autos seitlich allerdings überschreiten (was lt. @Bonni wieder verboten ist
), sonst könnte man ja gleich alles im Innenraum stapeln.
Ob eine nach obigen Vorschriften seitlich angebrachte Antenne (sie wäre mit drei Schrauben zu entfernen/NL-Version) bei einer Verkehrskontrolle auch als "Ladung" anerkannt wird, wäre wohl Ansichtssache, mehr als 40 cm steht sie jedenfalls nicht über die Begrenzungslichter.
Das die Kolonnenfahne (als Dekoration) erlaubt ist, scheint ja einheitliche Meinung zu sein.
Hätte schon befürchtet, daß es Anforderungen an die Splitterfestigkeit des Flaggenstockes geben könnte. Bei mir (NL-Version) kommt die nämlich an die vordere Stoßstange links oder/und rechts und weht über dem Kotflügel/der Motorhaube.
Viele Grüße
Kieler
die Ladung (=Ausrüstung) würde die Breite von 2,55 m nicht überschreiten und auch nicht mehr als 40 cm über die Lampen (Begrenzungsleuchten) seitlich überstehen (gem. Fuelkiller erlaubt).
Ob eine nach obigen Vorschriften seitlich angebrachte Antenne (sie wäre mit drei Schrauben zu entfernen/NL-Version) bei einer Verkehrskontrolle auch als "Ladung" anerkannt wird, wäre wohl Ansichtssache, mehr als 40 cm steht sie jedenfalls nicht über die Begrenzungslichter.
Das die Kolonnenfahne (als Dekoration) erlaubt ist, scheint ja einheitliche Meinung zu sein.
Viele Grüße
Kieler
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Volker
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Bei meinen Fahrzeugerstabnahmen wurde die Breite immer von Außenspiegel zu Außenspiegel gemessen.Ob eine nach obigen Vorschriften seitlich angebrachte Antenne (sie wäre mit drei Schrauben zu entfernen/NL-Version) bei einer Verkehrskontrolle auch als "Ladung" anerkannt wird, wäre wohl Ansichtssache, mehr als 40 cm steht sie jedenfalls nicht über die Begrenzungslichter.![]()
Mehr als der Spiegel trägt der Antennenfuß auch nicht auf.
Die Länge wird von Stoßstange vorn bis Natokupplung / Bumper hinten gemessen. Damit ist alles, was an Hecktür / -klappe üblicher Weise befestigt ist innerhalb der Fahrzeuglänge.
Damit ich nichts verliere (und es dann wieder beschaffen müßte) achte ich doch selbstverständlich darauf, daß alles gut fest ist.
Darum verstehe ich diese Diskussion hier so recht nicht.
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Bedford
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Hallo JungsVolker hat geschrieben:Bei meinen Fahrzeugerstabnahmen wurde die Breite immer von Außenspiegel zu Außenspiegel gemessen.Ob eine nach obigen Vorschriften seitlich angebrachte Antenne (sie wäre mit drei Schrauben zu entfernen/NL-Version) bei einer Verkehrskontrolle auch als "Ladung" anerkannt wird, wäre wohl Ansichtssache, mehr als 40 cm steht sie jedenfalls nicht über die Begrenzungslichter.![]()
Mehr als der Spiegel trägt der Antennenfuß auch nicht auf.
Die Länge wird von Stoßstange vorn bis Natokupplung / Bumper hinten gemessen. Damit ist alles, was an Hecktür / -klappe üblicher Weise befestigt ist innerhalb der Fahrzeuglänge.
Damit ich nichts verliere (und es dann wieder beschaffen müßte) achte ich doch selbstverständlich darauf, daß alles gut fest ist.
Darum verstehe ich diese Diskussion hier so recht nicht.
wie schon gesagt wir fahren schon 25 Jahre mit allen Geraffel auf dem Landys zu ´den Treffen bisher hatten wir noch nie irgendeine schlechte Erfahrung damit gemacht GRÜNWEIS ODER SILBER BLAU heutzutage
MFG olli
Nicht mehr da!
