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Alles rund um das beste Auto der Welt

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krankenhausen
hat_keine_anderen_hobbys
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Beitrag von krankenhausen »

Unser Firmen LT Lieferagen hat doch auch einen Fahrersitz und eine Sitzbank mit zwei weiteren Sitzen und es ist ein LKW, dann muss das beim LR doch auch gehen. Zumal der Mittelsitz eine "Ab Werk" Option ist.
 

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1948 Build for a Purpose
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fatz
1000er-Gott
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Beitrag von fatz »

also ich bin mit mittelsitz beim finanzamt vorgefahren. gemotzt hat er nur wegen der fenster
an den hardtopseiten. aber weil's doch noch mehr blech als fenster ist hat er's wohl
durchgehen lassen (er meinte, da muesste er erst seinen chef fragen).

gruss,
franz
 

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110 Td4 HCPU
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Bedford
Labertasche
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Beitrag von Bedford »

Also ich habe 2x Landrover die haben die Batteriekiste in der mitte drinne
dann habe ich einen der hat Funk in der Mitte sitzen und dann habe ich einen der hat einen Mittelsitz drinne und auch noch einen mit Cubbybox aber sitzen in der Mitte kann nur mein kleiner Sohn
Ich finde am besten die Landrover mit der Batteriekiste in der mitte
MFG oliver
 

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Nicht mehr da!
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bonni
Sturmvogel
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Beitrag von bonni »

95ke84 hat geschrieben:...Da könnte Bonni eher etwas zu sagen...

also, mädels:
die anzahl der sitze vorn ( ! ) hat nichts mit dem status des fahrzeuges als pkw, zugmaschine oder lkw zu tun.
es ist also durchaus möglich, einen lkw mit einem, zwei oder maximal DREI sitzen legal zu bewegen.

HINTEN, sprich: auf der ladefläche, dürfen dagegen seit neuerer zeit KEINE sitze mehr vorhanden sein beziehungsweise in keinem falle mehr personen transportiert werden.

die ANZAHL der sitze vorn muss grundsätzlich in den papieren eingetragen sein, schaut mal in euren fahrzeugscheinen nach.
wenn sich die zahl zum beispiel von zwei auf drei erhöht, dann muss das beim tüv, dekra oder güs eingetragen werden.
diese einbaubescheinigung muss dann bei nächstem besuch beim straßenverkehrsamt ( zwecks halterwechsel, umzug, wichtiger technischer veränderungen ) für eine übernahme in den fahrzeugschein vorgelegt werden. bis dahin reicht das mitführen der einbaubescheinigung, um sie bei kontrollen vorzulegen.

wenn ein dritter sitz eingebaut wird, dann wird selbstverständlich auch ein ( in der regel becken- ) gurt verlangt. ein hosenträger- oder dreipunktgurt ist alternativ natürlich auch möglich.

ist dieser dritte sitz/gurt bei einer kontrolle NICHT eingetragen, wird das bei einem informierten und zusätzlich kleinlichen :roll: grünbemützten dazu führen, dass er eine mängelkarte ausfüllt und im schlimmsten falle noch ein kleines verwarnungsgeld in höhe von 25 euren erhebt.
der gut informierte und tolerante grünbemützte wird mit den augen rollen und eine mängelkarte ausstellen, dann den fahrer gebührenfrei verwarnen.
uninformierte grünbemützte kenne ich nicht :wink:

die mängelkarte führt dazu, dass der erwischte eine frist von in der regel 7 tagen bekommt, den dritten sitz ordentlich nachzumelden.

also: führt euren dritten sitz mit vernünftigem gurt beim tüv et cetera vor. dann seid ihr auf der sicheren seite. auch und vor allem, wenn das eintritt, was hoffentlich nie eintritt: ein unfall mit verletzten...

in diesem sinne:

bleibt sauber! :wink:
 

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95ke84
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Beitrag von 95ke84 »

@elvis

Also verkrampft. Der Sitz ist ja vom TÜV abgenommen. Da sich, Zitat Bonni, der nächste Weg zur Zulassungsstelle noch nicht ergeben hat, gilt die TÜV-Bescheinigung. Somit ist es nicht illegal.
 

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