Steuer
Moderator: Moderatoren
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95ke84
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Steuer
Tach alle!
Heute hat bei mir auch die Steuer zugeschlagen. Das Finanzamt Detmold möchte von mir 1.500,00 Teuronen Nachzahlung. In Zukunft 969,00 Teuro per anno.
Somit war er mal ein Wohnmobil.
Heute hat bei mir auch die Steuer zugeschlagen. Das Finanzamt Detmold möchte von mir 1.500,00 Teuronen Nachzahlung. In Zukunft 969,00 Teuro per anno.
Somit war er mal ein Wohnmobil.
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Bedford
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Steuer
Wohnmobil !!!!!! Du hast einen GB Army Laster 1 Tonne zuladung
Dann schnell zum Tüv und LKW von machen lasssen!
Wenn sie das so nicht wollen eben einTruck cab draufbauen dann kann keiner mehr was sagen !
Kannst du ja hinterher wieder runterbauen!!
MFG oliver
Dann schnell zum Tüv und LKW von machen lasssen!
Wenn sie das so nicht wollen eben einTruck cab draufbauen dann kann keiner mehr was sagen !
Kannst du ja hinterher wieder runterbauen!!
MFG oliver
Nicht mehr da!
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Miss Marple
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Re: Steuer
Tja, bei mir ist es mit meinem 110er Station ähnlich, die wollen 1100 Nachzahlung.95ke84 hat geschrieben:Tach alle!
Heute hat bei mir auch die Steuer zugeschlagen. Das Finanzamt Detmold möchte von mir 1.500,00 Teuronen Nachzahlung. In Zukunft 969,00 Teuro per anno.
Somit war er mal ein Wohnmobil.
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Bedford
- Labertasche
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Hallo
Bei ein 5 Türer Landy sieht das ganz anders aus der wir als PKW eingestuft weil es ja auch einer ist! Dort bekommt man keine LKW Zulassung mehr für! Aber bei einen 2 Türer ist das kein Problem mit der LKW zulassung!! Pick Up dach drauf und hinfahren zeigen und dann das Dach wieder runter Plane spriegel drauf oder so!
MFG olli
Bei ein 5 Türer Landy sieht das ganz anders aus der wir als PKW eingestuft weil es ja auch einer ist! Dort bekommt man keine LKW Zulassung mehr für! Aber bei einen 2 Türer ist das kein Problem mit der LKW zulassung!! Pick Up dach drauf und hinfahren zeigen und dann das Dach wieder runter Plane spriegel drauf oder so!
MFG olli
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95ke84
- Quasselstrippe
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@miss marple
Bei Deiner Vorführung könnte es etwas schwieriger sein, als bei meinem 110er HT. Du hast die Trennwand nicht drin und in den Seiten befinden sich Seitenscheiben.
Einspruch einlegen ist auf jeden erforderlich. Du solltest Dir aber mal www.proallrad.com durch den Kopf gehen lassen. Ein Einspruch nach Beitritt durch den Verein ist einfacher . Erstens haben die sich mit der Thematik intensivst auseinandergesetzt, zweitens wird eine dem Einspruch wahrscheinlich folgende Klage durch die Masse günstiger.
Ruf einfach mal unter der auf der Homepage unter "Verein > Mitgliedsantrag" angebenen Telefonnummer an und sprech mal mit dem Initiator. Danach wird einiges klarer sein, vor allem wie der nächste Schritt ist.
Starte vor allem keine Aktionen, die unüberlegt sind!
Hier ist echte Strategie gefragt. Achte nur unbedingt auf die Frist des Einspruchs. Die Frist ist auf Deinem Steuerbescheid genau definiert. Von Deiner Seite besteht Handlungsbedarf! Machst Du nichts, wird alles schwieriger.
Bei Deiner Vorführung könnte es etwas schwieriger sein, als bei meinem 110er HT. Du hast die Trennwand nicht drin und in den Seiten befinden sich Seitenscheiben.
Einspruch einlegen ist auf jeden erforderlich. Du solltest Dir aber mal www.proallrad.com durch den Kopf gehen lassen. Ein Einspruch nach Beitritt durch den Verein ist einfacher . Erstens haben die sich mit der Thematik intensivst auseinandergesetzt, zweitens wird eine dem Einspruch wahrscheinlich folgende Klage durch die Masse günstiger.
