sonntagsfahrverbot

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Fuelkiller
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Erleuchtung...

Beitrag von Fuelkiller »

Ah! Jetzt! Ja!
Ein Rundschreiben!

Also - es steht weiterhin im Gesetz, aber per ordre de Mufti sind die Sherriffs und andere Verwaltungsbehörden gehalten, selbiges zu ignorieren. :shock::shock::shock:

Das freut mich jetzt für unser Hobby, aber irgendwie ist hier was anderes auf der Strecke geblieben:
Art. 20 (3) GG:
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Jetzt kommt hoffentlich nicht als nächstes ein Rundschreiben der Justizministerkonferenz, dass ungeachtet der gesetzlichen Lage aufgrund der aktuellen Bedrohung des Rechtssystems durch vermehrtes Auftreten krimineller Intensivtäter der Artikel 102 GG nicht als absolutes Muss anzusehen ist... :twisted: :twisted: :twisted:

@ Bonni: ´tschuldigung, aber dass musste gerade noch raus! Jetzt freue ich mich wieder!!
:D :D :D :D


Gruß
Elmar :wink:
 

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bonni
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von zweiflern

Beitrag von bonni »

Fuelkiller hat geschrieben:Ah! Jetzt! Ja!
Ein Rundschreiben!
...Art. 20 (3) GG:
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden...
Jetzt kommt hoffentlich nicht als nächstes ein Rundschreiben der Justizministerkonferenz...
@ Bonni: ´tschuldigung, aber dass musste gerade noch raus! Jetzt freue ich mich wieder!! :wink:
komme leider erst verspätet zu einer antwort:

mensch elmar, du bist wirklich ein misstrauischer staatsbürger :wink:

natürlich sind gesetze bindend und werden nicht durch "irgendwelche" konferenzen GEÄNDERT.
meines bescheidenen wissens wurden hier ( und werden in ähnlichen fällen ) nicht die buchstaben des gesetzestextes geändert, sondern sich auf die auslegung, definition und handlungsweise festgelegt.
dazu gibt es eben jene erlasse, verfügungen und auch die berühmten verwaltungsvorschriften, du du im anhang vieler gesetzestexte finden wirst. da wird dann einvernehmlich festgelegt, wie die behörden mit den sachverhalten umgehen sollen: der eigentliche GESETZESTEXT wird dabei nicht geändert, dessen aussage nur ausgelegt. und da es sich bei der STVO um ein bundesgesetz handelt, haben halt alle verkehrsminister an der aktualisierten form gebastelt :wink:

zum thema "justiz":
schau doch mal spaßeshalber ins strafgesetzbuch: ist auch ein bundesgesetz. und dann schau mal im anhang, welche kommentare es zu den einzelnen strafnormen gibt, wenn verschiedene gerichte zu scheinbar gleichen sachverhalten höchst unterschiedlich argumentiert und entschieden haben, obwohl der gesetzestext eigentlich unmissverständlich ist :roll:

in diesem sinne, glückauf!
 

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Fuelkiller
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richtigen Knopf gedrückt...

Beitrag von Fuelkiller »

Hallo Bonni,

vielen Dank für deinen gehaltvollen Beitrag (nee... jetzt ganz ehrlich! Ich kenne keinen Menschen sonst, mit dem man in einem Militärfahrzeugforum so schön und gehaltvoll über Politik und Weltanschauung diskutieren kann...)

Ich halte mich nicht für übertrieben misstrauisch - aber habe manchmal ganz massiv das Gefühl, dass wir de facto nicht von der Politik sondern aus der Verwaltungsebene regiert werden.

Im hier dargestellten Beispielfall ist das für uns zwar positiv (insofern vielen Dank für das Einstellen der Info - ich hatte vor ein paar Wochen erst eine Anfrage genau bezüglich dieser als LKW zugelassenen Pickups mit Anhänger), aber prinzipiell ist es dem Vertrauen der Bürger in den Staat abträglich.

An der Uni habense uns spaßeshalber immer gesagt: "Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung". Wenn ich nun zum Thema "Sonntagsfahrverbot" ins Gesetz schaue, finde ich da aber eine völlig andere Rechtslage, als sie in der Praxis nun zur Anwendung kommt. Im hiesigen Fall zwar zum Vorteil des Sonntagsfahrers, aber ich kenne es auch andersherum.
So wollte Im Bekanntenkreis jemand als Sportschütze eine Waffenbesitzkarte für eine CZ 75 haben.
Da § 3 Abs.1 Satz 2 (3.Alt.) WaffG. sagt, dass
"die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse auf Grund einer anderweitigen, insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung oder als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung der Behörde, des Ausbildungsträgers oder Schießsportverbandes nachgewiesen"
werden können, hat er eine eben solche Bescheinigung des Schießsportverbandes eingereicht. Die wurde von der Behörde aber nicht akzeptiert, da nach Auskunft der Sachbearbeiterin hausintern eine Regelung bestehe, dass nur im Hause selber abgelegte Prüfungen zum Nachweis der Sachkunde akzeptiert würden.

