Hallo zusammen...
Ich glaube noch nicht ganz daran, dass die Einwohner der Zonen plötzlich alle mit Fahrverboten belegt werden...
Art. 14 GG schützt das Eigentum. Ein völliges Fahrverbot für Einwohner mit Oldtimern käme einer Enteignung gleich. Eine solche ist zwar zum Wohle der Allgemeinheit zulässig, aber der Staat ist zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet.
Und wenn plötzlich Kohle an alle Fahrzeugbesitzer fließen muß, die im Ruhrgebiet ein altes Auto fahren, dann wird der Staat sich das schon überlegen. Das Ruhrgebiet ist eines der bevölkerungsreichsten Gebiete auf der Erde (hat mir zumindest ein Kanadischer Geograph mal erklärt). Wenn man sich vorstellt, wer sich da alles einen Oldtimer leistet und was da an Geld zusammenkommt, da wird es am Ende sicherlich auf eine Bestandsschutz - Regelung für Altbesitzer oder eine ausgedehnte Übergangsfrist hinauslaufen.
Und wenn man auf dem Klagewege mal die Verhältnismäßigkeit hinterfragt: ein paar Oldtimer die umwelttechnisch kaum in´s Gewicht fallen gegen die sonstigen Verursacher (Schwerindustrie, Kraftwerke etc.),
dann wird es spätestens da in sich zusammenfallen. Schließlich gilt Karlsruhe nicht umsonst als Reparaturbetrieb von Berlin. Man muß nur Geduld haben.
Was sagt denn die Deuvet zu der Problematik?
Gruß
Elmar