Ruf einfach mal unter der auf der Homepage unter "Verein > Mitgliedsantrag" angebenen Telefonnummer an und sprech mal mit dem Initiator. Danach wird einiges klarer sein, vor allem wie der nächste Schritt ist.
Starte vor allem keine Aktionen, die unüberlegt sind!
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Volker
- Quasselstrippe
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Mal wieder ein typischer "Kronshage", der hier in dieser Form nicht unkommentiert stehen bleiben darf:Bedford hat geschrieben:... Aber bei einen 2 Türer ist das kein Problem mit der LKW zulassung!! Pick Up dach drauf und hinfahren zeigen und dann das Dach wieder runter Plane spriegel drauf oder so!
MFG olli
Baut man sein Fahrzeug um, sind hieraus selbstverständlich auch die ggf. zutreffenden, begünstigenden steuerlichen Folgen zu ziehen.
Baut man aber anschließend zurück und will die Steuerbegünstigung behalten, in dem man darüber keine oder falsche Angaben macht, dürfte das in der Regel als Steuerhinterziehung auszulegen sein.
§ 370 AO Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
...
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bonni
- Sturmvogel
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- Registriert: 22.04.2005, 06:05
- Wohnort: wuppertal
danke, volker!
im übrigen hat die art des aufbaus nicht unbedingt etwas mit der klassifizierung zum "LKW" zu tun, denn:
es ist hier absolut UNERHEBLICH, ob mein land rover nun ein truck cab, plane und spriegel oder ein hardtop hat:
er kann in allen drei varianten als LKW zugelassen werden.
es kommt beim umbau eines pkw zum lkw vielmehr auf zusätzliche eigenarten an, die ein fahrzeug zu einem lastkraftwagen machen, nämlich unter anderem:
eine ladefläche, die größe prozentual zur gesamtlänge gemessen
zwei, max. drei sitze ( sitzfläche ausschließlich im bereich des "füherhauses" )
in der regel erforderliche trennwand zwischen führerhaus und ladefläche
kein einfaches rückbauen zu einem pkw möglich, z.b. durch verschweißen der sitzbefestigungen hinten, der sicherheitsgurtaufnahmen, unter umständen verschließen/umbau der seitenfenster
es stimmt, dass die bisherige möglichkeit weggefallen ist, einen 4x4 als sogenanntes kombinationsfahrzeug einstufen zu lassen ( sowohl pkw als auch lkw nutzung ). dies war oft und gern vor allem von cayenne-, touareg-, x5-, m-klasse- und diverse japaner-fahrern genutzt, um ihre boliden finanzgünstig mit lkw-steuerklasse zu fahren: diese fahrzeuge haben in 99% der fälle nie mehr als ein päckchen, die reitutensilien der fahrerin oder die kiddies zur schule transportiert ( aaaaltes streitthema... )
unsere landies hier sind in der regel schon bei der army als lkw gelaufen ( light/medium utility truck ) mit unterschiedlichen aufbauten. eine zulassung beim deutschen tüv läuft dann in der regel auch problemlos als "reinrassiger" lkw.
ich zahle zur zeit noch immer für meinen bomber 172 euro steuern.
wer hinten weitere türen und sitze hat, kann damit kaum als lkw besteuert werden.
martin+
im übrigen hat die art des aufbaus nicht unbedingt etwas mit der klassifizierung zum "LKW" zu tun, denn:
es ist hier absolut UNERHEBLICH, ob mein land rover nun ein truck cab, plane und spriegel oder ein hardtop hat:
er kann in allen drei varianten als LKW zugelassen werden.