Es ist die Art, in der sich nachgeordnete Behörden selbstherrlich über geltendes Recht hinwegsetzen, die mich wütend macht und das Vertrauen des normalen Bürgers in den rechtsstaat erschüttert.

Natürlich ist das Leben zu vielschichtig, als das man es in einem 2-3 Absätze langen Paragraphen völlig zweifelsfrei und allgemeingültig erfassen kann. Auslegen kann man ein Gesetz aber nur in Bereichen, die unklar sind. Wenn ein Gesetz durch Amtsträger so "ausgelegt" wird, dass am Ende etwas anderes herauskommt als drinsteht, dann nennt man das nicht mehr Auslegung, sondern "Rechtsbeugung" (nachzulesen in § 339 StGB).

So, und nun wische ich mir den Schweiß von der Stirn und beruhige mich wieder. :wink:

Trinken wir einen Tee??

Gruß
Elmar
 

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bonni
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Beitrag von bonni »

hallo elmar,
KLAR trinken wir einen tee zusammen, oder doch lieber ein alkohollastiges kaltgetränk? :wink:

vielen dank für die blumen, ich hoffe bei aller bescheidenheit, keinen sarkasmus in deinen eingangsworten gefunden zu haben :roll:

du hast natürlich recht, dass im ursprünglichen gesetzestext KEIN WORT geändert wurde. war aber auch nicht nötig, denn bislang stand da auch nur geschrieben, dass ... vom sonntagsfahrverbot betroffen sind ... lkw über 7,5 tonnen sowie lkw mit anhänger...

das war sehr weit gefasst und bedeutete, dass selbst ein vw bulli, der dank geringer umbauten sowohl als pkw oder als lkw zugelassen werden konnte, im falle der pkw-zulassung anhänger ziehen durfte, als lkw-zulassung aber nicht. das hatte überhaupt keine auswirkung auf den eigentlich zu schützenden sonn- und feiertagsverkehr, denn der bulli zog den anhänger gleich schnell oder langsam über die straßen, egal ob als lkw oder pkw.
die ursprüngliche begründung für diesen paragraphen war ja, die dicken brummis zumindest an sonn- und feiertagen von der straße zu holen (um den "sonntagsfahrern" freie bahn zu schaffen) :wink:

am eigentlichen gesetzestext ist hier NICHT gebastelt worden, sondern an der auslegung beziehungsweise der definition "was fassen wir offiziell unter "lkw, anhänger, ausnahmegenehmigungen" et cetera.
da wurde nun hochoffiziell die definition der aktuellen situation auf den straßen angepasst. heute bekam schon jeder spediteur eine ausnahmegenehmigung vom sonntagsfahrverbot, weil er irgendwie nachweisen konnte, irgend etwas wichtiges auch sonntags von a nach b transportieren zu müssen. und vor allem unsere östlichen nachbarn haben sich eh nicht daran gehalten...

nur die "doofen kleinen" mussten sonn- und feiertags zuschauen, wenn sie mit ihren sankeys und wohnwagen zu irgendeinem treffen oder in urlaub fahren wollten.
jetzt hat man halt hochoffiziell die tatsächliche situation per neuer definition der begrifflichkeiten "lkw und anhänger" an die gesetzesnormen angepasst, OHNE den gesetzestext an sich ändern zu müssen.

und da diese änderung der definition der begrifflichkeiten offiziell von allen verkehrsministern beschlossen wurde, müssen sich auch ALLE bundesländer daran halten.

der von dir geschilderte fall mit dem waffenbesitzer ist wohl eher ein typischer "beamten- oder behördenfall", der auf lokaler ebene einem "spezialisten-sachbearbeiter" in die hände gefallen ist, der seine befugnisse und aufgaben offenbar missverstanden hat. das ist zwar ärgerlich für den bürger, aber trotzdem "nur" lokal ein problem und lässt sich natürlich auch genauso "lokal" auf dem rechtswege angehen. es gilt leider auch hier der alte satz "graupen gibt es überall".

aber es mus auch gesagt werden: wir alle sind nur menschen und damit fehlbar :wink:
 

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Fuelkiller
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Einen habbichnoch...

Beitrag von Fuelkiller »

Hallo Bonni,

Nee - meine Eingangsworte waren genau so gemeint wie ich sie geschrieben habe. Wirklich kein Sarkasmus!
Für die gemeinsame Hopfenkaltschale habe ich Dich schon auf der Schmittenhöhe gesucht - aber die Oliv-Landy Fraktion sagte, Du seiest nicht da.