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DasOrakelvonBrakel
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Fuelkiller
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Polonäse...
Hallo zusammen,
hier kann ich nun auch wieder ungefragt meinen Senf zum Kolonnefahren dazugeben:
Auch dieses ist in der StVO geregelt, und zwar unter § 27.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_27.php
Hierzu gibt es dann noch Kommentierungen. Die sagen, dass "geschlossene Verbände" geordnete, einheitlich geführte und als ganzes erkennbare Personen- oder Fahrzeugmehrheiten sind:
Maßgebend sind einheitliche Führung, geschlossene Bewegung, bei Fahrzeugen auch einheitliche Kennzeichnung (Wimpel, Schilder, Fz. Art und -farbe, u.U. auch Beleuchtung und fahren mit vorgeschriebenem Abstand, weil die geschlossene Gliederung bei ihnen sonst nicht ohne weiteres zu erkennen ist.
Im Rahmen der StVO ist die Kolonne wie EIN Verkehrsteilnehmer zu behandeln mit der Folge, dass z.B. nach berechtigtem Einfahren in eine Kreuzung oder Passieren einer Einmündung durch das erste Fzg. der Kolonne die einzelnen dem Verband angehörenden Fahrzeuge trotz nunmehr auftauchender bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer (rechts vor links, Verkehrszeichen oder LZA - Regelung) nicht wartepflichtig werden. Jedoch dürfen Fahrzeugführer im Verband nicht blind dem vorausfahrenden folgen und das Verbandsvorrecht erzwingen.
Solange der Zusammenhang der KFZe erkennbar ist (Kennzeichnung, Fz.-Typ, Abstände) ist der Verband geschlossen und unterliegt den Regeln gemäß § 27 auch wenn er Lücken für den übrigen Verkehr zum überholen oder Durchqueren freihält. Bilden sich größere Lücken im Verband, so entfällt das Merkmal des geschlossenen Verbandes.
Da das Verbandsvorrecht andere Verkehrsregeln zurückdrängt, muß die Verbandszugehörigkeit jedes einzelnen Fahrzeuges unmissverständlich erkennbar sein, ohne weitere Überlegungen zu erfordern, einheitliche Bauweise und Abblendlicht bei Tage reichen nicht aus.
(Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 27 Rn. 1 m.w.N.)
Diese Regelung ist auch für "Zivilisten" einschlägig. Als Beispiele werden auch Radfahrer und "erwachsene Sportschüler in Marschformation" genannt. Der einzige Unterschied zwischen uns und "echten" Militärs ist, dass diese auch ggfs. nach § 35 StVO von der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung befreit sind und Kolonnen nicht anmelden müssten, während "Zivilisten" eine Kolonnenfahrt im Zweifelsfalle als "Sondernutzung" von der Staßenverkehrsbehörde abgenickt bekommen müssen.
Gruß
Elmar
hier kann ich nun auch wieder ungefragt meinen Senf zum Kolonnefahren dazugeben:
Auch dieses ist in der StVO geregelt, und zwar unter § 27.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_27.php
Hierzu gibt es dann noch Kommentierungen. Die sagen, dass "geschlossene Verbände" geordnete, einheitlich geführte und als ganzes erkennbare Personen- oder Fahrzeugmehrheiten sind:
Maßgebend sind einheitliche Führung, geschlossene Bewegung, bei Fahrzeugen auch einheitliche Kennzeichnung (Wimpel, Schilder, Fz. Art und -farbe, u.U. auch Beleuchtung und fahren mit vorgeschriebenem Abstand, weil die geschlossene Gliederung bei ihnen sonst nicht ohne weiteres zu erkennen ist.