es kommt beim umbau eines pkw zum lkw vielmehr auf zusätzliche eigenarten an, die ein fahrzeug zu einem lastkraftwagen machen, nämlich unter anderem:
eine ladefläche, die größe prozentual zur gesamtlänge gemessen
zwei, max. drei sitze ( sitzfläche ausschließlich im bereich des "füherhauses" )
in der regel erforderliche trennwand zwischen führerhaus und ladefläche
kein einfaches rückbauen zu einem pkw möglich, z.b. durch verschweißen der sitzbefestigungen hinten, der sicherheitsgurtaufnahmen, unter umständen verschließen/umbau der seitenfenster
es stimmt, dass die bisherige möglichkeit weggefallen ist, einen 4x4 als sogenanntes kombinationsfahrzeug einstufen zu lassen ( sowohl pkw als auch lkw nutzung ). dies war oft und gern vor allem von cayenne-, touareg-, x5-, m-klasse- und diverse japaner-fahrern genutzt, um ihre boliden finanzgünstig mit lkw-steuerklasse zu fahren: diese fahrzeuge haben in 99% der fälle nie mehr als ein päckchen, die reitutensilien der fahrerin oder die kiddies zur schule transportiert ( aaaaltes streitthema... )
unsere landies hier sind in der regel schon bei der army als lkw gelaufen ( light/medium utility truck ) mit unterschiedlichen aufbauten. eine zulassung beim deutschen tüv läuft dann in der regel auch problemlos als "reinrassiger" lkw.
ich zahle zur zeit noch immer für meinen bomber 172 euro steuern.
wer hinten weitere türen und sitze hat, kann damit kaum als lkw besteuert werden.
martin+
in memoriam 95 KE 77
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95ke84
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@bonni
Doch es geht, in Form der Neun-Sitzer-Regelung. Wie weit diese Thematik fortgeschritten ist, ist jedoch nur wirklich klar über Proallrad zu erfahren. Daher hatte ich ja in meinem ersten Beitrag bereits auf den Verein hingewiesen und zur Strategie ermahnt. Außerdem gibt es in der Besteuerung keinen "LKW" in unserer Klasse. Es gibt nur "andere Fahrzeuge", die wegen einer zweckgebundenen Ausstattung oder sowieso durchaus nach Gewicht besteuert werden. Dasselbe gilt für PKW im bekannten Sinne wenn auch hier eine Zweckgebundenheit vorliegt.
Miss Marple muß also den individuellen Sachverhalt des 110er genauestens klären und mit der Getzeslage in Einklang bringen! Nur dann kann das Vorgehen Früchte tragen.
Doch es geht, in Form der Neun-Sitzer-Regelung. Wie weit diese Thematik fortgeschritten ist, ist jedoch nur wirklich klar über Proallrad zu erfahren. Daher hatte ich ja in meinem ersten Beitrag bereits auf den Verein hingewiesen und zur Strategie ermahnt. Außerdem gibt es in der Besteuerung keinen "LKW" in unserer Klasse. Es gibt nur "andere Fahrzeuge", die wegen einer zweckgebundenen Ausstattung oder sowieso durchaus nach Gewicht besteuert werden. Dasselbe gilt für PKW im bekannten Sinne wenn auch hier eine Zweckgebundenheit vorliegt.
Miss Marple muß also den individuellen Sachverhalt des 110er genauestens klären und mit der Getzeslage in Einklang bringen! Nur dann kann das Vorgehen Früchte tragen.
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KingLoui
- Quasselstrippe
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Wer suchet, der findet.Volker hat geschrieben:... in der Regel als Steuerhinterziehung auszulegen sein.
Es ist grundsätzlich Auslegungssache des Finanzamtes. Das gibt es z.B. schon erhebliche Unterschiede zw. Duisburg, Essen und Mülheim. Daher ist neben dem Einspruch bzw. Zahlung unter Vorbehalt eine persönliche Fürsprache oder zumindest ein freundlicher Telefonanruf bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/-in empfehlenswert. Auch wenn es mit so einer Zahlungsauforderung im Briefkasten erstmal schwerfallen dürfte, da noch freundlich und sachlich zu bleiben.
Bonni hat die Merkmale des LKW genannt. Ob nun tatsächlich die Verankerungspunkte für die ausgebaute Sitzbank verschweißt werden müssen, eine Trennwand (in welcher Form und Höhe auch immer) eingebaut werden muß, die hinteren Seitenscheiben verblecht werden müssen, entscheidet wie gesagt, das örtliche Finanzamt.
www.halt-umweltzone.de
www.stoppt-die-umweltzone.de
www.stoppt-die-umweltzone.de
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Bedford
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Volker hat geschrieben:Mal wieder ein typischer "Kronshage", der hier in dieser Form nicht unkommentiert stehen bleiben darf:Bedford hat geschrieben:... Aber bei einen 2 Türer ist das kein Problem mit der LKW zulassung!! Pick Up dach drauf und hinfahren zeigen und dann das Dach wieder runter Plane spriegel drauf oder so!