Ich bin ganz bei Dir, wenn Du sagst, dass eine solche Änderung wie die hier diskutierte sinnvoll ist, da der Gesetzgeber beim Sonntagsfahrverbot sicherlich nicht die als LKW zugelassenen quasi-PKW im Auge hatte. Dennoch finde ich eine Änderung im Wege der "Auslegung" hier nicht für Zulässig. Im Gesetz steht eindeutig drin, dass

a) LKW über 7,5 Tonnen ("pur") und
b)(sonstige) LKW mit Anhänger sonntags nicht fahren dürfen. Die Definition LKW leitet sich hier für

a) aus dem Gesamtgewicht und
b) aus sonstigen Bestimmungen (Eintragung im Fahrzeugschein) ab.

Mit der derzeitigen Regelung stellt man folglich fest, dass LKW nicht unbedingt LKW sind. Es ist dem Normalbürger aber aufgrund der verschachtelten Verordnungslage quasi unmöglich festzustellen, was für sein Fahrzeug nun gilt - da sogar der Blick ins Gesetz hier eher verwirrt.

Der Kabarettist Jürgen Koczwara hat einmal gesagt: "Das Recht ist Premiere und der Anwalt ist der gebührenpflichtige Decoder". Klingt lustig - ist aber eigendlich eine verdammt traurige Angelegenheit, wenn der mündige Bürger sich selbst nach einem Blick in´s Gesetz heillos im Paragraphendschungel verirren muss.

Hierzu noch ein nettes Beispiel:
Es gibt bei Frankonia u.ä. sog. Salutkarabiner. Da wird dann z.B. ein 98k so umgeändert, dass er nur noch Platzpatronen verschiessen kann. Ist für Personen ab 18 Jahren völlig legal und gegen Altersnachweis frei zu erwerben. Jetzt sind in diesen Karabinern aber intakte Verschlüsse, damit die Platzpatronen verschossen werden können. Nach Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) WaffG sind Verschlüsse jedoch als wesentliche Teile von Schusswaffen diesen gleichgestellt.
Das bedeutet für die o.a. Sachlage, dass "auf den Gesamtkontext abzustellen ist", d.h. sobald ich meine legale Dekowaffe länger als z.b. zum Reinigen notwendig zerlege, mache ich mich NICHT NUR THEORETISCH wegen illegalen Waffenbesitzes strafbar, da ich einen scharfen Verschluss besitze. Erst recht dann, wenn ich von meiner legal erworbenen Salutwaffe 90% wegschmeisse (Lauf, System Schaft etc.) und nur den Verschluss behalte.

Das kann doch nicht im Interesse einer transparenten Rechtslage sein!

Ich gehöre nicht zu den Leuten, die auf den Staat schimpfen - aber wenn wir nicht alle aufpassen, werden wir eines Tages an unserer eigenen Bürokratie ersticken!!! :roll: :roll:

Ich will auch den Verwaltungsmuckeln keinen bösen Willen unterstellen - aber manchmal bewahrheitet sich halt doch der Spruch eines alten Amtsrichters am hiesigen Gericht: Das Gegenteil von "gut" ist oft nicht "schlecht", sondern "gut gemeint". :wink:

Gruß
Elmar
 

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bonni
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Beitrag von bonni »

hallo elmar!

du sprichst mir aus dem herzen, habe ich doch allein von berufswegen oft mit diesen situationen zu tun. es ist wirklich manchmal ( und auch häufiger ... ) zum haareraufen, wenn man mit ansehen muss, wie geschickte mitmenschen ( oftmals des geldverdienens willen und dann in schwarze roben und / oder weiße krawatten gekleidet ) das eigentlich klare recht so verdrehen und verbiegen, um ihre mandanten doch noch über die hürden zu hieven, obwohl jeder beteiligte ( inclusive des angeklagten ) weiss, dass er "schuldig" ist.
das fängt bei kleinen ordnungswidrigkeiten an und hört bei kapitaldelikten noch lange nicht auf.
leider ist es so, dass es keine perfekten gesetze gibt. und leider ist es auch fakt, dass es immer menschen geben wird, denen andere dinge wichtiger sind als die verpflichtung zum recht.

dazu kommen dann noch diejenigen, die in ihrem arbeitsfeld fehlbar sind, sei es aus willkür, unvermögen oder einfach überlastung ( deshalb der frühere satz "wir sind alle fehlbar" ) dazu beitragen, schlupflöcher für andere zu übersehen, zu schaffen, schwachsinniges zu schaffen oder ähnliches...

unsere rechtsnormen bleiben dehnbar und unterliegen der auslegung, je nach situation. manchmal ist das gut, manchmal eben nicht.
es gibt das PERFEKTE system nicht.
es ist und bleibt "von menschenhand" und damit anfällig, aber wir sollten damit leben können, auch wenn es manchmal schwerfällt, mit der "faust in der tasche" den satz hinzunehmen : in dubio pro reo



amen :wink:
 

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Wort zum Montag...

Beitrag von Fuelkiller »

amen :wink:
Sie hörten das Wort zm Montag. Es sprach Sturmvogel Martin Bonni, Wuppertal.

Hihi...

Und nun machen wir hier Schluss mit philosophischen Debatten. Sonst werden wir geteert, gefedert und in´s "Off Topic" verbannt... :wink:

Gruß
Elmar
 

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