Im Rahmen der StVO ist die Kolonne wie EIN Verkehrsteilnehmer zu behandeln mit der Folge, dass z.B. nach berechtigtem Einfahren in eine Kreuzung oder Passieren einer Einmündung durch das erste Fzg. der Kolonne die einzelnen dem Verband angehörenden Fahrzeuge trotz nunmehr auftauchender bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer (rechts vor links, Verkehrszeichen oder LZA - Regelung) nicht wartepflichtig werden. Jedoch dürfen Fahrzeugführer im Verband nicht blind dem vorausfahrenden folgen und das Verbandsvorrecht erzwingen.
Solange der Zusammenhang der KFZe erkennbar ist (Kennzeichnung, Fz.-Typ, Abstände) ist der Verband geschlossen und unterliegt den Regeln gemäß § 27 auch wenn er Lücken für den übrigen Verkehr zum überholen oder Durchqueren freihält. Bilden sich größere Lücken im Verband, so entfällt das Merkmal des geschlossenen Verbandes.
Da das Verbandsvorrecht andere Verkehrsregeln zurückdrängt, muß die Verbandszugehörigkeit jedes einzelnen Fahrzeuges unmissverständlich erkennbar sein, ohne weitere Überlegungen zu erfordern, einheitliche Bauweise und Abblendlicht bei Tage reichen nicht aus.
(Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 27 Rn. 1 m.w.N.)
Diese Regelung ist auch für "Zivilisten" einschlägig. Als Beispiele werden auch Radfahrer und "erwachsene Sportschüler in Marschformation" genannt. Der einzige Unterschied zwischen uns und "echten" Militärs ist, dass diese auch ggfs. nach § 35 StVO von der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung befreit sind und Kolonnen nicht anmelden müssten, während "Zivilisten" eine Kolonnenfahrt im Zweifelsfalle als "Sondernutzung" von der Staßenverkehrsbehörde abgenickt bekommen müssen.
Gruß
Elmar
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Volker
- Quasselstrippe
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- Registriert: 22.04.2005, 13:09
Re: Polonäse...
Mal abgesehen von der Theorie, wir hatten vor ein paar Jahren anläßlich einer LR-Großveranstaltung uns in der Praxis damit auseinander gesetzt.Auch dieses ist in der StVO geregelt, und zwar unter § 27.
Tut es euch nicht an. Das wird nix!
Bleibt offiziell bei Einzelfahrzeugen die sich getroffen haben, weil sie zufällig alle das selbe Ziel haben.
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dartmoor
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...recht hat er, das wird nichts.
wir haben vor jahren in SH versucht kolonnenfahrten für katastrophenschutzübungen genhemigt zu bekommen. antwort aus kiel wird grundsätzlich nicht genehmigt.
bei einer übung war ein fehler in der genehmigung das k-fahrten zulies.
wir starteten mit fünf fahrzeugen - Fahrlicht - Blaulicht - Ausflaggung
nach der dritten kreuzung liess ich den verband auflösen weil die gefährdung meines Zuges - durch zivile Kfz in keinem verhältnis stand.
der normale kraftfahrer hat keine ahnung vom kolonnen fahren und verhält sich auch so.
KIELER: die ausflaggung von zivilen fahrzeugen z.B. mit blauer Flagge im öffentlichen Bereich ist verboten - du bist keine kolonne
wir haben vor jahren in SH versucht kolonnenfahrten für katastrophenschutzübungen genhemigt zu bekommen. antwort aus kiel wird grundsätzlich nicht genehmigt.
bei einer übung war ein fehler in der genehmigung das k-fahrten zulies.
wir starteten mit fünf fahrzeugen - Fahrlicht - Blaulicht - Ausflaggung
nach der dritten kreuzung liess ich den verband auflösen weil die gefährdung meines Zuges - durch zivile Kfz in keinem verhältnis stand.
der normale kraftfahrer hat keine ahnung vom kolonnen fahren und verhält sich auch so.
KIELER: die ausflaggung von zivilen fahrzeugen z.B. mit blauer Flagge im öffentlichen Bereich ist verboten - du bist keine kolonne