MFG olli
Baut man sein Fahrzeug um, sind hieraus selbstverständlich auch die ggf. zutreffenden, begünstigenden steuerlichen Folgen zu ziehen.
Baut man aber anschließend zurück und will die Steuerbegünstigung behalten, in dem man darüber keine oder falsche Angaben macht, dürfte das in der Regel als Steuerhinterziehung auszulegen sein.
§ 370 AO Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
...
Mal wieder der Typische Anwalt Volker!!
Muss du den Anwalt denn immer so raushängen lassen, jeder weis das doch !
Du hast du natürlich wieder Recht mit deinen Steuern!!
Man darf nichts verbotenes tun!!
Und Steuer hinterziehn erst Recht nicht!
Ich als Unternehmer weis das natürlich, aber man darf mit dem Truck cap zum Tüv fahren sich eine LKW Zulassung eintragen lassen ! Ist ja ganz klar das man sich auf dem Wege die Plane und Spriegel auch gleich mit eintragen lässt!
MFG
OLIVER KRONSHAGE
Nicht mehr da!
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Fuelkiller
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Gut gemeinter Rat...
Hallo Bedford,
Volker wollte Dir nur etwas Gutes tun. Dein evtl. als Aufforderung auszulegender Post hätte Dich nämlich in Teufels Küche bringen können.
Warum?
Lies hier:
Und wenn doch... ´ruf mich an oder schick ´ne PN.
Ich mach nämlich schwerpunktmäßig Strafrecht.
Gruß
Elmar
Volker wollte Dir nur etwas Gutes tun. Dein evtl. als Aufforderung auszulegender Post hätte Dich nämlich in Teufels Küche bringen können.
Warum?
Lies hier:
Da wir jetzt alles geklärt haben, brauchen wir ja aber nix mehr zu befürchten...§ 111 StGB
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
Und wenn doch... ´ruf mich an oder schick ´ne PN.
Ich mach nämlich schwerpunktmäßig Strafrecht.
Gruß
Elmar
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bonni
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bedford hat geschrieben:...Ich als Unternehmer weis das natürlich, aber man darf mit dem Truck cap zum Tüv fahren sich eine LKW Zulassung eintragen lassen ! Ist ja ganz klar das man sich auf dem Wege die Plane und Spriegel auch gleich mit eintragen lässt!...
da haben wir aber gaaanz knapp noch die kurve genommen
aber um das noch einmal klar zu stellen:
ich brauche kein truck cab, um meinen landy als lkw zuzulassen!
ich kann das genauso mit hardtop oder plane und spriegel eintragen, denn es kommt wie erwähnt auf lkw-typische merkmale an und NICHT auf die art des aufbaus.
also muss niemand, der ein hardtop fährt, erst umrüsten, um sich dann alternativ wieder den ursprünglichen aufbau eintragen zu lassen.
@elmar
wenn ich jetzt alles gestehe, bekomme ich dann mildernde umstände?
in memoriam 95 KE 77
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Volker
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Re: Gut gemeinter Rat...
Volker wollte Dir nur etwas Gutes tun.
@ Elmar
StGB ist eher Dein Ding. Ich bin mehr bei AO zuhause.
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Fuelkiller
- Quasselstrippe
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Unwissenheit...
Ahem... Öööhm...
BOAR ist die Sause in Beltring, gell ?!
Sorry, leider terminlich nicht machbar. Vielleicht können wir uns aber auf der nächsten Schmittenhöhe Matschparty o.ä. mal nett zusammentun.
Ich bin eh immer gespannt, wer sich hier hinter welchem Nickname verbirgt.
Gruß
Elmar
BOAR ist die Sause in Beltring, gell ?!
Sorry, leider terminlich nicht machbar. Vielleicht können wir uns aber auf der nächsten Schmittenhöhe Matschparty o.ä. mal nett zusammentun.
Ich bin eh immer gespannt, wer sich hier hinter welchem Nickname verbirgt.
Gruß
Elmar