SA 80 softair usw

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Dutypiper
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SA 80 softair usw

Beitrag von Dutypiper »

Nach dem neuesten Waffengesetz fallen die Dinger ja nun unter das Anscheinswaffengesetz, und dürfen nicht mehr geführt werden und dürfen nur noch in einem verschlossenem Behältniss transportiert werden!! :cry:
Wie werdet ihr das in Zukunft handhaben? :roll:
Slainte
Harald
 

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alvissaladin
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Beitrag von alvissaladin »

Ich werde sie nicht mehr führen und in geschlossenem Behältnis transportieren :lol:
 

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Roland

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Beitrag von Dutypiper »

alvissaladin hat geschrieben:Ich werde sie nicht mehr führen und in geschlossenem Behältnis transportieren :lol:
meinte ja auf Treffen / Veranstaltungen z.b ? man müßte sich wohl ne Ausnahmegenehmigung besorgen, als Display oder ähnliches??
Harald
 

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Beitrag von alvissaladin »

Wenn ich nicht fehlinterpretiere ist das Führen einer Anscheins/Deko/Spielzeugwaffe auf geschlossenem Grundstück nicht verboten. Heist, wenn sich ein Treffen irgendwo auf privatem Grund ohne öffentlichem Zugang abspielt braucht´s keine Genehmigung (außer vom Veranstalter).
Ein Tragen auf einer öffentlichen Veranstaltung (Stadtfest, Oldtimertreffen auf Marktplatz etc.) ist Verboten und kann auch nicht vom Veranstalter genehmigt werden.

Berichtigt mich wenn ich Dummzeuchrede... :roll:
 

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Roland

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Beitrag von Dutypiper »

alvissaladin hat geschrieben:Wenn ich nicht fehlinterpretiere ist das Führen einer Anscheins/Deko/Spielzeugwaffe auf geschlossenem Grundstück nicht verboten. Heist, wenn sich ein Treffen irgendwo auf privatem Grund ohne öffentlichem Zugang abspielt braucht´s keine Genehmigung (außer vom Veranstalter).
Ein Tragen auf einer öffentlichen Veranstaltung (Stadtfest, Oldtimertreffen auf Marktplatz etc.) ist Verboten und kann auch nicht vom Veranstalter genehmigt werden.

Berichtigt mich wenn ich Dummzeuchrede... :roll:
ja könnte so richtig sein, kommt wohl drauf an ob ein Fahrzeugtreffen als nicht öffentlich gilt, denke ich mal!!! ich denke mal , wenn man sich das Teil als Display in Fahrzeug stellt, sollte man sich eine Ausnahmegenehmigung dafür holen!!!!? Weil ne Strafe geht ab 150 Euro los und gibt nen Eintrag in die Akte :shock:
Harald
 

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Beitrag von Kieler »

Wenn Anscheinswaffen nicht offen getragen werden dürfen, dann nimm doch richtige Waffen oder gleich Kriegswaffen, nach dem Gesetz wäre das dann doch erlaubt!

Viele Grüße

Kieler
 

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Beitrag von Dutypiper »

Kieler hat geschrieben:Wenn Anscheinswaffen nicht offen getragen werden dürfen, dann nimm doch richtige Waffen oder gleich Kriegswaffen, nach dem Gesetz wäre das dann doch erlaubt!

Viele Grüße

Kieler
Hääh :shock: hat das gerade mein 8 Jahriger Sohn geschrieben??? :lol: :lol: :lol: :lol:
 

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Kieler
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Beitrag von Kieler »

... aber jemand mit Humor!
 

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