Hallo Bonni,
Nee - meine Eingangsworte waren genau so gemeint wie ich sie geschrieben habe. Wirklich kein Sarkasmus!
Für die gemeinsame Hopfenkaltschale habe ich Dich schon auf der Schmittenhöhe gesucht - aber die Oliv-Landy Fraktion sagte, Du seiest nicht da.
Ich bin ganz bei Dir, wenn Du sagst, dass eine solche Änderung wie die hier diskutierte sinnvoll ist, da der Gesetzgeber beim Sonntagsfahrverbot sicherlich nicht die als LKW zugelassenen quasi-PKW im Auge hatte. Dennoch finde ich eine Änderung im Wege der "Auslegung" hier nicht für Zulässig. Im Gesetz steht eindeutig drin, dass
a) LKW über 7,5 Tonnen ("pur") und
b)(sonstige) LKW mit Anhänger sonntags nicht fahren dürfen. Die Definition LKW leitet sich hier für
a) aus dem Gesamtgewicht und
b) aus sonstigen Bestimmungen (Eintragung im Fahrzeugschein) ab.
Mit der derzeitigen Regelung stellt man folglich fest, dass LKW nicht unbedingt LKW sind. Es ist dem Normalbürger aber aufgrund der verschachtelten Verordnungslage quasi unmöglich festzustellen, was für sein Fahrzeug nun gilt - da sogar der Blick ins Gesetz hier eher verwirrt.
Der Kabarettist Jürgen Koczwara hat einmal gesagt: "Das Recht ist Premiere und der Anwalt ist der gebührenpflichtige Decoder". Klingt lustig - ist aber eigendlich eine verdammt traurige Angelegenheit, wenn der mündige Bürger sich selbst nach einem Blick in´s Gesetz heillos im Paragraphendschungel verirren muss.
Hierzu noch ein nettes Beispiel:
Es gibt bei Frankonia u.ä. sog. Salutkarabiner. Da wird dann z.B. ein 98k so umgeändert, dass er nur noch Platzpatronen verschiessen kann. Ist für Personen ab 18 Jahren völlig legal und gegen Altersnachweis frei zu erwerben. Jetzt sind in diesen Karabinern aber intakte Verschlüsse, damit die Platzpatronen verschossen werden können. Nach Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) WaffG sind Verschlüsse jedoch als wesentliche Teile von Schusswaffen diesen gleichgestellt.
Das bedeutet für die o.a. Sachlage, dass "auf den Gesamtkontext abzustellen ist", d.h. sobald ich meine legale Dekowaffe länger als z.b. zum Reinigen notwendig zerlege, mache ich mich
NICHT NUR THEORETISCH wegen illegalen Waffenbesitzes strafbar, da ich einen scharfen Verschluss besitze. Erst recht dann, wenn ich von meiner legal erworbenen Salutwaffe 90% wegschmeisse (Lauf, System Schaft etc.) und nur den Verschluss behalte.
Das kann doch nicht im Interesse einer transparenten Rechtslage sein!
Ich gehöre nicht zu den Leuten, die auf den Staat schimpfen - aber wenn wir nicht alle aufpassen, werden wir eines Tages an unserer eigenen Bürokratie ersticken!!!
Ich will auch den Verwaltungsmuckeln keinen bösen Willen unterstellen - aber manchmal bewahrheitet sich halt doch der Spruch eines alten Amtsrichters am hiesigen Gericht: Das Gegenteil von "gut" ist oft nicht "schlecht", sondern "gut gemeint".
Gruß
Elmar