Anhängelast Lightweight 3,5 t?

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Kieler
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Anhängelast Lightweight 3,5 t?

Beitrag von Kieler »

Hallo,

bei Mobile.de wird ein Lightweight angeboten, der angeblich 3,5 t Anhängelast haben soll. Ich dachte immer, der Lightweight hätte gebremst 2,0 t und ungebremst 0,5 t. Gibt es da mehrere Möglichkeiten?

Viele Grüße

Kieler
 

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Volker
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Beitrag von Volker »

Bild

Auf dem Bild sieht man 2 t am 88er.
Auf 2 t hatten wir uns nach längerer Diskussion mit Bonnis Kollegen geeinigt. :wink:
Berghoch mit dem 2,25 Petrol bedeutete das 1. Gang + Untersetzung!
Glaub mir, vom Fahrverhalten hätte ich freiwillig kein kg zusätzlich aufgeladen.
Aber zusätzlich 1,5 t :shock: :shock: :shock:

Schreib doch mal die genaue Url von mobile.de. Das würde mich auch näher interessieren.
 

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KingLoui
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Beitrag von KingLoui »

da macht sogar der Hund (rechts im Bild) große Augen :wink:
 

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siggi109
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Beitrag von siggi109 »

ich bin mal mit meinem 109d mit 2t am haken gefahren.
also nee,das muss nicht sein.da is ja ne wanderdüne schneller.
war eine strecke von ca.60 km.hat 1,5std gedauert bei HART AM GAS.
werde ich nur noch im notfall machen.

gruss siggi109 :shock:
 

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nur ein doofer rammt nen rover.
( 21 GX 56 )
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Kieler
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Beitrag von Kieler »

Hier der Link (Hinweis auf Ebay erschien bei Mobile.de):

http://cgi.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll ... =9801&rd=1

Und hier noch der entscheindende Satz aus dem langen Angebotstext:
"Anhängelast laut Typenschild (Zuggesamtgewicht 5660 kg abzüglich Fzg.-Gesamtgewicht 2160 kg) max. 3500 kg"

Viele Grüße

Kieler
 

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Volker
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Beitrag von Volker »

Und hier noch der entscheindende Satz aus dem langen Angebotstext:
"Anhängelast laut Typenschild (Zuggesamtgewicht 5660 kg abzüglich Fzg.-Gesamtgewicht 2160 kg) max. 3500 kg"
Etwas ähnliches steht auf dem Typenschild unseres 88ers auch = 6.120 bzw. 2.120 kg. Das würde ja bedeuten, daß wir damit 4 t ziehen dürften. :shock:
Wäre sicherlich interessant, wenn den Sinn mal einer richtig deuten könnte.

Nur mit Sicherheit trägt die 3,5t keiner in die Papiere ein. Abgesehen davon, daß man damit nicht fahren kann.
 

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Lippi
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Beitrag von Lippi »

Hallo zusammen,

Ich denke, es gilt folgendes:

Man DARF nur das auf öffentlichen Straßen ziehen, was im Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief eingetragen wurde.

Die Daten auf dem Typenschild geben wohl die Werte an, die theoritisch möglich wären.

Grüße

Mike
 

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Anoplophora
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Beitrag von Anoplophora »

Hi,

wenn es Unterschiede zwischen dem Typenschild und der Eintragung in den Papieren gibt, dann liegt das nur daran, dass der entsprechende TÜV-Prüfer nicht so genau geschaut hat. Bei meinem Musso hatte ich das auch. Aber irgendwann hat es einer gemerkt und bemängelt. Da musste dann das Typenschild entsprechend korrigiert werden.

Horrido
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Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben. (Alexander von Humboldt)

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Beitrag von Volker »

wenn es Unterschiede zwischen dem Typenschild und der Eintragung in den Papieren gibt, dann liegt das nur daran, dass der entsprechende TÜV-Prüfer nicht so genau geschaut hat. Bei meinem Musso hatte ich das auch. Aber irgendwann hat es einer gemerkt und bemängelt. Da musste dann das Typenschild entsprechend korrigiert werden.
Als ich damals die Vollabnahme habe machen lassen, hatte ich mit dem TÜV-Ing lange über dieses Typenschild diskutiert.
Er wollte keine 4 t eintragen und ich wollte kein neues Typenschild besorgen. :wink:
Also hatten wir uns auf 2 t geeinigt und das Typenschild durfte bleiben. Es gibt auch TüV-Ings, mit denen man reden kann. :wink:

Bei der Entscheidung für 2 t war bei mir genau das oben gezeigte Vorhaben entscheidend. Mehr als einen 2 t Trailer wollte ich keinesfalls dem Landy zumuten.

Unser 88er war ein ex Commercial (Militär-Feuerwehr). Das bedeutet, der ganz normale Rahmen / Hecktraverse wie bei jedem zivilen. Die Anhängelast hätte über die Nato-Kupplung die mit einer Zwischenplatte im zivilen Lochplan der Hecktraverse verschraubt war, gezogen werden müssen. :oops:

Ich meine, klar ist, daß man nur das ziehen darf, was in den Papieren eingetragen ist.
Interessant bleibt aber nach wie vor, was diese Werte auf dem Typenschild sollen. Gibt es diese auch bei zivilen Fahrzeugen oder ist das eine Militärbesonderheit?
 

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Kieler
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Beitrag von Kieler »

Da schließe ich mich meinem Vorschreiber an: Es ist nicht die Frage, ob man mit einem alten Landy 3,5 t zügig über die Autobahn ziehen kann, da sind wir uns alle einig, das geht schlecht. Die Frage ist vielmehr, ob man mit einen alten Landy 3,5 t ziehen d ü r f t e.

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Viele Grüße

Kieler
 

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Volker
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Beitrag von Volker »

Die Frage ist vielmehr, ob man mit einen alten Landy 3,5 t ziehen d ü r f t e.
Wenn die jemand einträgt, JA.
 

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Kieler
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Beitrag von Kieler »

Weiß denn jemand, wieviel der in England ziehen darf?

Viele Grüße

Kieler
 

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