ui, schorsch-
das sieht aber gar nicht gut aus!
hast den alten burschen glatt noch als pflug benutzen wollen??
wenn du artig amtlich vorstellig wirst und nachfragst, wird man dir antworten, dass alle anbauten die eintragungspflichtig sind und montiert waren, bei demontage auch hübsch ordentlich wieder ausgetragen werden müssen.
aber...
aber musst du denn gleich zum amt rennen und herumschreien, dass du dieses fiese und monströse teil nicht zuletzt auch aus gründen der ästhetik wieder abgeschraubt hast??
also:
rein theoretisch musst du, aber lass dir auch gesagt sein:
der anbau eines solchen teils gehört natürlich überprüft und amtlich für unbedenklich bestätigt.
wenn du das teil aber wieder abbaust, wird niemand ernsthaft behaupten, dass von dem nun fehlenden teil eine gefahr ausgeht und das deshalb amtlich geprüft werden müsste. steuern und versicherung kannst du damit auch nicht heimlich sparen, die betriebserlaubnis erlischt damit auch nicht- also:
schweig fein still, und niemand wird mit dir hadern.
und wenn du beim nächsten tüv-termin auf einen unverbesserlichen korinthenkacker triffst, dann kannst du das immer noch austragen lassen
lieben gruß,
martin+