Keine Sorge, ich habe mich 432 Beiträge lang nur auf diesen Moment vorbereitet.
Hat vielleicht jemand eine Briefkop.........
Nee, warte. Ich fange mal anders an:
Seit Ende letzten Jahres bin ich stolzer Besitzer eines Sankey. Es war halt (wie bei Euch allen) nur eine Frage der Zeit bis der Platz im Juuten nicht mehr ausreicht um das ganze grüne Geraffel und Kinder und Frau unterzubringen, also muste der Anhänger her. Zukünftig werden also Frau und Kinder im Anhänger untergebracht und bald wird dann wahrscheinlich die Leistung des Juuten nicht mehr ausreichen, um den ganzen Platz (und das grüne Geraffel und die Frau und die Kinder)zu bewegen.....wegen dem Motorumbau melde ich mich dann zu gegebener Zeit wieder.
Zur Sache. Ich stehe kurz vor der Finalisierung des Projektes (der Fränk muß mir nur noch ein paar geringe Schweißarbeiten an der Wanne zaubern), also stellt sich langsam die Frage der Zulassung und Abnahme. Da ich in diesen Dingen noch absoluter Tapsy bin, hätte ich mal gerne aus berufenem Munde gehört wie ich jetzt vorgehen muß.
Zur Zeit habe ich an Paperwork das Certificate of Origin, die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll und den Kaufvertrag.
Wo geht es jetzt los?
Brauche ich erst TÜV oder muß ich erst zum Strassenverkehrsamt?
Macht es Sinn für das certificate gleich eine Gefälligkeitsübersetzung zu erstellen, weil Englisch ja hier keine Amtssprache ist?
Brauche ich bei Baujahr 68 diese TÜV-Süd Datenblattgeschichte?
Will irgendwer von den beiden Stellen überhaupt irgendwelche Datenblätter von irgendwem oder irgendwelche Briefkopien oder was auch immer sehen?
Ach so, meine Dixon Bate ist nur für Rangier und Abschleppzwecke eingetragen. Kann ich die in einem Aufwasch abnehmen und eintragen lassen?
Oder gibt es am Ende irgendwelche neuen Gesetze, die es bei Todesstrafe untersagen überhaupt auch nur zu ersinnen einen Sankey zulassen zu wollen?
Schönen Gruß
Der Elvis
ach so: Fotos gibt es erst, wenn ich die Antworten erhalten habe, die ich hören möchte
und wenn die Wanne drauf ist, Fränk