aluschubser hat geschrieben:Hier ruft niemand zu einer Straftat auf. Wenn hier etwas von gestohlenen Fahrzeugen stehen würde und diese umzulabeln - klar, das wäre natürlich eine Straftat.
Wenn man aber Eigentümer beider Fahrzeuge ist, kann man sehr wohl um die Fahrgestellnummer des 89er herum ein neues Fahrzeug aufbauen. Und der Rahmen des 94er ist nichts weiter, als ein Ersatzrahmen aus einem Schlachtfahrzeug.
Die Fahrgestellnummer des verrosteten 89ers muß natürlich (als Fragment) mit vorgelegt werden. Und es gibt TÜV-Leute, die hauen gerne die Nummer ein, andere wollen aber nur ihre Begrenzer-Sternchen reinhämmern, dann muß man die Nummer sogar selbst einschlagen.
dann erkundige dich bei einem rechtsbeistand.das hat mit gestohlenen fahrzeugen überhaupt nichts zutun.
es ist in D schlicht verboten in der art und weise wie ihr es oben beschreibt.